Schwerwiegende und wiederholte Verkehrsdelikte ahnden die Behörden mit einem Führerscheinentzug. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann besonders verheerend sein, wenn Sie beruflich auf das Auto angewiesen sind. Wann der Führerschein weg ist, was das konkret bedeutet und wie Sie Ihre Fahrerlaubnis wiedererlangen, erfahren Sie hier.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Führerscheinentzug – scharfe Sanktion mit weitreichenden Konsequenzen
Als Strafen für Verkehrssünder sieht das Gesetz eine Reihe von Maßnahmen vor, die sich nach der Schwere der Vergehen richten. Während die Behörden kleine Verstöße mit Verwarnungen oder überschaubaren Bußgeldern ahnden, greifen sie bei schweren Delikten und Wiederholungstätern hart durch.
Der Entzug der Fahrerlaubnis steht in der Eskalationshierarchie ganz oben: Es ist die härteste Strafe, die von der Fahrerlaubnisbehörde oder einem Richter verhängt werden kann. Im Unterschied zu anderen Sanktionen läuft die Maßnahme nämlich nicht nach einer bestimmten Frist einfach ab, sondern Sie müssen den Führerschein neu beantragen. Das ist mit hohen Kosten und einigem Aufwand verbunden.
Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug
Die nicht automatische Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist unterscheidet die Strafe von einem Fahrverbot. Dieses endet nach Ablauf der Frist und Sie dürfen ohne weiteres Zutun wieder ans Steuer. Den für ein bis sechs Monate abgegebenen Führerschein erhalten Sie per Post oder persönlich zurück.
Wird der Führerschein dagegen entzogen, müssen Sie sich nach Ablauf der Sperrfrist quasi um eine Neuerteilung bewerben. Je nach Art und Schwere des Delikts ist den Behörden nachzuweisen, dass Sie wieder fahrtauglich sind. Das kann zum Beispiel durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) geschehen.
Günstiger Kfz-Schutz der BavariaDirekt
Wir gehen davon aus, dass Sie ohne Führerscheinentzug über die Runden kommen. Mit unserer günstigen, von der Stiftung Warentest zertifizierten und leistungsstarken Kfz-Versicherung begleiten wir Sie zuverlässig durch den Verkehr und springen ein, wenn es doch mal nicht rund läuft.
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Führerscheinentzug – die Gründe
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann viele Gründe haben. Am häufigsten kommt es wegen Drogen und Alkohol zu einem Führerscheinentzug, aber auch andere Vergehen können den Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge haben.
Führerscheinentzug wegen Alkohol
Alkohol am Steuer führt zu Führerscheinverlust, wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle mit 1,1 Promille oder mehr erwischt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Fahrweise unsicher war oder nicht. Haben Sie zwischen 0,5 und 1,0 Promille, kommen Sie im Normalfall noch mit einem Fahrverbot davon. Aber Achtung, selbst wenn Sie nur 0,3 Promille haben und damit eigentlich straffrei bleiben, kann der Führerschein weg sein: Nämlich, wenn Sie einen Unfall bauen, den Verkehr gefährden oder einen schwerwiegenden Fahrfehler begehen.
Für Fahranfänger und Führerscheinbesitzer unter 21 Jahren gilt übrigens die Null-Promille-Regelung! Ein Führerscheinentzug in der Probezeit droht zwar erst nach der dritten Alkoholfahrt bzw. anderen schwere Vergehen, aber davor wird es bereits richtig teuer und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Führerscheinentzug wegen Drogen
Bei Fahren unter Drogeneinfluss kennt das Gesetz noch weniger Pardon als bei Alkohol. Da die Fahrtüchtigkeit hier bei jedem anders beeinträchtigt ist, gibt es bei harten Drogen keine Grenzwerte. Werden Kokain, Heroin, Amphetamine und andere illegale Substanzen dieser Art im Blut nachgewiesen, wird der Führerschein entzogen.
Das gilt Gerichtsurteilen zufolge auch, wenn keine Abhängigkeit vorliegt und der Konsum einige Tage zurückliegt. Bei „weichen“ Drogen wie Haschisch und Marihuana entscheidet das konkrete Konsumverhalten darüber, ob die Fahrerlaubnis erlischt.
