In der Ampelkoalition ist es eins der strittigsten Themen: die Kindergrundsicherung. Die Regierung hat den Gesetzentwurf dazu zwar verabschiedet, aber die genaue Umsetzung steht in den Sternen. Erfahren Sie, was die Kindergrundsicherung ist, wer Anspruch hat, wie hoch sie voraussichtlich ausfällt und was sie mit dem Kindergeld zu tun hat.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Was ist die Kindergrundsicherung?
Bei der Kindergrundsicherung handelt es sich um ein neues Gesetz gegen Kinderarmut. Es soll die Chancengleichheit unter Kindern und Jugendlichen verbessern und das Existenzminimum sichern. Die Ampelkoalition hat den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung bereits im September 2023 beschlossen, seither befindet er sich im parlamentarischen Verfahren und die Regierungsparteien streiten darüber.
Die FDP lehnt vor allem die geplante praktische Umsetzung strikt ab – das Argument: zu viel bürokratischer Aufwand durch Schaffung einer neuen Behörde. In welcher Form und ab wann es die Kindergrundsicherung geben wird, bleibt also abzuwarten.
Dennoch hält die Regierung an der Einführung fest. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
Jedes Kind soll die gleichen Chancen haben. Diese Chancengleichheit ist aber noch lange nicht Realität. Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen, werden mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen.
Um diese Ziele zu erreichen, soll die Kindergrundsicherung bisherige staatliche Leistungen für Familien zusammenfassen und ersetzen.
Zu den bisherigen staatlichen Leistungen für Familien gehören unter anderem
- das Kindergeld,
- der Kinderzuschlag,
- der Regelzuschlag,
- das Bürgergeld
- und die Sozialhilfe.
Die neue Kindergrundsicherung soll sich aus zwei Teilen zusammensetzen: dem Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag.
Der Kindergarantiebetrag soll einkommensunabhängig an alle Kinder ausgezahlt werden. Er entspricht dem bisherigen Kindergeld und soll regelmäßig angepasst werden.
Den Kinderzusatzbetrag soll es einkommensabhängig geben. Er umfasst den Regelbedarf (Geld für die Sicherung des Lebensunterhaltes, z.B. Kleidung, Ernährung, Pflege, Heizung etc.) sowie Pauschalbeträge für Unterkunftskosten, Bildung und Teilhabe sowie Schulbedarf.
Ab wann gibt es die Kindergrundsicherung voraussichtlich?
Die Ampelregierung hat sich als Termin auf den 1. Januar 2025 geeinigt. Allerdings ist die Zeit dafür denkbar knapp. Denn die Zusammenführung bisheriger Einzelleistungen ist eine komplexe Angelegenheit, für die Stand heute die Ressourcen fehlen.
Ausführende Institution soll ein neu einzurichtender Familienservice sein, der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgehängt ist. Diese hat in einer Stellungnahme jedoch betont, dass der Termin unmöglich zu halten sei.
Die Idee, eine ganz neue Behörde mit mehreren tausend Mitarbeitern für die Verwaltung der Kindergrundsicherung einzurichten, lehnt der Finanzminister jedoch ab. Kurzum: Das Projekt wackelt und ist mehr als fraglich.
Wer bekommt die Kindergrundsicherung?
Den Kindergarantiebetrag erhalten alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Auf Antrag ist eine Verlängerung für Azubis und Studenten bis zur Vollendung des 25. oder 27. Lebensjahres möglich. Volljährige Kinder sollen die Zahlung direkt erhalten, ansonsten geht sie an die Eltern. Darüber hinaus gelten für den Bezug dieselben Voraussetzungen wie für das Kindergeld. U. a. müssen die Eltern in Deutschland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein.
Der Kinderzusatzbetrag richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhältlich. Laut Bundesfamilienministerium wären derzeit 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche anspruchsberechtigt.
