Stau an der österreichisch-deutschen Grenze: Ein Autofahrer hat das Handy am Ohr und telefoniert fleißig. Dabei rollt er auf die Grenzbeamten zu. Diese trauen zunächst ihren Augen nicht und müssen sogar ans Fenster klopfen: Telefonieren am Steuer ist verboten! Ob Stop-and-go, fließender Verkehr oder Stau spielt dabei keine Rolle. Welche Regeln genau gelten und welche Strafen mit dem Handy am Steuer drohen, erfahren Sie hier.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Handy am Steuer: Nur in der Halterung ist die Nutzung erlaubt
Im Auto telefonieren, Nachrichten schreiben, die Playlist durchscrollen, navigieren: Nehmen Sie das Smartphone dafür in die Hand, handelt es sich um eine verbotene Nutzung. Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Sie das Handy nur verwenden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig abgeschaltet ist.
Die in vielen Pkws integrierte automatische Abschaltung des Motors an Ampeln, Bahnübergängen und Co. fällt nicht darunter. Für viele überraschend, kann es also auch ein Bußgeld geben, wenn Sie das Handy am Steuer benutzen, obwohl sie mit aktivierter Start-Stopp-Funktion in einer Warteschlange stehen. Steckt das Gerät dagegen in einer Halterung und wird von Ihnen per Sprachsteuerung bzw. Vorlesefunktion bedient, ist dies erlaubt. Auch ein kurzer Blick aufs Display wird nicht geahndet.
Kein Handy – das gilt auch am Steuer des Fahrrads
Und wie sieht es auf dem Fahrrad aus? Auch wenn es häufig missachtet wird, gilt das Handyverbot auch für Zweiradlenker – ob Sie auf dem Sattel eines Pedelecs, E-Bikes oder konventionellen Fahrrads sitzen, spielt keine Rolle. Auch hier ist das Handy am Steuer verboten bzw. dürfen Sie das Gerät nur nutzen, wenn Sie nicht fahren.
Ob Sie während der Fahrt Musik oder Podcasts mit dem Handy in der Tasche hören dürfen, ist nur vage geregelt. Fakt ist aber: Die Lautstärke darf die Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens nicht beeinträchtigen. Sie müssen also Autos, Warnsignale oder Sirenen noch hören können.
Wie laut das Gerät genau eingestellt sein darf, entscheiden die Gerichte allerdings von Fall zu Fall. Besser: Zu Ihrer eigenen Sicherheit verzichten Sie beim Fahrradfahren generell auf eine Geräuschkulisse aus dem Kopfhörer und stellen die Navigationshinweise leise ein.
§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und 2. entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Verboten ist nicht nur das Handy am Steuer
Bei Strafe verboten ist nicht nur das Handy am Steuer, auch andere elektronische Geräte fallen unter die Regelung. So untersagt der Gesetzgeber dem Fahrer beim Fahren explizit die Nutzung folgender Devices:
- Unterhaltungselektronik
- Navigationsgeräte
- Autotelefone
- Notebooks
- Tablet-PCs
- TV-Geräte
- Videoabspielgeräte
- Audiorekorder
- Videobrillen
Die fahrzeug- und fahrtbezogenen Informationen von Head-up-Displays dürfen dagegen jederzeit aufgenommen werden. Schließlich ist die Sichtfeldprojektion von der Autoindustrie erfunden worden, um den ablenkenden Blick auf die Instrumente zu umgehen.
Was ist mit Touchscreens von fest eingebauten Geräten?
Ein im Auto fest eingebautes Gerät mit Berührungsbildschirm nehmen Sie zwar nicht in die Hand. Trotzdem dürfen Sie es während der Fahrt bzw. im Stand bei laufendem Motor nicht bedienen. Wer also hierüber die Bordelektronik per Wischen oder Tippen steuern möchte, sollte aufpassen.
Erlaubt sind nur Sprachbefehle oder eine für die Nutzung notwendige, kurze Blickzuwendung. Wie kurz ist kurz? Auch hier haben Gerichte Ermessensspielraum. Passiert ein Unfall, stufen sie die Zeitspanne in der Regel als zu lang ein. Mehr als einen ganz kurzen Fingertipp aufs Display sollten Sie sich also verkneifen.