Ist die Cannabiskonzentration im Blut sehr hoch, gehen die Behörden von einer regelmäßigen Nutzung aus und behalten den Führerschein ein. Ab einem Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum wird meist eine MPU angeordnet, von deren Ergebnis der Führerscheinentzug wegen Drogen abhängig ist.
Führerscheinentzug aufgrund überhöhter Geschwindigkeit
Bei Temposünden drohen Fahrverbote, kein Führerscheinentzug. Waren Sie erheblich zu schnell unterwegs, dürfen Sie zwischen einem und drei Monaten kein Fahrzeug lenken. Mit einem Führerscheinentzug wegen überhöhter Geschwindigkeit ist allerdings zu rechnen, wenn Sie wiederholt geblitzt und als unbelehrbar eingestuft werden.
Führerscheinentzug bei Rotlichtverstößen
Bei Rot über die Ampel zu fahren, kann Sie teuer zu stehen kommen. Insbesondere, wenn die Lichtanlage länger als eine Sekunde rot zeigt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, kann auch ein Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Führerscheinentzug bei Straftaten
Wer in Verbindung mit einem Kfz Straftaten begeht, ist den Führerschein los. Nötigung oder gar Körperverletzung im Straßenverkehr führen ebenso zum Verlust der Fahrererlaubnis wie Fahrerflucht. Auch illegale Autorennen, unterlassene Hilfeleistung oder Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis bzw. während eines Fahrverbots ahnden die Behörden mit Führerscheinentzug.
Führerscheinentzug wegen zu vielen Punkten
Haben Sie die Höchstgrenze von acht Punkten im Fahreignungsregister erreicht, ist der Führerschein futsch. Vorher kommt es jedoch bei fünf Punkten in Flensburg zu einer Ermahnung und bei sieben Punkten zu einer Verwarnung. Wer sich immer noch nicht bessert und weitere Punkte sammelt, wird mit Führerscheinentzug bestraft.
Führerscheinentzug mit dem Fahrrad
Sie haben getrunken und lassen das Auto stehen, fahren aber mit dem Fahrrad nach Hause? Keine gute Idee, denn auch wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen Fahrrad fährt, dem droht der Führerscheinentzug. Ab 1,6 Promille kann die Fahrerlaubnis passé sein, bei Gefährdung anderer auch schon mit weniger Alkohol im Blut.
Ab welchem Zeitpunkt bin ich meinen Führerschein los?
Der Entzug des Führerscheins erfolgt, sobald ein entsprechendes Gerichtsurteil bzw. eine Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtswirksam ist. Der Führerschein ist dann zu dem im Bescheid genannten Zeitpunkt abzugeben. Eine Verschiebung des Termins ist nicht möglich.
Fahrerflucht und die Folgen
Auch Fahrerflucht kann in schweren Fällen den Entzug des Führerscheins zur Folge haben. Bei Fahrerflucht im Zusammenhang mit Bagatellschäden droht hingegen lediglich ein Bußgeld. Wann eine Fahrerflucht vorliegt und mit welchen Strafen Sie rechnen müssen, lesen Sie in unserem Magazinbeitrag.
Fahrerflucht und die Folgen
Auch Fahrerflucht kann in schweren Fällen den Entzug des Führerscheins zur Folge haben. Bei Fahrerflucht im Zusammenhang mit Bagatellschäden droht hingegen lediglich ein Bußgeld. Wann eine Fahrerflucht vorliegt und mit welchen Strafen Sie rechnen müssen, lesen Sie in unserem Magazinbeitrag.
Was bedeutet die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?
Darunter ist die sofortige Einbehaltung des Führerscheins durch die Polizei zu verstehen, wenn Gefahr im Verzug ist. Stoppen die Beamten beispielsweise eine Alkoholfahrt, soll durch den Führerscheinentzug sichergestellt werden, dass Personen im Vollrausch keine Unfälle verursachen. Auch das Fahrzeug kann dann beschlagnahmt werden. Der Begriff „vorläufig“ bezieht sich darauf, dass die Maßnahme noch richterlich oder behördlich zu bestätigen ist.
Was ist die Sperrfrist und kann man sie verkürzen?
