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“X7. Wie werden Ansprüche der Kunden im ordentlichen Insolvenzverfahren bedient? (ELEMENT Insurance AG)”
Betrifft die Insolvenz der ELEMENT Insurance AG:
Das Sicherungsvermögen dient der Absicherung der Ansprüche der Versicherten. Alle Versicherten hätten im ordentlichen Insolvenzverfahren einen vorrangigen Anspruch darauf, dass ihre Forderungen gemäß §315 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vor allen anderen Gläubigern aus diesem Sicherungsvermögen bedient werden. Sollte das Sicherungsvermögen nicht zur vollständigen Regulierung aller Schäden ausreichen, würden die Ansprüche der Versicherten quotal, also anteilig, bedient. Die Quote wäre abhängig von der Höhe der Ansprüche. Daher müssten die Versicherten ihre Ansprüche im Fall eines ordentlichen Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden. Über das weitere Vorgehen und mögliche Fristen werden diese Kunden vom Insolvenzverwalter unterrichtet.
Wir können als Versicherer / BavariaDirekt keine Rechtsberatung leisten und dazu keine Aussage treffen.
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