E-Kennzeichen – Pflicht oder Privileg?

E-Kennzeichen

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Das E-Kennzeichen ist ein spezielles Nummernschild für Elektroautos und teilweise auch für Hybridfahrzeuge. Autos mit diesem Nummernschild genießen bestimmte Vorteile. Welche das sind, welche Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen gelten und wie Sie an ein solches Nummernschild kommen, lesen Sie in diesem Beitrag.

(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)

Was ist ein E-Kennzeichen?

Das E-Kennzeichen für Elektroautos gibt es seit 2015. Es wurde im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) eingeführt, um emissionsfreie Fahrzeuge explizit hervorzuheben. Die Bundesregierung wollte damit die Verbreitung von E-Autos fördern. Das E-Nummernschild besteht wie das herkömmliche für Benziner aus Buchstaben und Ziffern, trägt am Ende jedoch ein „E“.

Das E-Kennzeichen gibt es in der regulären Ausführung, aber auch als Saison- und Wechselkennzeichen. Wunschnummernschilder für E-Autos sind ebenfalls möglich. Bei der Zulassung gelten also die gleichen Regelungen wie für Benziner oder Dieselautos.

Welche Fahrzeuge erhalten das E-Auto-Nummernschild?

Ein E-Kennzeichen können Sie für reine Elektrofahrzeuge, Hybrid-Fahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge beantragen. Das „E“ steht nicht für elektrisch, sondern für emissionsfrei. Um sich für ein E-Nummernschild zu qualifizieren, muss das Fahrzeug eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Es setzt pro zurückgelegtem Kilometer weniger als 50 Gramm CO₂ frei.
  • Es hat mit dem elektrischen Antrieb eine Mindestreichweite von 40 Kilometern.


Dementsprechend lassen sich auch Plug-in-Hybride mit einem E-Auto-Kennzeichen fahren, Voll- und Mild-Hybride jedoch nicht. Bei ihnen ist die Elektroreichweite zu gering bzw. sie können überhaupt nicht rein elektrisch fahren.

Darüber hinaus ist das E-Nummernschild nicht für alle Fahrzeugklassen verfügbar. Infrage kommen nur Kfz, die in Teil I der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) mit folgenden Buchstaben eingetragen sind:

  • EG-Fahrzeugklasse M: Personenkraftwagen (Autos und Wohnmobile)
  • EG-Fahrzeugklasse N: Kfz für die Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen (Lieferwagen) und Transporter unter 4,35 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
  • EG-Fahrzeugklasse L: Krafträder mit und ohne Beiwagen (Motorräder, Quads und Trikes)
Autobahn
Mit dem E-Kennzeichen können Sie auf einigen Mautstrassen kostenlos fahren

Das sind die Vorteile und Nachteile des E-Kennzeichens

Das Kennzeichen für E-Autos ist mit einigen Vorteilen verbunden, um dem Bürger die Elektromobilität schmackhaft zu machen. Wer einen Stromer mit dem E-Kennzeichen fährt, profitiert gegebenenfalls von:

  • kostenlosen Parkplätzen
  • der Mitbenutzung von Sonderfahrstreifen (Busspuren)
  • einer Fahrberechtigung in Umweltzonen
  • reduzierten Mautgebühren
  • der Befreiung von der Kfz-Steuer (Hybride ausgenommen)
  • einer umweltbewussten Außenwirkung
  • vereinzelt (noch) kostenlosen Ladestellen


Den Privilegien stehen aber auch einige Nachteile gegenüber:

  • Die Sonderregeln gelten nicht bundesweit, sondern Kommunen und Städte legen sie in ihrem Geltungsbereich selbst fest.
  • Es gibt keine E-Auto-Förderung mehr, der Umweltbonus wurde von der Bundesregierung Ende 2023 abgeschafft.
  • Hybride gehen leer aus.


In der Praxis kann vor allem die nicht bundeseinheitliche Regelung der Park- und Durchfahrtsprivilegien störend sein. Denn Sie müssen sich vor jeder Fahrt in unbekannte Gebiete informieren, was Sie mit Ihrem E-Auto dürfen und was nicht. Die Informationspflicht liegt bei Ihnen, Unwissenheit schützt Sie nicht vor Bußgeldern.

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Ist das E-Kennzeichen Pflicht?

Nein, wer es nicht explizit beantragt, bekommt es auch nicht. Es gibt keine Pflicht für ein E-Kennzeichen, Sie können Ihr Elektrofahrzeug auch mit einem normalen Nummernschild fahren. Dann haben Sie jedoch keinen Anspruch auf die Sonderregeln für E-Autos. Die Einträge in den Fahrzeugpapieren oder die Herstellerbezeichnung genügen nicht, um die Vorteile zu nutzen – das „E“ am Kennzeichen muss sein.

Was sind die Voraussetzungen und wie bekomme ich es?

Ein E-Auto-Kennzeichen müssen Sie bei der Zulassungsstelle beantragen – sowohl für Erstzulassungen als auch Bestandsfahrzeuge.

