Auto online zulassen: So funktioniert die Zulassung per Mausklick

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Um Ihr Auto an-, um- oder abzumelden, müssen Sie Ihre vier Wände nicht verlassen. Seit dem 1. Oktober 2019 können Autofahrer in Deutschland ihr Auto online zulassen und verwalten. Die dahinterliegende Funktion nennt sich i-Kfz. Die Voraussetzung dafür: Sie benötigen einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie einen Fahrzeugschein und einen Fahrzeugbrief mit verdecktem Sicherheitscode. Wie Sie sich bei i-Kfz anmelden und was Sie sonst noch darüber wissen sollten, um die Online-Services Ihrer Zulassungsstelle zu nutzen, verraten wir Ihnen im folgenden Artikel.

(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)

Voraussetzungen: Das benötigen Sie für die Nutzung von i-Kfz

Damit Sie ein Auto online zulassen, ummelden oder abmelden können, brauchen Sie einen Personalausweis mit Online-Funktion und Zulassungspapiere mit einem verdeckten Sicherheitscode. Als Zahlungsmittel benötigen Sie außerdem eine EC- oder Kreditkarte.

In allen deutschen Personalausweisen befindet sich seit 2017 ein eingebauter Chip, über den sich Nutzer auch im Internet ausweisen können. Diese sogenannte eID-Funktion ist nur aktiv, wenn Sie dies bei Ausstellung auch explizit gewünscht haben. Wenn Ihre eID-Funktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese auch nachträglich gegen Gebühr freischalten lassen. Für die Nutzung Ihres Online-Personalausweises benötigen Sie außerdem noch ein Kartenlesegerät oder eine kostenlose Ausweis-App2.

Zulassungspapiere verfügen über einen verdeckten Sicherheitscode, damit Sie die Online-Zulassung nutzen können. Die verdeckten Codes müssen aber vor der Nutzung freigerubbelt werden. Teil I der Zulassungsbescheinigung enthält seit 2015 die notwendigen Sicherheitscodes, Teil II erst seit 2018.

Paar im Auto
Die Onlne-Zulassung - wichtig ist der Personalausweis mit eID-Funktion

Auto online zulassen: So funktioniert’s

In einem ersten Schritt müssen Sie sich

  1. im Online-Portal Ihrer örtlichen Zulassungsstelle identifizieren. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion.
  2. Nachdem Sie sich identifiziert haben, geben Sie nun die Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN und im Anschluss den verdeckten Sicherheitscode Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ein.
  3. Jetzt benötigen Sie die eVB-Nummer, die Sie von uns oder einer anderen Versicherung erhalten haben.
  4. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, entweder das nächste freie Kennzeichen auszuwählen, oder Ihr Wunschkennzeichen anzugeben.
  5. Zuletzt müssen Sie noch die entstandenen Gebühren begleichen. Die meisten Zulassungsstellen akzeptieren EC- und Kreditkarten. Einige bieten auch weitere ePayment-Verfahren an. Dann sind Sie bereits fertig!


Ein Sachbearbeiter der Zulassungsstelle prüft Ihre Angaben und sendet Ihnen Ihre Zulassungsdokumente, Stempelplakettenträger sowie den Plakettenträger für die Hauptuntersuchung per Post zu.

E-Auto-Versicherung

Wenn wir vom Fortschritt sprechen, sind wir auch gleich bei den Elektrofahrzeugen. Sollten Sie bereits nachhaltig mobil sein, denken Sie an den passenden Kfz-Schutz für Ihr E-Auto. Denn nicht nur die Bauteile, auch die Reparatur kann kostspielig sein. Die günstige E-Auto-Versicherung der BavariaDirekt bietet einen starken Schutz zum nachhaltigen Preis.

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Neu seit 2023 – sofort losahren mit digitalem Zulassungsbescheid

Dank einer Neuauflage der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) können Sie ab September 2023 auch ohne die offiziellen Zulassungspapiere am Straßenverkehr teilnehmen. Wichtig ist aber, dass Sie bis zum Einstreffen der Originaldokumente, die noch immer per Post verschickt werden, die digitale Zulassungsbescheinigung im Auto dabei haben. Die Frist für das Fahren ohne offizielle Dokumente und Plakete beschränkt sich jedoch auf maximal zehn Tage.

Ebenfalls ab September 2023 können Zulassungen für E-Autos, Oldtimer und Saisonkennzeichen online beantragt werden.

Neu ist weiterhin, dass auch Großkunden (juristische Personen) wie Autohäuser oder Firmen die Möglichkeit der Online-Zulassung nutzen können.

Auto online abmelden: mit einem Klick außer Betrieb

Ein Auto abzumelden, bezeichnet man in Behördensprache auch als Außerbetriebsetzung. Klingt nach Aufwand, ist aber genauso einfach wie die Online-Anmeldung eines Fahrzeugs.

Auch hier beginnen Sie wieder mit der Identifikation im Online-Portal Ihrer Zulassungsstelle via eID. Danach geben Sie Ihr Kfz-Kennzeichen und den freigerubbelten Sicherheitscode auf Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ein. Ziehen Sie jetzt die Verdeckung der Stempelplaketten Ihres Kfz-Kennzeichens ab. Aber Achtung: Sobald Sie die Sicherheitscodes freigelegt haben, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und Sie können nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Planen Sie darüber hinaus, Ihr Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt mit demselben Kennzeichen und im gleichen Zulassungsbezirk wiederzuzulassen, können Sie Ihr Kennzeichen reservieren.

