Wer sich der Kindererziehung widmet, hat weniger Zeit zum Arbeiten. Mit dem Elterngeld schafft der Staat einen finanziellen Ausgleich, so dass sich Eltern vor allem in den ersten Lebensmonaten dem Nachwuchs widmen können. Lesen Sie, wer Anspruch auf die Zahlung hat, wie hoch die Leistungen sind, wie Sie Elterngeld beantragen und welche Neuerungen es 2024 gibt.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Elterngeld: Was ist das?
Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Familien mit kleinen Kindern bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage und sorgt damit auch dafür, dass sich frischgebackene Eltern ihren Babys widmen können. Das Elterneld wird als Ersatz für das geringere oder fehlende Einkommen gezahlt. Für diese klassische Sozialleistung des Staates ist keine Gegenleistung zu erbringen und es muss auch nicht zurückgezahlt werden: Jeder kann das Elterngeld beantragen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Sie leben in Deutschland,
- erziehen und betreuen das Kind selbst
- in einem gemeinsamen Haushalt,
- arbeiten nicht mehr als 32 Stunden pro Woche
- oder gehen gar keiner Erwerbstätigkeit nach.
Auch ausländischen Eltern steht die Leistung zu, sofern sie dauerhaft in Deutschland leben und hier arbeiten dürfen.
Das Elterngeld gibt es seit 2007: Zum Stichtag 1. Januar löste es im Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) das vorherige Erziehungsgeld ab. Die Politik wollte damit die Geburtenrate ankurbeln, um individuell und gesellschaftlich die Zukunft zu sichern. Da die Höhe des Elterngelds vom bisherigen Gehalt abhängt, versprach sich die Regierung insbesondere in akademischen Kreisen einen Anreiz zum Kinderkriegen. Weiterhin sollten mit dem BEEG einseitige finanzielle Abhängigkeiten zwischen dem zu Hause erziehenden und dem arbeitenden Partner vermieden werden.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Sie lassen sich kombinieren – übrigens auch, wenn die Eltern getrennt leben. Neben leiblichen Kindern fallen auch Adoptiv- und Stiefkinder unter die Regelung. Können sich die Eltern selbst nicht um die Kleinen kümmern, kommen Großeltern und andere Verwandte als Leistungsbezieher infrage.
Basiselterngeld: die Grundlage
Das Basiselterngeld zahlt der Staat ab der Geburt des Kindes für 12 Monate – wenn nur ein Elternteil das Elterngeld beantragt. Stellt auch der andere Partner für mindestens zwei Monate einen Antrag, kann das Elterngeld für insgesamt 14 Monate beantragt werden. Anders gesagt: Paare können das Basiselterngeld für maximal 14 Monate erhalten und sich die Kinderbetreuung innerhalb dieser 14 Monate flexibel aufteilen oder gleichzeitig Elterngeld beziehen.
Beispiel für flexible Aufteilung zwischen den Eltern: Sonja beantragt das Geld von Januar bis Juni. Ihr Partner Peter beantragt das Kindergeld von Juli bis September. Und von Oktober bis Februar stellt noch einmal Sonja den Antrag. Damit erhält das Paar insgesamt 14 Monate Elterngeld.
Beispiel für gleichzeitiges Elterngeld: Für Januar bis März beantragen sowohl Sonja und als auch Peter Elterngeld (jeder Partner stellt einen Antrag). Das ergibt insgesamt 6 Monate Elterngeld, da jeder Partner die Zahlung für 3 Monate bezieht. Von April bis Dezember stellt nur Sonja den Antrag (8 Monate). Damit sind 14 Monate erreicht und der Anspruch auf Basiselterngeld erlischt.
Eine weitere Voraussetzung für die beiden zusätzlichen Monate ist, dass einer oder beide Partner weniger Einkommen haben als vor der Geburt.
Alleinerziehende erhalten immer 14 Monate Basiselterngeld.
Wer ein Frühchen bekommen hat, kann zusätzliche Elterngeldmonate in Anspruch nehmen. Für mindestens sechs Wochen vor dem Geburtstermin auf die Welt gekommene Kinder gibt es einen Monat mehr Geld, für acht Wochen zwei Monate, für zwölf Wochen drei und für 16 Wochen vier Monate.
Fazit: Der Antrag auf Basiselterngeld ist für alle sinnvoll, die in den ersten Monaten gar nicht arbeiten wollen und sich voll und ganz dem Baby widmen wollen. Wer hingegen relativ schnell wieder in den Job einsteigen möchte, sollte das ElterngeldPlus beantragen.
ElterngeldPlus: Anreiz für Teilzeitarbeit
Das ElterngeldPlus können Sie für insgesamt 28 Monate beziehen. Allerdings beträgt es nur die Hälfte des Basiselterngeldes. Es lohnt sich daher vor allem für Eltern, die neben der Betreuung des Babys auch wieder ein paar Stunden arbeiten möchten.
