Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

Die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens (z. B. zur Überführung Ihres Fahrzeugs) ist nur möglich, wenn Sie vorher einen Antrag für dieses Fahrzeug abgeschlossen haben.

Die Angabe Ihrer Antragsnummer (zu finden in der Bestätigungsmail, welche wir nach Antragsabschluss an Sie verschickt haben) ist daher Pflicht.

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