Für den Umtausch des Führerscheins in das Scheckkartenformat gibt es Fristen. Wer noch einen alten „Lappen“ besitzt, sollte umgehend aktiv werden. Auch wer schon einen Kartenführerschein besitzt, muss die Gültigkeit prüfen und ihn eventuell umtauschen. Welche Fristen gelten, welche Unterlagen Sie für den Umtausch benötigen und welche Ausnahmen gelten, haben wir für Sie zusammengefasst.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Führerschein umtauschen: Warum eigentlich?
Maßgeblich für die Tauschregeln ist die dritte EU-Führerscheinrichtlinie von 2006. Sie regelt die Vereinheitlichung aller Führerscheine in das Scheckkartenformat und gilt innerhalb der Länder der Europäischen Union. Das Scheckkartenformat ist fälschungssicherer und lässt sich einfacher in einer zentralen Datenbank erfassen. Mit der Einführung der Plastikkarte wurde zudem die Gültigkeit des EU-Führerscheins auf 15 Jahre begrenzt, so dass sich die Daten und Bilder wie auch bei Personalausweis und Reisepass aktualisieren lassen.
Umtauschen können Sie den Führerschein auf der Führerscheinstelle an Ihrem Wohnsitz. Sie müssen also zum Landratsamt bzw. Kreisverwaltungsreferat, teilweise ist die Beantragung auch in Bürgerämtern und online möglich.
Wer muss wann seinen Führerschein umtauschen?
Damit die Behörden nicht zu stark belastet werden, ist der Umtausch des Führerscheins gestaffelt geregelt. Zunächst sind alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine dran – egal, ob sie im Papier- oder im zum 1.1.1999 eingeführten Kartenformat vorliegen.
Wichtig: Auch wenn kein Ablaufdatum auf Ihrem Führerschein steht, müssen Sie aktiv werden! Unwissenheit schützt bei einer Verkehrskontrolle nicht vor Strafe.
Bis wann Sie den Führerschein umtauschen müssen, hängt von Ihrem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ab. Folgende Tabellen helfen Ihnen bei der Ermittlung der für Sie relevanten Fristen.
Alter Führerschein: Gültigkeit und Fristen für den Umtausch
Ist Ihre Fahrerlaubnis bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden, entscheidet Ihr Geburtsjahr darüber, wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:
Geburtsjahr | Stichtag für den Führerschein-Umtausch |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Für ab 1. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine ist dagegen das Ausstellungsjahr für die Umtauschfrist maßgeblich:
Ausstellungsjahr | Stichtag für den Führerschein-Umtausch |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18.1.2013 | 19. Januar 2033 |
Aus den Regelungen ergibt sich eine Ausnahme für den Umtausch der Papierführerscheine: Wer vor 1953 geboren wurde, darf bis 19. Januar 2033 mit dem „Lappen“ fahren. Einige Senioren werden also gar nicht mehr von einem Umtausch betroffen sein.
Der neue EU-Führerschein: Gültigkeit und Angaben
Die EU-Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat enthält europaweit die gleichen Daten und ist ab dem Ausstellungsdatum 15 Jahre gültig. Dieses finden Sie auf der Vorderseite der Karte neben Ihrem Foto unter der Ziffer 4a. Bei den neueren Versionen steht unter der Ziffer 4b das Ablaufdatum. Die übrigen Angaben umfassen Ihre persönlichen Angaben, den Namen der ausstellenden Behörde, die Führerscheinnummer sowie die Fahrerlaubnisklassen.
Auf der Rückseite der Plastikkarte sind die Details zu den Klassen aufgeschlüsselt – also wann Sie welche Fahrerlaubnis erworben haben, ob diese befristet ist und welche Beschränkungen gelten. Auch die Pflicht, beim Autofahren eine Sehhilfe zu tragen, ist hier ggf. eingetragen.
Umtausch des Führerscheins – diese Unterlagen sind nötig
Den Führerschein können Sie persönlich bei der Führerscheinstelle oder online umtauschen (ob das für Ihren Wohnort zutrifft, erfahren Sie auf den jeweiligen Behördenportalen im Internet). Für beide Möglichkeiten müssen Sie einen Antrag stellen. Neben dem vollständig ausgefüllten Formular brauchen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- den alten Führerschein
- eine Karteikartenabschrift des Führerscheins, falls er woanders ausgestellt wurde
- bei Verlängerung der Klasse 2 (Lkw-Fahrberechtigung) sind ab dem 50. Lebensjahr eine augenärztliche sowie allgemeinärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung zur Führung der Fahrzeuge beizufügen (entsprechende Formulare sind online verfügbar)
Die Karteikartenabschrift fordern Sie einfach telefonisch oder schriftlich bei der ursprünglich ausstellenden Behörde an und lassen sie direkt an die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schicken.
