Antworten auf Ihre Fragen und Anliegen

“Schadenfreiheitsklasse (Übertragung durchführen)”

In den folgenden Fällen können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse von einem Auto auf ein anderes übertragen:

  • Versichern Sie statt Ihrem bisher bei uns versicherten Fahrzeug ein neues Auto, wird die Schadenfreiheitsklasse von Ihrem alten Auto auf Ihr neues Auto übertragen.
  • Sie haben mehrere Autos bei uns versichert und verkaufen eines davon. In diesem Fall können Sie die Schadenfreiheitsklasse des verkauften Autos auf ein noch versichertes Auto übertragen.
  • Sie haben bereits ein Auto bei uns versichert und möchten jetzt noch für ein weiteres Fahrzeug eine Versicherung bei uns abschließen. In diesem Fall können Sie die Schadenfreiheitsklasse des zuerst versicherten Autos auf das neu hinzugekommene Auto übertragen. Das bei uns bereits versicherte Fahrzeug wird dann gemäß unserer Zweitwagenregelung eingestuft.
  • Die Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse von einem Zweirad (Motorrad) auf ein Auto ist ebenso möglich.

 

Sie möchten einen Rabatt von einem Dritten übernehmen (Rabattübertragung - TB28)?

Bitte beachten Sie, dass die Übernahme einer Schadenfreiheitsklasse von dritten Personen nur dann möglich ist, wenn eine Verwandtschaft ersten oder zweiten Grades oder häusliche Gemeinschaft vorliegt. Eine Rabattübertragung ist auch von einer juristischen Person möglich.

Damit wir eine Rabattübertragung vornehmen können, klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link:

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