Arbeitsunfall im Homeoffice: Was ist versichert?

Frau stolpert über Kabel

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Jetzt ein Kaffee! Sie haben am heimischen Arbeitsplatz eine schwierige Aufgabe gelöst und sich die Pause verdient. Auf dem Weg in die Küche stolpern Sie jedoch über eine Teppichkante und brechen sich bei dem Sturz das Handgelenk – eine Arbeitsunfähigkeit für drei Wochen ist die Folge. Wie sieht es in diesem Fall mit dem Versicherungsschutz im Homeoffice aus?

(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)

Homeoffice und Arbeitsunfall – Definitionsfragen

Was genau ein Unfall im Homeoffice ist, daran scheiden sich die Geister. Wie so oft liegt der Teufel juristisch im Detail. Und das beginnt bereits bei der Definition des Begriffs „Homeoffice“.

Im rechtlichen Sinne gibt es die Bezeichnung „Homeoffice“ nicht, sondern es wird von Telearbeit gesprochen. Diese ist im Gesetz in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in § 2 VII klar definiert. Demzufolge muss der Arbeitgeber den Telearbeitsplatz als Festinstallation einrichten und ausstatten. Der Telearbeitsplatz im Zuhause des Arbeitsnehmers – umgangssprachlich Homeoffice genannt – unterliegt dabei denselben Arbeitsschutzvorschriften wie im Unternehmen.

Mobiles und hybrides Arbeiten

Während der Coronapandemie avancierte nicht nur das Homeoffice zum Liebling vieler Arbeitnehmer. Auch das mobile Arbeiten, gemeint ist das Arbeiten an wechselnden Orten, erfreute sich wachsender Beliebtheit. Allerdings greift die Arbeitsstättenverordnung beim mobilen Arbeiten nicht: Ob der Schreibtisch im Café stand- und somit unfallsicher ist, kann und muss der Arbeitgeber nicht gewährleisten. Schließlich gibt es noch das hybride Arbeiten bzw. die alternierende Telearbeit, bei der Sie die Leistungen sowohl im Unternehmen als auch im Homeoffice erbringen.

Entscheidend für die Frage nach der Unfallversicherung ist bei allen Formen, dass Sie mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Arbeit außerhalb des Betriebs geschlossen haben. Liegt hier nichts vor, gibt es keinen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice!

Allein die Unterscheidung zwischen Homeoffice (Telearbeit) und mobilem Arbeiten eröffnet viel Interpretationsspielraum bei der Frage, was im Homeoffice als Arbeitsunfall gilt und was nicht.

Fazit: Allein bei der Anwesenheit im Betrieb des Arbeitgebers ist ganz klar: Sie dient der Ausübung der beruflichen Tätigkeit und bei einem Sturz sind Sie gesetzlich unfallversichert. Zu Hause jedoch mischen sich naturgemäß private und dienstliche Aktivitäten.

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Unfall im Homeoffice oder an einem anderen Ort – mit einer schweren Verletzung müssen Sie meist ins Krankenhaus. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie nicht nur ein Einzelzimmer beantragen, sondern auch das Krankenhaus auswählen oder auf eine Chefarzt-Behandlung bestehen – im Grunde alle Leistungen nutzen, die einer schnellen Heilung dienen. Die günstige Krankenhauszusatzversicherung von BavariaDirekt und UKV können Sie direkt online abschließen und zuvor unverbindlich berechnen

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Was ist ein Arbeitsunfall?

Wichtig zu wissen ist, dass als Arbeitsunfälle im Homeoffice, beim mobilen Arbeiten und im Betrieb ausschließlich von außen einwirkende und zeitlich begrenzte Ereignisse gelten. Der Sturz über ein Kabel auf dem Weg zum Drucker gehört dazu, der Schlaganfall am Schreibtisch nicht.

Unfall im Homeoffice – der Weg vom Bett an den Schreibtisch ist versichert

Kurzum: Alle Tätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, sind versichert. Entscheidend für die Frage, ob ein Unfall im Homeoffice versichert ist oder nicht, ist die jeweilige Motivation in der Unfallsituation, die im Juristendeutsch als „objektive Handlungstendenz“ bezeichnet wird.

