Sicher haben Sie auch schon einmal Kfz und Anhänger mit grünem Kennzeichen im Straßenverkehr gesehen und sich vielleicht gefragt, was es damit auf sich hat. Lesen Sie, welche Bedeutung grüne Nummernschilder haben, wer sie bekommt und wie sie beantragt werden.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Grünes Kennzeichen – von der Steuer befreit
Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen sind von der Kfz-Steuer befreit. Das grüne Kfz-Kennzeichen gehört zu den Sonderkennzeichen. Während das rote Kennzeichen für Probe-, Test- und Überführungsfahrten sowie Oldtimer vergeben wird, ist das grüne Nummernschild für Anhänger und steuerbefreite Kfz gedacht.
Nicht zu verwechseln ist das grüne Kfz-Kennzeichen außerdem mit den grünen Versicherungskennzeichen an Mofas, Mopeds, Pedelecs und elektrischen Kleinfahrzeugen. Hierbei handelt es sich um eine Haftpflichtplakette, deren Schriftfarbe jährlich wechselt und nur manchmal grün ist.
Grünes Nummernschild – Kennzeichen für Anhänger und Nutzfahrzeuge
Das grüne Kennzeichen erhalten unter anderem Anhänger für Sportgeräte (z.B. Bootsanhänger) oder für den Tiersport (z.B. Pferdeanhänger), landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sowie Zugmaschinen.
Welche Anhänger und Fahrzeuge explizit das grüne Kennzeichen erhalten, regelt § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Laut § 3 KraftStG qualifizieren sich folgende Fahrzeuge und Anhänger für das grüne Kennzeichen:
- Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Anhänger und Anhänger-Arbeitsmaschinen für den Tiertransport zu Sportzwecken (bspw. Rennpferde) und Sportgeräte (bspw. Boote)
- Winterdienst- und Straßenreinigungsfahrzeuge
- Fahrzeuge für Feuerwehr, Rettungsdienste, Luft- und Katastrophenschutz, Behinderten- und Krankenbeförderung
- Hilfsgütertransporte anerkannter Vereine und Körperschaften
- im Schaustellergewerbe Wohnwagen über 3,5 Tonnen, Zugmaschinen und Packwagen über 2,5 Tonnen
- Fahrzeuge für die Zustellung oder Abholung im kombinierten Schienen-/Straßenverkehr
Zu beachten ist hierbei, dass die genannten Fahrzeuge ausschließlich für die definierten Einsatzzwecke ein grünes Kennzeichen erhalten und steuerbefreit sind. Als es im Zuge der Debatte um die Abschaffung von Steuervergünstigungen für landwirtschaftliche Kfz zu den Streiks mit Traktorblockaden kam, war das streng genommen eine unerlaubte Nutzung und die Bauern begingen Steuerhinterziehung. Denn es handelte sich nicht um für den land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb notwendige Fahrten. Die Behörden haben jedoch eine Ausnahme gemacht und die Traktoren als Kundgebungsmittel zugelassen.
Sind Sie selbst mit Ihrem Pferdeanhänger unterwegs und transportieren etwa Möbel statt Vierbeiner, drückt die Polizei kein Auge zu. Dann werden Sie zur Kasse gebeten.
Welche Fahrzeuge bekommen kein grünes Nummernschild?
Folgende Fahrzeuge erhalten trotz Steuerbefreiung kein Schild mit grüner Beschriftung auf weißem Grund, sondern das reguläre mit schwarzen Buchstaben und Ziffern:
- Behördenfahrzeuge
- Leicht- und Kleinkrafträder
- Diplomatenfahrzeuge
- Linienbusse
- Fahrzeuge für schwerbehinderte Menschen
- Besonders emissionsreduzierte Kfz
- Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Grünes Kennzeichen beantragen – Ablauf und Unterlagen
Möchten Sie ein grünes Kennzeichen für Ihren Anhänger oder Ihr Nutzfahrzeug beantragen, ist die Zulassungsstelle Ihres Bezirks zuständig. Voraussetzung für die Erteilung ist der Nachweis der Steuerbefreiung. Sie müssen also erst zum Finanzamt oder Zoll und die Bestätigung der Befreiung von der Kfz-Steuerpflicht einholen.
Welche Unterlagen Sie für den Antrag noch brauchen, hängt vom Bundesland ab und davon, ob Sie ein Fahrzeug oder einen Anhänger besitzen. Informieren Sie sich vorab bei der Zulassungsbehörde über die genauen Formalitäten. In der Regel brauchen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis vom Finanzamt oder Zoll
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Zugfahrzeugs
- Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
- ggf. Nachweis der Sicherheitsprüfung
- alte Kennzeichenschilder mit Stempel bei Umtausch, neue bei Neuzulassungen
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Vollmacht, falls Sie für eine andere Person den Antrag stellen
- Kfz-Haftpflichtnachweis (eVB-Nummer)
- ggf. aktuelle Meldebestätigung
- ggf. gültige Anhänger-Betriebserlaubnis
- ggf. Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Vereinsregister
Was gilt bei einem Halterwechsel?
Ändert sich die Nutzung des steuerbefreiten Anhängers oder Nutzfahrzeugs nicht, bleibt die Steuerbefreiung automatisch bestehen und Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Der neue Halter kann das grüne Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen und weiterhin verwenden. Es ist unbegrenzt gültig.
