Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen und auch beim Autofahren gilt es, möglichst viele Erfahrungen zu sammeln. In Deutschland ist das dank einer Sonderregelung schon ab 17 Jahren möglich – das Stichwort lautet: begleitetes Fahren. Das bedeutet: Wer in Begleitung fährt, darf nach bestandener Führerscheinprüfung noch vor dem 18. Geburtstag ans Steuer. Dabei gelten bestimmte Regeln und Voraussetzungen.
Begleitetes Fahren – Autofahren unter 18 Jahren
Unter begleitetem Fahren (BF17) versteht der Gesetzgeber die Zulassung von Jugendlichen zum Straßenverkehr bereits mit 17 Jahren, wenn diese eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder BE (Kfz mit Anhänger) erwerben. Sie müssen also nicht mehr wie früher ihren 18. Geburtstag abwarten, bis sie sich ans Steuer eines Fahrzeugs setzen dürfen.
Wie der Name schon sagt, ist das begleitete Fahren nur mit Begleitperson erlaubt. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bezeichnete Regelung ging aus einem Modellversuch in Niedersachsen hervor, der 2004 gestartet wurde. Ziel war es, das hohe Unfallrisiko bei der unerfahrenen Gruppe der Fahranfänger zu senken. Tatsächlich zeigte eine Auswertung des Projekts einen Unfallrückgang von rund 30 Prozent – Grund genug für die Bundesregierung, die Regelung 2010 bundesweit einzuführen. Seit 1. Januar 2011 kann jeder Führerscheinneuling in Deutschland das begleitete Fahren ab 17 beantragen.
Diese Voraussetzungen gelten für begleitetes Fahren
Die wichtigste Voraussetzung für begleitetes Fahren ist der Führerschein BF17. Ohne bestandene Prüfung geht gar nichts. Weiterhin muss der Fahranfänger 17 Jahre alt sein und eine oder mehrere Begleitpersonen eintragen lassen. Bis 18 darf sich der Jugendliche mit dem BF17 in Begleitung ans Steuer setzen. Danach gilt die reguläre Fahrerlaubnis und die Fahrnovizen können allein unterwegs sein.
Gut zu wissen: Die bestandene Fahrerlaubnis BF17 gilt auch für Krafträder (Klasse AM) und Traktoren (Klasse L). Diese Fahrzeuge dürfen ohne Begleitperson ab 16 Jahren gefahren werden.
Führerschein mit 17 machen – so gehts!
Die Ausbildung für die Fahrererlaubnis mit 17 können Jugendliche ab 16 Jahren und 6 Monaten beginnen. Die Anmeldung in der Fahrschule setzt das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten voraus. Für die theoretische Prüfung für die Klasse B sind 14 Doppelstunden Unterricht Pflicht, für die praktische müssen zwölf Sonderfahrten absolviert werden. Dazu kommen die normalen Fahrstunden, deren Anzahl jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die Theorieprüfung lässt sich frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres ablegen, der Praxisteil einen Monat vorher. Darüber hinaus sind ein Erste-Hilfe-Kurs und ein Sehtest zu absolvieren.
Ist alles bestanden und bescheinigt, ist die Bürokratie zu erledigen:
- Antragsformular BF17 ausfüllen und von Erziehungsberechtigten unterzeichnen lassen – in der Regel geschieht das schon in der Fahrschule
- Begleitperson(en) eintragen bzw. pro Person ein eigenes Formular ausfüllen – das ist in jeder Gemeinde anders
- die Begleitpersonen müssen unterschreiben und eine Kopie ihres Personalausweises und Führerscheins beilegen
- mit Personalausweis oder Pass, einem biometrischen Foto für den späteren Kartenführerschein sowie dem Sehtest- und Erste-Hilfe-Kurs-Nachweis geht es mit dem Antrag persönlich zur Führerscheinstelle am Wohnort
- Gebühren bezahlen – die Höhe ist je nach Gemeinde unterschiedlich
- mit 17 die Fahrberechtigung („Prüfungsbescheinigung zum ‚Begleiteten Fahren ab 17 Jahre‘“) in Empfang nehmen
- ab dem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle die reguläre Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat abholen
Wer darf Begleitperson sein?
Die Begleitpersonen für das begleitete Fahren müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um vom Gesetzgeber anerkannt zu werden. Sie müssen
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- die Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 seit wenigstens fünf Jahren ohne Unterbrechung besitzen,
- nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben,
- während der Begleitfahrt stets nüchtern (weniger als 0,5 Promille) und drogenfrei sein.
Die Begleitperson muss kein Angehöriger sein, auch Bekannte und Freunde können mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten diese Funktion erfüllen. Außerdem muss sie nicht auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, sondern kann auch hinten sitzen. Zusätzliche Beifahrer für das begleitete Fahren lassen sich übrigens jederzeit bei der Führerscheinstelle nachtragen.