Gemeint ist schlichtweg, ob Sie bei dem Unfall gerade etwas getan haben, was für die Ausübung der Tätigkeit notwendig war. Im Zweifel fällten die Gerichte hier Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen, dazu einige Beispiele:

  • Der morgendliche Weg vom Bett ins Homeoffice ergo an den Tele- oder Mobilarbeitsplatz ist nach einem Grundsatzurteil durch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel nach diversen Streitfällen von der Unfallversicherung als Arbeitsweg abgedeckt.
  • Als versicherter Betriebsweg im Homeoffice gilt auch der Gang zur Haustür, um ein dienstliches Paket entgegenzunehmen. Private Sendungen zählen nicht dazu.
  • Nicht gesetzlich unfallversichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten. Passiert beispielsweise während der Mittagspause im Homeoffice etwas, ist dies kein Arbeitsunfall. Der Weg zum Imbissstand, um das Essen zu holen, ist dagegen versichert – allerdings nur, wenn Sie nicht gleichzeitig private Dinge erledigen.
  • Arbeiten Sie mobil, greifen die gleichen Regeln. Der Weg ins Büro, um etwas zu holen oder an einem Meeting teilzunehmen, ist unfallversichert. Private Umwege, etwa zur Bank oder Post, nicht.
  • Und wie ist es mit dem Kaffeeholen und dem WC-Gang? Im Zuge des Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 18.06.2021 wurde der Versicherungsschutz für einen Unfall im Homeoffice diesbezüglich verbessert und im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Seitdem zählen auch Wege in die Küche für die Getränkeversorgung und der Toilettengang als Betriebswege. Allerdings sind die Aufenthalte in Küche und Bad nicht versichert – das gilt übrigens auch im Büro vor Ort.
  • Eine weitere Ergänzung im SGB schützt im Homeoffice arbeitende Eltern, die ihre Kinder in Kita, Kindergarten, Schule bringen bzw. sie abholen: Unfälle auf diesen Wegen sind nun versichert.

§ 8 SGB 7 Arbeitsunfall

Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.

Versichert im Homeoffice – wer ist zuständig?

Grundsätzlich sind dienstliche Tätigkeiten und Arbeitswege bzw. Unfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt – unabhängig davon, ob Arbeitnehmer sie im Homeoffice oder unterwegs beim mobilen Arbeiten erbringen.

Träger der Unfallversicherung sind die branchenspezifischen Berufsgenossenschaften und die öffentlichen Unfallkassen der Länder. Letztere versichern etwa Studierende und Schüler. In der Unfallversicherung sind Sie automatisch, Sie brauchen sich nicht selbst um den Versicherungsschutz zu kümmern.

Anders sieht es mit einer privaten Unfallversicherung aus, die Sie selbst abschließen müssen. Sie greift auch bei Unfällen in der Freizeit, die weitaus häufiger vorkommen als Unfälle im beruflichen Umfeld.

Arbeitsunfall im Homeoffice: Das ist im Falle des Falles zu tun

Damit der Versicherungsschutz im Homeoffice nach einem Unfall greift und alles korrekt abläuft, sind einige Formalitäten zu beachten.

  • Melden Sie den Unfall im Homeoffice umgehend Ihrem Arbeitgeber, auch wenn Sie keinen Arzt brauchen.
  • Ist eine Behandlung erforderlich, rufen Sie einen Krankenwagen bzw. fahren Sie zum Arzt. Am besten ist es sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche, einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen. Diese Mediziner sind auf die Beurteilung von Arbeitsunfällen spezialisiert.
  • Entsprechende Praxen finden Sie über den Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V.
  • Dokumentieren Sie den Unfallhergang bestmöglich mithilfe von Notizen, Fotos und Zeugen – für den Unfallbericht des D-Arztes, für den Arbeitgeber und für Sie selbst. Nur so können etwa Spätfolgen geltend gemacht werden.
  • Die Meldung des Homeoffice-Arbeitsunfalls an die Berufsgenossenschaft übernimmt Ihr Arbeitgeber.

Unfall oder krank im Urlaub

Es passiert zwar selten, aber auch im Urlaub sind wir vor Unfällen oder Krankheiten nicht ganz sicher. Grippe, ein Sturz in den Bergen oder beim Wassersport. Was also tun, wenn Sie verreist sind und krank werden. Was passiert mit Ihren Urlaubstagen, worauf sollten Sie achten und wie können Sie im Idealfall vorbeugen? Die wichtigsten Fakten haben wir im Beitrag „Krank um Urlaub“ für Sie zusammengefallst.

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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Nach dem Grundsatz „Vorsorge ist besser als Nachsorge“ muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung bei der erstmaligen Einrichtung des Homeoffice-Arbeitsplatzes vornehmen, um Unfälle von vorneherein zu vermeiden.