Das sind die Strafen – Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
Für den widerrechtlichen Einsatz eines Handys am Steuer drohen Bußgeld, Punkte und sogar ein Fahrverbot. Mit diesen Konsequenzen müssen Sie rechnen
- 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg – sofern keine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt
- 150 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot bei Gefährdung anderer
- 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot bei einem Unfall mit Sachbeschädigung
- 55 Euro Bußgeld, aber kein Punkt, wenn Sie das Handy beim Radfahren benutzen
Wer mit dem Handy geblitzt wird, begeht gleichzeitig zwei Verstöße. In diesem Fall ist das höhere Bußgeld komplett zu zahlen, das niedrigere meist zur Hälfte.
In der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt: Was droht?
Wer mit einem Führerschein auf Probe mit dem Handy am Steuer erwischt wird, begeht einen sogenannten A-Verstoß. Als Strafe sieht das Gesetz eine Verlängerung der Probezeit vor, in diesem Fall um zwei Jahre.
Dazu kommen das Bußgeld von 100 Euro und das einmonatige Fahrverbot, außerdem muss der Fahranfänger ein Aufbauseminar besuchen. Ist die Handynutzung auf einem Blitzerfoto zu sehen, liegen zwei A-Verstöße vor. Nun gilt es besonders aufzupassen, denn nach drei A-Verstößen ist der Führerschein auf Probe weg!
Handy am Steuer: Die Beweispflicht liegt bei Ihnen
Fühlen Sie sich zu Unrecht beschuldigt, müssen Sie dies auch nachweisen. Lief zum Beispiel der Motor nicht oder Sie haben das Handy gar nicht gehalten und per Sprachsteuerung bedient, liegt die Beweispflicht bei Ihnen.
Können Sie Zeugen anführen, die den Polizeiangaben widersprechen, haben Sie gute Karten. Auch eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung im Kfz hat das Oberlandesgericht Stuttgart bereits als Beweis für eine rechtskonforme Nutzung des Handys anerkannt. Saßen Sie alleine im Auto und es gibt ein Blitzerfoto von Ihnen mit Handy am Ohr, ist die Beweislage eindeutig zu Ihren Ungunsten.
Mit Bildaufnahmen könnten die Behörden künftig noch mehr Verkehrssünder ertappen: Intelligente Kamerasysteme machen es möglich. Bei einem Pilotversuch in Rheinland-Pfalz filmten sie 2022 vollautomatisch Verstöße gegen das Handyverbot. Für einen deutschlandweiten Einsatz fehlt noch die Rechtsgrundlage, sie ist aber in Arbeit.
Der Verkehrsrechtsschutz hilft bei Einspruch
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Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Gegen Strafen für die Nutzung des Handys am Steuer ist Einspruch möglich – dieser muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Bußgeldbescheids schriftlich erfolgen. Die besten Chancen haben Sie, wenn Sie den Widerspruch stichhaltig begründen. Häufiger als Sie vielleicht denken, sind Bußgeldbescheide zudem fehlerhaft und damit hinfällig. Droht Ihnen ein Verlust des beruflich notwendigen Führerscheins oder ein längeres Fahrverbot, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Selbst wenn Sie schuldig sind, kann dieser bei guter Begründung eventuell zumindest eine Strafminderung bewirken.
Vorsicht ist besser als Nachsicht: Handy am Steuer ist tabu
Beim Handyverbot während des Autofahrens geht es dem Gesetzgeber um Sicherheit, nicht um Schikane. Verzichten Sie sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern zuliebe auf Telefonate und andere Smartphone-Anwendungen, wenn Sie hinterm Steuer sitzen. Schon eine Sekunde Ablenkung kann zu Unfällen führen. Einer Studie des ADAC und ÖAMTC vom Juni 2020 zufolge, fuhren Autofahrer 140 Meter im Blindflug als sie eine WhatsApp-Nachricht lasen und beantworteten – und begingen dabei gleich mehrere Verkehrsverstöße!
Ebenso wie das Handy, ist auch Alkohol am Steuer ein No-go. Wie es um die Promillegrenze oder die Strafen steht, lesen Sie in unserem Magazin-Beitrag. Und was zu tun ist, wenn Sie beim Einparken versehentlich ein anderes Auto beschädigen und der Fahrer weit und breit nicht zu finden ist, finden Sie in unserem Artikel Fahrerflucht.
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