Der Bußgeldkatalog ist ein mächtiges Regelwerk zur Regelung und Bestrafung von Verstößen im Straßenverkehr. Er gilt gleichermaßen für Pkw- und Lkw-Fahrer, aber auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. Wer die darin festgelegten Strafen kennt, verhält sich im Idealfall umsichtiger. Mit dem Bußgeldrechner sehen Sie, wie hoch ein Bußgeld ist oder ob es überhaupt berechtigt ist. Denn Bußgeldbescheide können auch falsch sein.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Bußgeldkatalog – allseits geliebtes Regelwerk
Der Bußgeldkatalog, offizieller Name die „Bußgeldkatalog-Verordnung“ (BkatV), wird vom Bundesverkehrsministerium herausgegeben. Er gilt bundesweit und enthält alle Verstöße, Strafen und Bußgelder im Zusammenhang mit Regelverstößen im Straßenverkehr – das betrifft Pkws, aber auch Fußgänger, Fahrräder, Krafträder und Lkws.
Weiterhin im Bußgeldkatalog zu finden ist der Punktekatalog – das heißt, hier ist definiert wie viele Punkte je nach Verstoß auf dem Konto in Flensburg (Fahreignungsregister) landen.
Die im Bußgeldkatalog geregelten Verstöße für Pkw und Krafträder betreffen unter anderem:
- die Geschwindigkeit
- das Fahren bei roter Ampel
- den Abstand
- die Helmpflicht
- die Gurtpflicht
- das Fahren unter Alkohol und Drogen
- das Parken und Halten
- die Probezeit
- Blitzer
- den Führerschein
- die Umweltplakette
- Unfälle
- die Hauptuntersuchung (TÜV) oder Abgasuntersuchung
Herausgegeben wurde das wichtige Regelwerk erstmalig im Jahr 2001 – seitdem wird der Bußgeldkatalog ständig aktualisiert und angepasst – in der Regel werden die Bußgelder leider erhöht. Größere Updates für den Bußgeldkatalog gab es 2009 und 2014.
Ziel des Bußgeldkataloges und der Strafen: Sie dienen der Abschreckung, um Unfälle zu verhindern, aber vor allem, um die Zahl der Unfalltoten zu reduzieren.
Trunkenheit am Steuer
Ein Bierchen schadet niemandem. Und weil es gerade lustig ist, geht auch noch ein zweites. Promillegrenze heißt nicht automatisch, dass auch jeder seine Grenze kennt. Mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie alkoholisiert Auto fahren, lesen Sie in unserem Beitrag „Alkohol am Steuer„
Trunkenheit am Steuer
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Bußgeldkatalog – Richtwerte zur Orientierung und
Die im Bußgeldkatalog geregelten Strafen und Bußgelder stellen Richtwerte dar. Das heißt: wie hoch der Beitrag ist, der tatsächlich auf einem Bußgeldbescheid oder Strafzettel steht, hängt teilweise vom Ermessens- und Entscheidungsspielraum der Beamten ab, richtet sich aber auch danach, ob es sich beispielsweise um eine Wiederholungstat handelt.
Wie im Verkehrsrecht, wird auch im Bußgeldkatalog zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterschieden. Wenn Vorsatz vorliegt, fallen die Strafen und Bußgelder meist höher aus.
Außerdem listet der Bußgeldkatalog die Verstöße je nach Schwere des Vergehens auf. Er trennt zwischen
- Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken),
- groben Ordnungswidrigkeiten (z.B. zu dichtes Auffahren) und
- einer Straftat (z.B. Fahrerflucht).
Je schwerer der Verstoß desto höher das Bußgeld bzw. weitere Strafen, wie der Entzug des Führerscheins.
Bußgeldrechner – wie hoch ist das Bußgeld
Bußgeldrechner finden Sie auf verschiedenen Portalen, darunter das Portal „Bußgeldrechner“, aber auch beim ADAC oder Polizei-Webseiten. Nach der Angabe von Details zum Vergehen, z.B. der Geschwindigkeit, mit der Sie in einen Blitzer gefahren sind, ob Sie inner- oder außerorts und mit welchem Fahrzeugtyp unterwegs waren, spuckt der Rechner die Höhe des Bußgeldes aus und Sie sehen außerdem, wie viele Punkte in Flensburg Ihnen drohen und ob eventuell sogar der Entzug des Führerscheins auf dem Spiel steht.
Mithilfe des Bußgeldrechners können Sie also sehen, welche Strafen und Geldstrafen auf Sie zukommen oder ob der Bußgeldbescheid bzw. der geforderte Betrag überhaupt gerechtfertigt ist. Im Fall, dass Sie einen Bußgeldbescheid für fehlerhaft halten, können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben.