Ein Sicherheitsbeauftragter oder der Betriebsarzt sollte also Ihren Heimarbeitsplatz daraufhin prüfen, ob Gesundheitsrisiken vorhanden sind und Bürostuhl, Tisch, Monitor etc. den Einrichtungsvorschriften entsprechen – Stichwort: Ergonomie am Arbeitsplatz. Die Ergebnisse sind schriftlich festzuhalten. Ob Arbeitgeber die Prüfung im Rahmen von (telefonischen) Nachfragen und Fotos statt Begehungen durchführen können, ist rechtlich noch nicht klar geregelt.

Unfallversichert oder nicht? Einfache Faustregel fürs Homeoffice

Seit 2021 sind alle Tätigkeiten und Wege versichert, die es auch bei der Arbeit im Betrieb wären. Der Unfall muss während der vereinbarten Arbeitszeit passieren.

10 Tipps für ein schönes und sicheres Homeoffice

Gefährdungsbeurteilung hin oder her, auf eine ergonomische, sichere und angenehme Arbeitsumgebung zu achten, liegt im eigenen Interesse. Mit folgenden Tipps machen Sie es sich im Homeoffice schön:

  1. Reservieren Sie einen festen Platz für die mobile Arbeit – ständiges Herumräumen nervt und fördert Gefahrenquellen wie herumliegende Kabel.
  2. Der Arbeitsplatz sollte ausreichend beleuchtet – möglichst mit Tageslicht – und blendfrei sein. Leuchtmittel mit 600 bis 800 Lumen Helligkeit und einer Farbtemperatur von mindestens 4.000 Kelvin fördern im Dunkeln die Konzentration.
  3. Wichtig ist auch eine gute Belüftung, die Sie regelmäßig nutzen: Machen Sie zwischendurch immer mal das Fenster auf und fokussieren Sie beim Raussehen auf weit entfernte Gegenstände – das tut den Augen gut.
  4. Das Mobiliar sollten den ergonomischen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze entsprechen. Küchentisch und Klappstuhl sind tabu!
  5. Optimal sind ein höhenverstellbarer, 1,6 x 0,8 Meter großer Schreibtisch und ein rollbarer Bürodrehstuhl mit verstellbaren Rücken- und Armlehnen sowie eventuell einer Lordosenstütze.
  6. Bei Laptops sollten ein zweiter Bildschirm und eine externe Tastatur und Maus vorhanden sein.
  7. Achten Sie auf einen Mindestabstand von 50 Zentimetern zum Bildschirm.
  8. Helle Farben und eine dezente Dekoration wirken harmonisch und aufgeräumt. Das erleichtert es Ihnen, sich auf die Arbeit zu fokussieren.
  9. Organizer und Ablagen schaffen Ordnung auf dem Schreibtisch.
  10. Grünpflanzen sind eine wohltuende Ergänzung und verbessern die Raumluft.

Junger Mann im Homeoffice
Ein großer Bildschirm sollte im Homeoffice Standard sein

Unfall im Homeoffice – Behandlungskosten sind immer gedeckt

Was im Homeoffice als Arbeitsunfall definiert ist, unterliegt engen Grenzen. Passiert bei privaten Tätigkeiten während der Arbeitszeit wie Wäschewaschen, Bügeln, Müll raustragen oder Kochen ein gesundheitsschädigendes Unglück, sind Sie nicht unfallversichert. Allerdings geht es nur darum, welche Versicherung die Behandlungskosten übernimmt. Zahlt die Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft nicht, springt selbstverständlich Ihre Krankenversicherung ein!

Weitere interessante Artikel finden Sie unserem Online-Magazin. Lesen Sie unter anderem, was bei „Kranheit im Urlaub“ zu tun ist oder was es mit den neuen Trend „Workation“ auf sich hat.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/cunaplus, Bild 2: stock.adobe.com/NVB Stocker,

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Natalie Heß
Seit fünf Jahren ist Natalie als Content-Managerin bei der BavariaDirekt tätig und hat unser Magazin ins Leben gerufen. Nach ihrer Elternzeit widmet sie sich nun dem Thema Customer Experience auf unserer Webseite. Welche Fragen und Wünsche haben unsere Kunden? Diese möchte sie in ihren Artikeln beantworten und erfüllen. In ihrer Freizeit macht sie gerne Yoga und liebt gutes Essen – auswärts wie daheim beim Kochen.

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