Mit dem Thema Fahrerflucht kommt man schneller in Berührung als gedacht: Beim Ausparken vor dem Supermarkt touchieren Sie mit der Stoßstange ein Fahrzeug – keiner hat’s gesehen und Ihr erster Impuls ist „nichts wie weg“. Warum Sie das keinesfalls tun sollten, welche Strafe bei Fahrerflucht auch bei Bagatellschäden droht und wie Sie sich rechtskonform verhalten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Fahrerflucht – was gehört dazu?
Als Fahrerflucht wird das unerlaubte Entfernen eines Unfallbeteiligten vom Unfallort bezeichnet. Den allermeisten Verkehrsteilnehmern ist klar, dass eine solche Handlung straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen hat. Fahrerflucht steht also grundsätzlich unter Strafe.
Aber wie ist die Situation, wenn Sie gar keine oder nur geringe Schäden verursacht haben? Ist es bei einem Bagatellschaden Fahrerflucht, wenn Sie einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des anderen Autos hinterlassen? Nach deutschem Recht fallen unter Unfallflucht folgende Tatbestände:
- Sie sind an einem Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschaden beteiligt – egal ob Verursacher oder Geschädigter – und entfernen sich vom Ort des Geschehens, ohne dass Ihre Personalien aufgenommen wurden.
- Das gilt auch, wenn Sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, E-Scooter, Roller oder einem anderen fahrbaren Untersatz unterwegs und in ein Unfallgeschehen verwickelt sind.
- Selbst als Beifahrer begehen Sie Unfallflucht, wenn Sie zu dem Unglück beigetragen haben – etwa, wenn Sie die Sicht des Fahrers blockiert haben.
- Nach einem Parkrempler und ähnlichen Bagatellschäden ohne Personenschaden warten Sie nicht mindestens 30 Minuten und hinterlassen lediglich Ihre Kontaktdaten. Ausnahme: Der Sachwert des Schadens beträgt weniger als 50 Euro.
Für Fahrerflucht drohen entweder eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder sogar Freiheitsstrafe.
Fahrerflucht – schweres Vergehen oder Ordnungswidrigkeit?
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat! Nach derzeitigem Recht (Stand: Juli 2023) gilt das auch bei Unfällen ohne Personenschaden.
Die Regierung plant allerdings eine Gesetzesänderung, die bei reinen Sachschäden eine Einstufung als Ordnungswidrigkeit vorsieht. Im Gespräch ist auch die Einrichtung einer zentralen Online-Meldestelle, eventuell soll in Zukunft auch das Hinterlassen der Kontaktdaten an der Windschutzscheibe genügen. Um bis dato unbescholtene Bürger nicht wegen zum Teil geringfügiger Schäden zu kriminalisieren und Fahrerflucht unter drastische Strafen zu stellen, setzt sich unter anderem der ADAC für eine Reform ein.
Fahrerflucht Strafen: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder sogar Haftstrafe
Als Strafe bei Fahrerflucht kann der Gesetzgeber eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängen, außerdem ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis. Das Strafmaß hängt dabei von der Unfallschwere ab.
Wurden Menschen verletzt (Personenschäden) oder sind sogar gestorben, sind bis zu drei Jahre Gefängnis möglich – insbesondere bei unterlassener Hilfeleistung. Bei Sachschäden gibt es je nach Deliktschwere eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot. Welche Sanktionen greifen und wie hoch das Bußgeld bei Fahrerflucht ausfällt, hängt von der Schadenshöhe ab. Folgende Orientierungswerte dienen als Anhaltspunkt:
- Fahrerflucht mit Schaden bis ca. 600 Euro: Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage
- Fahrerflucht mit Schaden bis ca. 1.300 Euro: ein Nettomonatsgehalt Geldstrafe, drei bis zwölf Monate Fahrverbot und zwei Punkte
- Fahrerflucht mit Schaden über 1.300 Euro: ein bis zwei Nettomonatsgehälter Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis für sechs bis zwölf Monate und drei Punkte
- Fahrerflucht mit Personenschaden: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis für mind. zwölf Monate und drei Punkte
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen Sie bei einer Fahrerflucht auch die versicherungsrechtlichen Folgen tragen: Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich nämlich bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückholen, bei einer Unfallflucht unter Alkoholeinfluss sogar bis zu 10.000 Euro! Außerdem zahlen Sie Schäden am eigenen Fahrzeug selbst, da die Kasko bei Unfallflucht nicht leistet.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft!