Beim ElterngeldPlus ist eine Teilzeittätigkeit bis maximal 32 Stunden pro Woche möglich. Das Attraktive daran: Mit dem Verdienst durch Teilzeitarbeit plus das ElterngeldPlus können Paare länger von der Zuzahlung profitieren.
Das ElterngeldPlus können Sie übrigens auch ohne Nebenverdienst beantragen – dann haben Sie aber wie gesagt, nur die Hälfte des Basiselterngeldes.
Das BEEG wurde 2015 um das Elterngeld Plus erweitert, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Teilzeitarbeit zu verbessern.
Partnerschaftsbonus Plus: Anreiz für Teilzeitarbeit
Mit dem Partnerschaftsbonus lassen sich zwei, drei oder vier weitere Monate Elterngeld Plus herausschlagen. Den Partnerschaftsbonus können Elternpaare (und zwar pro Partner) sowie Alleinerziehende beantragen.
Die Voraussetzungen sind: Diese zusätzlichen Partnerschaftsbonus-Monate müssen am Stück genommen werden, das Elternpaar lebt in einem Haushalt und jeder der Partner bzw. der oder die Alleinerziehende arbeitet zwischen 25 und 30 Stunden in Teilzeit. Überstunden, Krankheits-, Feier- oder Urlaubstage oder sind in dieser Vorgabe eingeschlossen; ein Urlaubs-, Feier- oder Krankheitstag gilt quasi als „Arbeitstag“.
Weiterhin gilt für die Berechnung des Partnerschaftsbonus bzw. der Arbeitsstunden der Lebensmonat des Kindes und nicht der Kalendermonat. Das heißt: Ist Ihr Kind an einem 15. des Monats geboren, beziehen Sie den Partnerschaftsbonus immer vom 15. eines Monats bis zum 14. Tag des nächsten Monats. Aufgepasst: Sollten einer der Partner die vorgegebene Stundenzahl überschreiten, kann es passierten, dass Sie bereits gezahltes Elterngeld zurückzahlen müssen und zwar beide Partner für alle Monate.
Die Familienhaftpflicht
Das Kind ist da und der Antrag für das Elterngeld erledigt. Denken Sie auch an die anderen Formalitäten, beispielsweise eine Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen. Damit schützen Sie Ihre Finanzen, wenn der Nachwuchs etwas anstellt.
Die Familienhaftpflicht
Das Kind ist da und der Antrag für das Elterngeld erledigt. Denken Sie auch an die anderen Formalitäten, beispielsweise eine Familienhaftpflichtversicherung
abzuschließen. Damit schützen Sie Ihre Finanzen, wenn der Nachwuchs etwas anstellt.
Elterngeld 2024 – das sind die Neuregelungen
Aufgrund der Haushaltskrise der Regierung wurde für 2024 eine Änderung der Elterngeld-Regelungen beschlossen. Um Geld zu sparen, hat sich die Koalition unter anderem darauf verständigt, die Einkommensgrenze anzupassen.
Anspruch auf Elterngeld haben ab 1. April 2024 nur noch Paare, mit weniger als 200.000 Euro (vorher: 300.000 Euro) zu versteuerndem Jahreseinkommen. Ab 1. April 2025 soll die Grenze noch einmal auf 175.000 Euro abgesenkt werden. Für Alleinerziehende liegt die Einkommensgrenze für das Elterngeld ab 1. April 2024 bei 150.000 Euro.
Für die 14-Monate-Regelung gilt, dass Eltern, die das Elterngeld für 14 Monate beantragen möchten, nur noch einen Monat zeitgleich das Basiselterngeld beziehen können – zuvor konnten die Eltern die 14 Monate flexibel untereinander aufteilen, also auch 7 Monate gleichzeitig Elterngeld beziehen. Einfach ausgedrückt: Durch die Neureglung können Eltern nur noch einen Monat gemeinsam zuhause bleiben und sich um das Kind kümmern. Die restlichen zwölf Monate muss immer ein Partner allein bestreiten (12 Monate plus die 2 gemeinsam genommene Monate ergibt insgesamt 14 Monate).
Elterngeld 2024 – so viel bekommen Sie
Da das Elterngeld neuen Einkommensgrenzen unterliegt, gehen einige Gutverdiener leer aus. Bei der Berechnung ist das Bruttoeinkommen nicht mit dem zu versteuernden Einkommen zu verwechseln. Letzteres ist durch diverse Abzüge deutlich niedriger. Dazu gehören:
- Vorsorgeaufwendungen
- Sonderausgaben
- Freibeträge
- außergewöhnliche Belastungen
Sie werden von den Einkünften aus Arbeit, Miete, Kapitalanlagen usw. abgezogen: das Ergebnis ist das zu versteuernde Jahreseinkommen, das die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist. Das Finanzamt berechnet die Summe und teilt sie Ihnen im Steuerbescheid mit.
Dazu zwei Rechenbeispiele des Bundesfamilienministeriums:
- Hat ein noch kinderloses Ehepaar ein Bruttoeinkommen von rund 207.000 Euro, liegt das zu versteuernde Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit bei 175.000 Euro.