Einspruch mit dem Rechtsschutz der BavariaDirekt
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist auch korrekt. Wer Einspruch erheben möchte, hat in der Regel zwei Wochen Zeit. Und er braucht Geld und Nerven. Die günstige Rechtsschutzversicherung von ÖRAG und BavariaDirekt übernimmt je nach Tarif die Kosten für Anwälte, Sachverständige oder Gerichtsverfahren. Außerdem vermitteln wir Ihnen auf Wunsch einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht. Die Tarife können Sie unverbindlich berechnen und direkt online abschließen.
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Bußgeldkatalog – Beispiele für Strafen
Hier ein paar typische Verkehrsvergehen und die dafür im Bußgeldkatalog definierten Strafen.
Vergehen | Bußgeld | Strafen |
---|---|---|
Parken im Halteverbot | 25 Euro | |
Parken auf Rad- und Fußwegen | 110 Euro | |
Parken auf Rad- und Fußwegen länger als eine Stunde oder mit Sachbeschädigung | 110 Euro | 1 Punkt in Flensburg |
Parken auf Schwerbehindertem-Parkplatz | 55 Euro | 2 Punkte in Flensburg |
Rote Ampel überfahren | bis 360 Euro | 1 Punkt in Flensburg |
Nichtbilden einer Rettungsgasse | bis 200 Euro | 2 Punkte in Flensburg Fahrverbot (1 Monat) |
Unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse | 200 bis 300 Euro | 2 Punkte in Flensburg Fahrverbot (1 Monat) |
Zu schnell fahren (Pkw bis 3,5 t): bis 10 km/h | 30 Euro (innerorts) 20 Euro (außerorts) | |
Zu schnell fahren (Pkw bis 3,5 t): 11 bis 15 km/h | 50 Euro (innerorts) 40 Euro (außerorts) | |
Zu schnell fahren (Pkw bis 3,5 t): 16 bis 20 km/h | 70 Euro (innerorts) 60 Euro (außerorts) | |
Zu schnell fahren (Pkw bis 3,5 t): 21 bis 25 km/h | 115 Euro (innerorts) 100 Euro (außerorts) | 1 Punkt in Flensburg (evtl. Fahrverbot) |
Zu schnell fahren (Pkw bis 3,5 t): 26 bis 30 km/h | 180 Euro (innerorts) 150 Euro (außerorts) | 1 Punkt in Flensburg (evtl. Fahrverbot) |
Zu schnell fahren (Pkw bis 3,5 t): 31 bis 40 km/h | 260 Euro (innerorts) 200 Euro (außerorts) | 2 Punkte in Flensburg (evtl. Fahrverbot) |
Handy am Steuer | 128,50 Euro | 1 Punkt in Flensburg |
Handy am Steuer mit Gefährdung | 178,50 Euro | 1 Punkt in Flensburg 1 Monat Fahrverbot |
Bußgeldkatalog – Unterschied Verwarngeld und Bußgeld
Bei Taten, die mit einer Verwarnung geahndet werden, handelt es sich in der Regel um geringfügige Verletzungen der Straßenverkehrsordnung. Auch die Verwarngelder sind im Bußgeldkatalog definiert. Verwarnungen können mündlich oder schriftlich erteilt sowie mit oder ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen werden.
Die Höhe der Verwarngelder beginnt bei 5 Euro, das maximale Verwarngeld beträgt 55 Euro. Ab 60 Euro spricht man von einem Bußgeld. Mit jedem Bußgeld wird auch ein Bußgeldverfahren eröffnet (das heißt, dass Verwaltungsgebühren anfallen).
Aufgepasst: Wer eine Verwarnung nicht ernst nimmt oder das Verwarngeld nicht zahlt, riskiert ein Bußgeld.
Vergehen | Verwarngeld |
---|---|
Radfahren auf Gehwegen | 55 Euro |
Parken ohne Parkschein | 20 Euro |
Abbiegen ohne Blinker setzen | 10 Euro |
Missbrauch der Hupe | 5 Euro |
Warnweste fehlt | 15 Euro |
Bußgeldkatalog – wer ihn kennt, spart Geld und Ärger
Der Bußgeldkatalog dient Beamten, Juristen, aber auch Verbrauchern zur Orientierung und bildet die Grundlage für Bußgeld- oder Strafverfahren. Gleichzeitig sollen sich die darin geregelten Strafen und Regelsätze positiv auf das Verhalten im Straßenverkehr auswirken. Denn wer sich ordnungsgemäß verhält, wird auch nicht zur Kasse gebeten. Schließlich können hohe Geldstrafen oder der Entzug des Führerscheins verheerend sein.
Welche Strafen anstehen, wenn Sie im Auto telefonieren, lesen Sie im Beitrag „Handy am Steuer“ und was passiert, wenn Sie trotz eingehaltener Promillegrenze einen Unfall haben, lesen Sie im Artikel „Alkohol am Steuer“.
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