Ein Augenzeuge hat sich geirrt und Sie als vermeintlichen Unfallflüchtigen der Polizei gemeldet? Schon ein kleiner Zahlendreher beim Kennzeichen kann dazu führen, dass zu Unrecht ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Der Verkehrsrechtsschutz trägt dessen Honorar. Bei der BavariaDirekt lässt sich die Police gleich direkt online abschließen – im günstigen Paket mit der ebenso wichtigen privaten Rechtsschutzversicherung.
Der Verkehrsrechtsschutz hilft!
Ein Augenzeuge hat sich geirrt und Sie als vermeintlichen Unfallflüchtigen der Polizei gemeldet? Schon ein kleiner Zahlendreher beim Kennzeichen kann dazu führen, dass zu Unrecht ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Der Verkehrsrechtsschutz trägt dessen Honorar. Bei der BavariaDirekt lässt sich die Police gleich direkt online abschließen – im günstigen Paket mit der ebenso wichtigen privaten Rechtsschutzversicherung.
Fahrerflucht auf dem Parkplatz – so verhalten Sie sich richtig
Selbst wenn Sie nur einen Kratzer oder eine kleine Delle an einem fremden Fahrzeug feststellen können, sind Sie zu einer Meldung des Vorgangs bei der nächsten Polizeidienststelle verpflichtet – und zwar unverzüglich.
Da es auch nicht sichtbare Schäden gibt bzw. Sie nicht auf Anhieb beurteilen können, ob eine Reparatur weniger als 50 Euro kostet, warten Sie am besten immer auf den Besitzer. Bagatellschäden lassen sich dann ohne Polizei zwischen den Beteiligten und deren Versicherungen regeln. Taucht nach etwa 30 Minuten (so lange ist die als angemessen eingestufte Wartezeit) niemand auf, vermeiden Sie eine Strafe wegen Fahrerflucht durch einen Anruf bei der Polizei.
Fahrerflucht – Unfall mit Wild- und Haustieren
Bei einem Unfall kann Fahrerflucht sowohl bei einem Personenschaden als auch bei einem Sachschaden begangen werden. Während die Situation eindeutig ist, wenn Menschen verletzt sind, sieht es bei Tieren anders aus.
Vielen Unfallbeteiligten ist nicht klar, dass auch Wildunfälle in den meisten Bundesländern meldepflichtig sind. Lediglich Nordrhein-Westfalen, Berlin, Niedersachsen, Bremen und Hamburg bilden eine Ausnahme. Informieren Sie nach einem Wildunfall nicht die Polizei, den zuständigen Förster oder den Jagdpächter des Reviers und fahren einfach weiter, liegt allerdings keine Fahrerflucht vor, sondern ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Grund: Reh, Wildschwein, Hase und Co. gehören niemandem, so dass es keine geschädigte dritte Partei gibt.
Anders sieht die Sache aus, wenn Sie einen Hund oder eine Katze überfahren und sich nicht beim Besitzer bzw. bei der Polizei melden. Haustiere bewertet der Gesetzgeber im Unterschied zu Wildtieren als „Sachwerte“ – schädigen Sie diese, ergibt sich eine Anzeigepflicht.
Schaden online melden
Nach einem Unfall können Sie bei der BavariaDirekt einen Kfz Schaden online melden. Einfach den passenden Bereich auwählen und die entsprechenden Angaben machen. Über die Online-Schadenmeldung können Sie auch den Status der Bearbeitung verfolgen.
Schaden online melden
Nach einem Unfall können Sie bei der BavariaDirekt einen Kfz Schaden online melden. Einfach den passenden Bereich auwählen und die entsprechenden Angaben machen. Über die Online-Schadenmeldung können Sie auch den Status der Bearbeitung verfolgen.
Fahrerflucht melden – als Augenzeuge korrekt handeln
Beobachten Sie einen Unfall mit Fahrerflucht, sichern Sie zunächst die Unfallstelle und leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe – dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet! Anschließend melden Sie den Vorgang der Polizei.
Machen Sie sich dafür am besten schnellstmöglich Notizen über den Unfallverursacher, die Uhrzeit und den Unfallhergang. Je genauer Sie das Fahrzeug und dessen Steuermann sowie das Geschehen beschreiben, desto eher lässt sich die Unfallflucht aufklären und der Schuldige ermitteln. Außerdem haben Sie bei einer Ladung vor Gericht Monate später noch die Fakten parat.
Alle allgemeinen Regeln zum Verhalten im Schadenfall bzw. bei einem Unfall finden Sie auf unserer Website unter Schaden melden. Hier können Sie übrigens auch einen Schaden online melden.
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Titelbild: stock.adobe.com/sementsova321, Bild 2: stock.adobe.com/bilanol, Bild 3: stock.adobe.com/Nemesio