Für den Online-Antrag laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch und schicken Ihre alte Fahrerlaubnis zur Entwertung an die Führerscheinstelle. Sie erhalten eine Rechnung und den alten Führerschein mit Befristungsstempel. Sobald Sie die Bearbeitungsgebühren bezahlt haben, wird die Scheckkarte bei der Bundesdruckerei hergestellt. Sie wird Ihnen anschließend per Post zugeschickt oder Sie holen sie persönlich bei der Führerscheinstelle ab.
Wichtig: Da Sie beim Onlineverfahren für einen kurzen Zeitraum keinen Führerschein besitzen, tragen Sie am besten die Eingangsbestätigung Ihres Antrags (E-Mail-Ausdruck) bei sich.
Führerscheinumtausch – ohne Prüfungen!
Nicht selten ist die Falschinformation zu hören, dass der Umtausch des alten Führerscheins mit Fahr- oder Gesundheitsprüfungen verbunden ist. Das ist nicht der Fall – egal, wie alt der Inhaber der Fahrerlaubnis ist. Es handelt sich um einen rein bürokratischen, allein auf die Dokumente bezogenen Vorgang. Ihre Fahrerlaubnis
bleibt vollständig im bisherigen Umfang erhalten und
wird nicht befristet. Das Ablaufdatum bezieht sich
immer nur auf die Gültigkeit der Karte.
Führerscheinumtausch – ohne Prüfungen!
Nicht selten ist die Falschinformation zu hören, dass der Umtausch des alten Führerscheins mit Fahr- oder Gesundheitsprüfungen verbunden ist. Das ist nicht der Fall – egal, wie alt der Inhaber der Fahrerlaubnis ist. Es handelt sich um einen rein bürokratischen, allein auf die Dokumente bezogenen Vorgang. Ihre Fahrerlaubnis bleibt vollständig im bisherigen Umfang erhalten und wird nicht befristet. Das Ablaufdatum bezieht sich immer nur auf die Gültigkeit der Karte.
Dauer und Kosten für den Führerschein-Umtausch
Alles in allem nimmt die Bearbeitung etwa sechs bis acht Wochen in Anspruch. Die Gebühr für den neuen Kartenführerschein beträgt bei persönlicher Vorsprache etwa 25 Euro. Bei Onlineverfahren kommen die Versandgebühren hinzu, so dass Sie etwa 30 Euro bezahlen.
Nehmen Sie im Zuge des Führerscheinumtauschs weitere Services in Anspruch wie beispielsweise die Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen fallen zusätzliche Gebühren an.
Frist für Umtausch verpasst? Das gilt
Keine Panik: Da ja nicht Ihre Fahrerlaubnis erlischt, sondern nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments, halten sich die Konsequenzen in Grenzen. In aller Regel erhebt die Polizei bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von zehn Euro, da lediglich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Nur bei Lkw- und Bus-Führerscheinen drohen härtere Strafen.
Im Ausland kann es auch mit einem abgelaufenen Pkw- oder Motorrad-Führerschein größere Probleme geben. Vergewissern Sie sich also vor der nächsten Reise, ob Ihre Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Und wie sieht es aus, wenn Sie Ihren Führerschein vor der für Sie gültigen Frist umtauschen möchten? Das geht jederzeit, allerdings haben die aktuell aufgerufenen Jahrgänge Vorrang. Es kann also etwas länger dauern, bis Sie die neue Scheckkarte in den Händen halten.
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Wie sind die Regelungen zum Führerscheinumtausch, wenn ich im Ausland lebe?
Auch wenn Sie im Ausland leben, müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen. Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im EU-/EWR-Ausland wenden sich dafür an die Führerscheinstelle vor Ort: Sie nimmt die Umschreibung vor.
In Nicht-EU-Ländern ist die deutsche Fahrerlaubnisbehörde zuständig, die das Dokument ausgestellt hat. Fordern Sie dort das Antragsformular an und schicken Sie es mit den erforderlichen Unterlagen zurück. Den neuen Führerschein holen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung bzw. beim Honorarkonsul ab – dort prüft man Ihre Identität und entwertet den alten Führerschein.
Reine Formsache – Führerschein umtauschen ist halb so wild
Lassen Sie sich nicht von Gerüchten verunsichern, dass der Austausch mit Prüfungen verbunden ist. Es handelt sich um einen einfachen, verwaltungstechnischen Vorgang, den Sie bereits von Personalausweis und Reisepass gewohnt sind. Mit etwa 25 bis 30 Euro halten sich die Kosten für den Führerscheinumtausch im Rahmen und die Scheckkarte ist einfach praktischer. Ihren alten „Lappen“ dürfen Sie entwertet behalten und als nostalgische Erinnerung zu Ihren Lebensdokumenten legen.
Ihnen droht aufgrund eines Verkehrsdelikts der Führerscheinentzug? Wir zeigen Ihnen, was Sie in diesem Fall tun können. Was für Regelungen gelten, wenn der Nachwuchs die Fahrerlaubnis erlangt, lesen Sie im Beitrag zum begleiteten Fahren.
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