Begleitetes Fahren ab 17 – Vorschriften und Regeln
Beim Führerschein gilt für begleitetes Fahren dasselbe wie bei der regulären Fahrerlaubnis ab 18: Es ist eine Probezeit von zwei Jahren einzuhalten. In diesen 24 Monaten müssen sich die jungen Verkehrsteilnehmer streng an die Vorschriften halten und zusätzlich die Regelungen für das begleitete Fahren beachten. Die wichtigsten sind:
- absolutes Alkohol- und Drogenverbot (0,0 Promille) am Steuer unter 21 Jahren
- für die Nüchternheit der Begleitperson ist ebenfalls der Fahranfänger verantwortlich
- Prüfungsbescheinigung mitführen – wird sie vergessen, ist ein Bußgeld fällig
- nie ohne Begleitperson fahren – das hat den Entzug der Fahrerlaubnis, eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge
- strikte Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (Tempolimits, Ampeln, Abstand etc.)
Begleitetes Fahren ab 16 – wird das Mindestalter gesenkt?
Seit 2018 diskutieren die Verkehrsminister der Bundesländer, das begleitete Fahren schon ab 16 Jahren zu ermöglichen. Auch im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist dies als Ziel vereinbart. Allerdings kann Deutschland diese Regelung nicht ohne Änderungen der europäischen Führerscheinrichtlinie einführen. Erste Sondierungen in Brüssel sollen laut Bundesverkehrsministerium vielversprechend verlaufen sein. Begleitetes Fahren ab 16 könnte demzufolge zeitnah umgesetzt werden (Stand: 2022). Ob und wann ein Führerschein ab 16 Realität wird, ist aber nicht konkret zu sagen.
Begleitetes Fahren im Ausland
Beim begleiteten Fahren handelt es sich um eine deutsche Sonderregelung. Ähnliche Modelle gibt es zwar auch in einer Reihe anderer Länder wie Österreich, der Schweiz, Frankreich, Belgien, Liechtenstein und Luxemburg, aber das bedeutet nicht, dass die deutsche Prüfungsbescheinigung dort gültig ist. Lediglich in Österreich wird sie anerkannt: Im Nachbarland dürfen deutsche BF17-Fahranfänger also in Begleitung am Steuer sitzen, in allen anderen Ländern nicht.
Das ist bei der Versicherung für begleitetes Fahren zu beachten
Begleitetes Fahren ist mit dem Erst- oder Zweitwagen der Eltern oder mit einem eigenen Auto des Fahranfängers möglich. In jedem Fall muss dem Versicherer die BF17-Teilnahme mitgeteilt werden. Oft gilt in Versicherungsverträgen nämlich ein Mindestalter für die Fahrzeuglenker und der Vertrag wäre sonst ungültig.
Beim Erst- oder Zweitwagen wird der Jugendliche einfach bei den Fahrzeugnutzern unter „Familienangehörige (in häuslicher Gemeinschaft)“ eingetragen. Das ist bei bestehenden Kfz-Versicherungen jederzeit möglich. Dieses Modell ist übrigens auch das günstigste für Einsteiger. Und wenn später ein eigener Vertrag abgeschlossen wird, zahlen BF17-Teilnehmer durch eine höhere Schadenfreiheitsklasse günstigere Prämien.
Die Kfz-Versicherung der BavariaDirekt
Fahranfängerrabatte für das begleitete Fahren bietet die BavariaDirekt nicht an. Allerdings können Sie beim Abschluss unserer Kfz-Versicherung sparen. Als Direktversicherer der Sparkassen Finanzgruppe können wir besonders effektiv kalkulieren. Trotzdem bieten wir den Schutz und Service einer soliden Finanzfamilie. Über den Rechner können Sie aus drei individuellen Kfz-Tarifen wählen und diese unverbindlich online berechnen sowie auf Wunsch ohne Beratung direkt online buchen.
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Mehr Sicherheit, weniger Kosten: Begleitetes Fahren ab 17 kann sich lohnen
Der Führerschein mit 17 im Rahmen des begleiteten Fahrens ist ein Gewinn für alle: Junge Leute sammeln mit einem Berater und Vorbild an ihrer Seite wichtige Fahrpraxis, gewinnen Routine und sind seltener in Unfälle verwickelt als Alleinfahrer.
Ob Fahranfänger oder Profi: Weitere wichtige Informationen zum korrekten Verhalten im Straßenverkehr finden Sie in unserem Magazin. Lesen Sie, wie Sie Fahrerflucht auch bei Bagatellschäden vermeiden und erfahren Sie, ob Sie im Sommer ohne Schuhe Auto fahren dürfen.
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