Auch bei der Online-Abmeldung Ihres Autos erfolgt zum Schluss wieder die Bezahlung mittels EC- oder Kreditkarte oder – je nach Zulassungsstelle – auch einem anderen Bezahlverfahren. Haben Sie die Abmeldung abgeschlossen, prüft i-Kfz Ihren Antrag in Echtzeit. Das bedeutet, dass Sie im Anschluss sofort eine Bestätigung über die Abmeldung Ihres Fahrzeugs erhalten und keine Unterlagen per Post bekommen.

Anzeigetafel beim Nummer ziehen im Wartebreich vom Straßenverkehrsamt
Auch eine Wiederzulassung ist online möglich

Auto online wiederzulassen: Neustart via Internet

Über Ihre digitale Zulassungsstelle i-Kfz können Sie Ihr Auto nicht nur zulassen oder abmelden, bei vielen Zulassungsstellen funktioniert auch eine Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs via Internet. Die Voraussetzung: Sie haben Ihr Auto nach dem 01.01.2015 zugelassen und es ist aktuell außer Betrieb gesetzt.

Für dieses Vorhaben benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Bankverbindung für die Abbuchung der Kfz-Steuer


Melden Sie sich im Online-Portal Ihrer Zulassungsstelle an und identifizieren Sie sich mittels eID auf Ihrem Personalausweis. Tragen Sie Ihr Kfz-Kennzeichen und im Anschluss die erforderlichen Sicherheitscodes (Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. Teil II) ein. Geben Sie jetzt das Datum einer gültigen Hauptuntersuchung an. Jetzt fehlen nur noch Ihre eVB-Nummer sowie eine gültige Bankverbindung. Bezahlen Sie im letzten Schritt die entstandenen Gebühren via EC- oder Kreditkarte.

Im Anschluss prüft die Zulassungsstelle Ihren Antrag und sendet Ihnen per Post alle erforderlichen Unterlagen wie Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung, Stempelplakettenträger und Plakettenträger für die Hauptuntersuchung zum Aufkleben auf das Kennzeichen.

Verkehrsrechtsschutz – sicher fahren

Ein Unfall oder ungerechtfertigte Bußgelder – auch im Straßenverkehr steckt jede Menge Potenzial für Ärger oder Rechtsstreitigkeiten. Eine Rechtsschutzversicherung ist vor allem sinnvoll, wenn Sie auf das Auto angewiesen sind und Sie täglich längere Strecken fahren. Bei der BavariaDirekt können Sie den Verkehrsrechtsschutz ausschließlich in Kombination mit dem Privat-Rechtsschutz direkt online abschließen.

Verkehrsrechtsschutz – sicher fahren

Ein Unfall oder ungerechtfertigte Bußgelder – auch im Straßenverkehr steckt jede Menge Potenzial für Ärger oder Rechtsstreitigkeiten. Eine Rechtsschutzversicherung ist vor allem sinnvoll, wenn Sie auf das Auto angewiesen sind und Sie täglich längere Strecken fahren. Bei der BavariaDirekt können Sie den Verkehrsrechtsschutz ausschließlich in Kombination mit dem Privat-Rechtsschutz direkt online abschließen.

Online-Halterwechsel: So klappt das Umschreiben via Internet

Mit i-Kfz können Sie darüber hinaus auch die Umschreibung bei einem Halterwechsel vornehmen. Die Voraussetzung ist hier ebenfalls ein Auto, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde. Es muss außerdem bereits angemeldet sein. Das bisherige Kennzeichen wird übernommen. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, legen Sie sich noch folgende Unterlagen bereit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Bankverbindung für die Abbuchung der Kfz-Steuer


Melden Sie sich am Online-Portal Ihrer Zulassungsstelle an und schließen Sie auch hier wieder die Identifizierung mit Hilfe von eID auf Ihrem Personalausweis ab. Tragen Sie dann die freigelegten Sicherheitscodes Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I und II in die Antragsmaske ein. Geben Sie außerdem Ihr Kfz-Kennzeichen, das Datum der letzten gültigen Hauptuntersuchung, Ihre eVB-Nummer sowie Ihre Bankverbindung an. Bezahlen Sie zuletzt die entstandenen Gebühren via EC- oder Kreditkarte.

Ihr Antrag wird jetzt in Echtzeit geprüft. Sie können danach Ihren Zulassungsbescheid direkt ausdrucken und losfahren. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I und II verschickt die Zulassungsbehörde an Ihre Postadresse.

Sie möchten Ihr Auto lieber persönlich in Ihrer örtlichen Zulassungsstelle an-, um- oder abmelden? Dann lesen Sie unseren Artikel „Kfz-Zulassung: Das gibt es zu beachten“.

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Katja Lech
Aus ihrer langjährigen Berufserfahrung als Online-Marketing-Managerin bei der BavariaDirekt weiß Katja, dass Versicherung für viele Menschen erstmal VerUNsicherung bedeutet. Mit ihren Artikeln möchte sie allen Leser*innen zeigen, dass das Thema Versichern bei weitem nicht so kompliziert ist, wie manch ein Begriff aus der Versicherungswelt. ;-) Als Zwillingsmama, Vegetarierin und begeisterte E-Auto-Fahrerin ist sie im Alltag gerne nachhaltig unterwegs.

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