Die Kosten für ein grünes Kennzeichen
Ein grünes Kennzeichen für Anhänger und Nutzfahrzeuge kostet je nach Zulassungsstelle 50 bis 60 Euro. Dabei entfallen etwa 30 Euro auf die Verwaltungsaufwände bei der Behörde und 20 bis 30 Euro auf die Anfertigung der Schilder.
Übrigens: Sie können auch für steuerpflichtige Anhänger eine Steuerbefreiung beantragen. Sie zahlen dann für das Zugfahrzeug, das kein Pkw oder Motorrad sein darf, einen Anhängerzuschlag in Höhe von rund 373 Euro pro Jahr. Diese Regelung gilt nicht für Wohnanhänger und lohnt sich im Normalfall nur für Unternehmen.
Wann ist der Wechsel zum normalen Kennzeichen sinnvoll?
Möchten Sie die strengen Nutzungsvorschriften für Ihr Fahrzeug oder Ihren Anhänger nicht erfüllen und flexibler sein, empfiehlt sich der Umstieg vom grünen Kennzeichen auf ein normales Nummernschild. Sie können mit Ihrem Sportanhänger dann beispielsweise auch einen Umzug abwickeln – natürlich unter Einhaltung der Sicherungs- und Beladungsvorschriften.
Verkleinern Sie als Landwirt Ihren Betrieb, kann die Steuerbefreiung je nach Bundesland ebenfalls entfallen. Sie gilt oft nur für mehr als zwei Hektar Wirtschaftsfläche. Liegen Sie darunter, müssen Sie auf ein schwarzes Kennzeichen wechseln.
Kfz-Versicherung für Anhänger
Wenn Sie mit dem Sportanhänger unterwegs sind, gilt die Kfz-Versicherung des ziehenden Fahrzeugs auch für den Anhänger – allerdings nur, wenn er mit Dingen beladen ist, die dem eingetragenen Zweck entsprechen. Die günstige Kfz-Versicherung der BavariaDirekt können Sie bequem über den Online-Rechner abschließen und die Preise zuvor unverbindlich berechnen. Als Direktversicherung der Sparkassen Finanzgruppe bieten wir neben unseren Rekordtarifen auch die Sicherheit einer starken Unternehmensfamilie.
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Versicherung von Fahrzeugen mit grünem Kennzeichen
Auch Fahrzeuge mit grünem Kfz-Kennzeichen brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei der Zulassung auch nachzuweisen ist. Für Spezialanhänger wie Bootstrailer ist eine Kfz-Haftpflicht zwar nicht vorgeschrieben, aber ein Abschluss ist trotzdem dringend zu empfehlen.
Die Police des Zugfahrzeugs erstreckt sich nur auf den Anhänger, wenn er fest damit verbunden ist. Rollt er versehentlich weg und beschädigt Gegenstände oder verletzt sogar Personen, müssen Sie ansonsten selbst für die Kosten aufkommen.
Regelungen für Sportanhänger mit grünem Nummernschild
Grünes Kennzeichen am Anhänger angebracht und los geht’s? Nicht so schnell – bevor Sie mit Ihrem Trailer unterwegs sind, sollten Sie einige Punkte beachten.
- Führen Sie stets den HU-Nachweis, die Zulassungsbescheinigung und die Betriebserlaubnis für den Sportanhänger mit. Sie sind bei einer Polizeikontrolle vorzuweisen.
- Transportieren Sie nur die zugelassenen Sportgeräte wie Rennmotorräder, Segelflugzeuge, Boote und Heißluftballons sowie Sporttiere wie Turnierpferde oder Schlittenhunde – sonst begehen Sie Steuerhinterziehung und zahlen für die Zweckentfremdung ein Bußgeld.
- Beachten Sie penibel die Ladungssicherungspflicht: Verkehrsgefährdungen durch umherfliegendes Sportgerät können teuer werden.
- Überschreiten Sie nicht die maximale Anhängelast.
- Halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Manche Gespanne dürfen auch 100 km/h fahren, dann muss ein entsprechendes 100-km/h-Schild angebracht sein.
Grünes Kennzeichen – spart Geld, schränkt aber ein
Für landwirtschaftliche Betriebe ist das grüne Kennzeichen und die damit verbundene Steuerersparnis zweifellos wichtig. Deshalb kam es ja auch zu Demonstrationen, als es um die Abschaffung des Privilegs ging.
Ob sich ein grünes Kennzeichen für die private Nutzung lohnt, kommt auf den Verwendungszweck an. Möchten Sie etwa den Anhänger ausschließlich für die vorgeschriebenen Transporte nutzen, sollten Sie das grüne Kfz-Nummernschild beantragen. Wer aber auch andere Einsatzbereiche abdecken möchte, fährt mit der schwarzen Variante besser.
In unsrem Magazin finden Sie noch weitere Ratgeber-Artikel zum Thema Auto und Mobilität. Im Beitrag „Zulassung per Mausklick“ lesen Sie, wie die Online-Zulassung funktioniert und Sie erfahren, warum Sie „Fahrerflucht“ begehen, wenn Sie am Parkplatz ein Auto streifen und nur einen Zettel mit Ihrer Mobilnummer hinterlassen.
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