Im Einzelnen brauchen Sie dafür:

  • den Herstellernachweis (Datenbestätigung) bzw. die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, dass das Fahrzeug die EmoG-Vorgaben erfüllt
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Ihren Personalausweis oder Pass
  • den Beleg der bestandenen Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht)
  • die Versicherungsbescheinigung (eVB-Nummer)
  • das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer


Den Antrag für das Elektroauto-Kennzeichen können Sie auch bequem online stellen und sich so Wartezeiten bei der Behörde ersparen. Die internetbasierte Zulassung „i-Kfz“ gibt es seit September 2023. Sie brauchen allerdings einen digitalen Identitätsnachweis und einen Drucker, um den vorläufigen Zulassungsnachweis auszudrucken. Mit diesem dürfen Sie zehn Tage mit ungesiegeltem E-Kennzeichen fahren. Danach sollten Sie die von der Zulassungsstelle per Post zugeschickten Plaketten aufkleben und den endgültigen Zulassungsnachweis mitführen.

Frau mit E-Auto
Das E-Kennzeichen können Sie auch online beantragen

Das (Wunsch)Kennzeichen für E-Autos lässt sich bei entsprechenden Dienstleistern online bestellen. Notieren Sie die Reservierungs-PIN – Sie muss beim „i-Kfz“-Antrag eingegeben werden. Bei vorhandenen Nummernschildern, für die nachträglich das „E“ beantragt wird, gilt: Es darf höchsten sieben Buchstaben und Ziffern haben, damit das „E“ noch hinpasst. Hat es acht, brauchen Sie eine neue Kennzeichenkombination.

E-Nummernschild und Ausland – was gilt?

Das deutsche Kennzeichen für Elektroautos berechtigt auch im EU-Ausland, ggf. vorhandene Sonderregeln in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören günstigere Mautgebühren und im Falle Österreichs die Ausnahme von Umwelttempolimits. Vor Reisen lohnt es sich auf jeden Fall, sich über die geltenden Regelungen zu informieren. In Tschechien etwa zahlen Sie überhaupt keine Maut, müssen Ihr E-Auto aber vorab anmelden.

Möchten Sie mit einem im Ausland zugelassenen Kfz die deutschen Vorteile für Stromer nutzen, können Sie eine blaue E-Plakette erwerben und an die Windschutzscheibe kleben. Sie ist dem E-Kennzeichen bei der Privilegierung gleichgestellt.

E-Kennzeichen als Saisonkennzeichen – geht das?

Wie das normale Kennzeichen können Sie auch das E-Kennzeichen als Saisonkennzeichen beantragen. Das hat den Vorteil, dass Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum zulassen und sich die An- und Abmeldung sparen. Die Saison muss mindestens zwei und höchstens elf Monate lang sein – außerhalb dieser Periode dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

Da der Betriebszeitraum auf dem Nummernschild angegeben werden muss, kann es bei langen E-Kennzeichen Platzprobleme geben. Falls Sie also in Zukunft ein Saisonkennzeichen in Betracht ziehen, sollten Sie kurze Wunschnummern wählen.

Umweltplakette
Auch wer ein E-Kennzeichen hat, braucht die Umweltplakette in den vorgeschriebenen Zonen

Umweltplakette trotz E-Kennzeichen? Leider ja

Es klingt widersinnig, aber Sie brauchen auch für Ihr Elektroauto die Umweltplakette. Der Aufkleber für die Innenseite der Windschutzscheibe kennzeichnet Fahrzeuge, die bestimmte Abgasgrenzwerte einhalten und somit in die ausgewiesenen Umweltzonen fahren dürfen. Obwohl ein Stromer emissionsfrei ist, hat er ohne die Umweltplakette keine Fahrberechtigung in diesen Gebieten – und wird somit genauso ausgeschlossen wie Kfz mit roter oder gelber Plakette.

E-Kennzeichen – kein Muss, aber in vielen Fällen sinnvoll

Das E-Kennzeichen bringt vorwiegend Vorteile mit sich – vor allem, wenn Sie sich die Zeit nehmen und über die geltenden Sonderregeln informieren. Im städtischen Raum profitieren Sie mehr davon als auf dem Land, wo es in der Regel ausreichend Parkraum und keine Umweltzonen gibt. Auch bei häufigen Auslandsreisen zahlt sich das E-Nummernschild durch Mautersparnisse oft aus.

Unser Tipp: Da sich der Mehraufwand in Grenzen hält und ein E-Kennzeichen bei der Neuanmeldung nicht mehr kostet als ein normales Nummernschild, machen Sie mit dem „E“ sicher nichts falsch. Nicht zu verwechseln ist übrigens das E-Kennzeichen mit dem grünen Kennzeichen.

Auch auf dem Kennzeichen findet sich die TÜV-Plakette. Sie ist nicht mehr gültig? Lesen Sie, was passiert, wenn der TÜV abgelaufen ist.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/studio v-zwoelf, Bild 2: stock.adobe.com/Vaceslav Romanov, Bild 3: stock.adobe.com/Halfpoint, Bild 4: stock.adobe.com/Martin Morgenweck

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Cornelia Scheffler
Cornelia arbeitet als Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt. Ihr beruflicher Weg führte sie durch viele Redaktionen - von TV über Print bis Online. Bei der BavariaDirekt kombiniert sie profundes Wissen zu Versicherungsprodukten mit Ihrem Spürsinn für aktuelle Leserinteressen rund um das Thema Versicherungen. Wenn sie frei hat spielt sie Cello und ist auf Flohmärkten unterwegs.

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