Der Zeitraum, bis Sie die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen können, heißt Sperrfrist und richtet sich nach Art und Schwere des Vergehens. Veranschlagt werden mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre.
Gilt wegen Trunkenheit am Steuer beispielsweise eine Sperrfrist von sechs Monaten, werden die Behörden erst nach einem halben Jahr Ihren Antrag beantworten. Einreichen können und sollten Sie die Formulare jedoch etwa drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist, da die Bearbeitungszeiten teilweise sehr lang sind. In Einzelfällen lässt sich eine Verkürzung der Sperrfrist um höchstens drei Monate erreichen.
Voraussetzung ist, dass sie von einem Gericht verhängt wurde und dass Sie an Nachschulungen, Therapien und Ähnlichem teilnehmen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, ob und welche Maßnahmen erfolgversprechend sind.
Starker Rechtsschutz der BavariaDirekt
Sollte Ihnen der Verlust des Führerscheins drohen und Sie wollen den Fall von einem Anwalt prüfen lassen, sind Sie mit einer Rechtsschutzversicherung finanziell entlastet. Den günstigen Verkehrsrechtsschutz der BavariaDirekt erhalten Sie im Doppelpack mit dem Privatrechtsschutz und können aus drei individuellen Tarifen auswählen.
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Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?
In aller Regel verlangen die Behörden vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einen Nachweis, dass Sie wieder fahrtauglich sind. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verlangt, führt kein Weg daran vorbei. Bei Alkohol- und Drogendelikten ist zudem meist ein Abstinenznachweis zu erbringen.
- Ohne MPU gelangen Sie manchmal mit einer Nachschulung wieder an Ihren Führerschein. Das klappt aber nur, wenn die Fahrerlaubnis nicht wegen einer Punkteüberschreitung oder Alkoholfahrt mit mindestens 1,6 Promille eingezogen wurde.
Einspruch gegen den Entzug der Fahrerlaubnis
Sie können gegen den Führerscheinentzug innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen, wenn er von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wurde. Gegen richterliche Urteile ist das nicht möglich, hier können Sie nur Rechtsmittel einlegen. Ohne anwaltlichen Beistand sind die Erfolgsaussichten so oder so gering, wenn Sie keine guten Argumente anführen können oder der Bescheid fehlerhaft ist.
Führerscheinentzug – Verjährung möglich?
Der Führerscheinentzug verjährt nach zehn Jahren. Diese Frist beginnt allerdings erst, wenn Sie für fünf Jahre nach dem Bescheid keine weiteren verkehrsrechtlichen Verstöße begehen. Erst nach 15 Jahren könnten Sie also Ihren Führerschein ohne MPU neu beantragen. Dann verlangen die Behörden aber häufig eine erneute Fahrprüfung.
Führerscheinentzug und die Kosten
Ein Führerscheinentzug kann in vielerlei Hinsicht mit hohen Kosten zu Buche schlagen.
Für eine MPU zahlen Sie allein schon durchschnittlich 450 Euro, dazu kommen Bußgelder, Verwaltungs- und Gerichtsgebühren sowie ggf. Kosten für Schulungen, Therapien, Drogenscreenings und einen Anwalt. Das läppert sich zu immensen Summen – ganz abgesehen von den Kosten, die Ihnen privat und ggf. beruflich entstehen, weil Sie nicht Auto fahren dürfen.
Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist teuer – und unnötig
Ein Führerscheinentzug ist die Ultima Ratio für die Behörden, um Verkehrssünder zu einer Besserung zu bewegen. Bis es dazu kommt, müssen Sie schon einiges auf dem Kerbholz haben.
Es bleibt also genügend Zeit, um die harte Strafe abzuwenden. Vermeiden Sie weitere Punkte und fahren Sie am besten immer mit 0,0 Promille und natürlich drogenfrei, dann bleibt der Führerschein in Ihrer Tasche.
Wie es speziell um das Vergehen Fahrerflucht bestellt ist, lesen Sie im gleichnamigen Magazin-Beitrag und wer beim Autofahren gerne telefoniert oder Nachrichten verschickt, sollte im Beitrag „Handy am Steuer“ noch einmal genauer nachlesen, welche Folgen das haben kann.
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