- Liegt es in der gleichen Konstellation bei circa 232.000 Euro, beträgt das versteuernde Einkommen 200.000 Euro.
Mit diesen Einkünften wäre also auch nach den Stichtagen am 1. April 2024 bzw. 2025 ein Elterngeldbezug möglich. Wer an der Grenze liegt, kann mit weiteren steuerlichen Abzugsmöglichkeiten gegebenenfalls die Bemessungsgrenze senken – dazu empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters.
Je nach Ihrem zu versteuernden Einkommen beträgt
- das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich
- und das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
In der Regel beträgt das Basiselterngeld 65 Prozent Ihres Nettoeinkommens vor der Geburt (maximal 2.770 Euro). Geringverdiener mit weniger als 1.240 Euro netto bekommen stufenweise mehr Elterngeld: bis 1.000 Euro bis zu 67 Prozent, darunter bis zu 100 Prozent. Die Mindestbeträge gibt es auch, wenn kein Einkommen vorliegt. Wer mehrere Kinder hat, bekommt Zuschläge.
Mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums können Sie die Höhe der Ihnen zustehenden Leistung selbst berechnen.
Elterngeld beantragen – wer, wo und welche Unterlagen?
Möchten Sie 2024 Elterngeld beantragen, können Sie das frühestens nach der Geburt tun. Stellen Sie den Antrag möglichst innerhalb der ersten drei Lebensmonate, denn nur für diesen Zeitraum zahlt der Staat das Geld rückwirkend aus.
Zuständig ist die Elterngeldstelle an Ihrem Wohnort – in Hessen, Bayern und dem Saarland lässt sich das notwendige Formular auch online ausfüllen und abgeben. Jeder Elternteil kann den Antrag nur einmal pro Kind stellen, wobei Sie das alleine oder zusammen erledigen können. Als Nachweise für die Berechtigung sind folgende Unterlagen anzufügen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweis (z. B. Gehalts- bzw. Lohnabrechnung der letzten zwölf Monate, letzter Steuerbescheid)
- Krankenkassen- und ggf. Arbeitgeberbescheinigung für Mutterschaftsgeld oder Krankentagegeld
- Einkommensnachweise, falls Sie während der Elternzeit arbeiten
- Je nach individueller Situation sind weitere Bescheinigungen erforderlich – die Elterngeldstellen und Sozialdienste beraten Sie dazu
So klappt es mit dem Elterngeld: 9 Tipps
- Besorgen Sie rechtzeitig alle Unterlagen, damit Sie gleich nach der Geburt den Antrag stellen können.
- Die Antragsformulare gibt es oft direkt auf den Geburtsstationen, ansonsten bei den Gemeinden, vielen Krankenkassen oder online.
- Unterschrift nicht vergessen: Es müssen – außer bei Alleinerziehenden – stets beide Partner unterschreiben.
- Planen Sie, ein Kind zu bekommen, kann es sich lohnen, in den zwölf Monaten vorher das Einkommen zu steigern.
- Auch ein Wechsel der Steuerklasse kann sinnvoll sein, um das Elterngeld zu erhöhen. Er sollte vor der Schwangerschaft erfolgen, um wirksam zu werden.
- Verständigen Sie sich vor dem Antrag mit dem Partner, wie die Aufteilung der Elterngeldmonate aussehen soll. Mit einer guten Planung schöpfen Sie das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus optimal aus.
- Nehmen Sie Resturlaub vor dem Geburtstermin: Urlaub ist Arbeitszeit gleichgesetzt, so dass Sie über die 32-Stunden-Wochengrenze kommen und den Anspruch auf Elterngeld verlieren könnten.
- Achtung auch mit Bonuszahlungen: Sie werden als Einkommen gerechnet und reduzieren das Elterngeld. Also besser vorher auszahlen lassen.
- Unterbrechen Sie den Elterngeldbezug in Monaten mit Einkommen. Das können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen tun.
Elterngeld zu beantragen, entlastet Sie auch 2024 enorm
Elterngeld ist für eine finanziell solide Familienplanung ein wichtiger Stützpfeiler, den Sie unbedingt in Anspruch nehmen sollten. Die (Neu)Regelungen für das Elterngeld 2024 sind nicht immer ganz leicht zu durchschauen, zumal die individuelle Situation schnell zu einem Plus oder Minus bei den Leistungen führen kann.
Unser Tipp deshalb: Lassen Sie sich rechtzeitig vor einer Schwangerschaft oder spätestens vor der Geburt fachkundig beraten. So versäumen Sie keine Frist und erhalten die Beträge, die Ihnen zustehen.
Lesen Sie passend zum Thema auch den Beitrag „Die wichtigsten Versicherungen für Kinder“ und im Beitrag „Ehevertrag – sinnvoll oder nicht“ erfahren Sie, für wen eine Ehevertrag Vorteile bringt.
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