Kindergrundsicherung statt Kindergeld
Wenn die Kindergrundsicherung kommt, soll das Kindergeld durch den Kindergarantiebetrag ersetzt werden. Momentan beträgt das Kindergeld 250 Euro monatlich. Mit Stand Dezember 2022 erhielten es rund 17,2 Millionen Berechtigte. Das wird bei der Kindergrundsicherung so bleiben, denn das Kindergeld wird 1:1 durch den Kindergarantiebetrag ersetzt. Alle zwei Jahre erfolgt eine Anpassung, die das Existenzminimum für Kinder sichern soll.
Wie hoch ist die Kindergrundsicherung?
Während sich die Höhe des fixen Kindergarantiebetrags heute schon recht gut prognostizieren lässt, sieht es beim flexiblen Kinderzusatzbetrag anders aus. Die Mischung aus Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialhilfe und Bestandteilen des Bildungs- und Teilhabepakets hängt unter anderem von der Preis- und Einkommensentwicklung ab.
Die Höhe der Kindergrundsicherung soll in jedem Fall das Existenzminimum abdecken. Die entscheidende Größe hierfür ist der sogenannte Regelbedarf, der voraussichtlich von einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes zum Existenzminimum abgeleitet wird.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat vorläufige Zahlen veröffentlicht, die einen guten Anhaltspunkt geben. Demzufolge erhalten Kinder je nach Alter ab 1.1.2025 folgende Beträge als Kindergrundsicherung:
- 0 bis 5 Jahre: 530 Euro
- 6 bis 13 Jahre: 557 Euro
- 14 bis 17 Jahre: 636 Euro
Der Garantiebetrag liegt dabei jeweils bei 255 Euro, der Rest setzt sich aus dem Zusatzbetrag sowie dem Geld für die Teilhabe am kulturellen Leben und den Schulbedarf zusammen. Letzteres beträgt 15 bzw. 30 Euro.
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Kindergrundsicherung beantragen – das ist der Plan
Die Regierung möchte den Antrag auf Kindergrundsicherung so unkompliziert wie möglich gestalten. Eltern sollen ihn mit wenigen Angaben digital über ein zentrales Internetportal, per E-Mail oder in Papierform einreichen können – ohne Einkommensnachweise. Diese bezieht die Kindergrundsicherungsstelle direkt vom Finanzamt.
Damit das Geld auch wirklich dort ankommt, wo es gebraucht wird und Anspruchsberechtigte überhaupt davon erfahren, nimmt der Familienservice proaktiv einen Kindergrundsicherungscheck vor und informiert die Eltern. Dafür müssen diese aber datenschutzkonform der Nutzung ihrer Einkommensdaten zustimmen.
Kritik an der Kindergrundsicherung
Zu kurzfristig, zu kompliziert, zu teuer: Von vielen Seiten hagelt es Kritik an der Kindergrundsicherung. Im Fokus der Bedenken steht dabei weniger die Notwendigkeit eines Familienlastenausgleichs als vielmehr die praktische Umsetzung. Die FDP etwa bevorzugt den Kindersofortzuschlag und einen höheren Kinderzuschlag als kurzfristig umsetzbare Entlastungen für Familien. Die ambitionierte Kindergrundsicherung sei dagegen als Projekt für 2025 unrealistisch. Dieser Meinung schließen sich viele Behörden an.
Auch die Sozial- und Wohlfahrtsverbände kritisieren die Kindergrundsicherung. Ihnen gehen die Leistungen nicht weit genug, arme Kinder würden zu einem Großteil nicht mehr erhalten als heute.
Kindergrundsicherung – bleibt vorerst ungewiss
Im Haushaltsentwurf 2025 hat die Koalition mehr als eine Milliarde Euro mehr für von Armut bedrohte Kinder eingeplant und auch die Einführung der Kindergrundsicherung noch einmal festgeschrieben. Wunsch und Wirklichkeit scheinen Experten zufolge aber sehr weit auseinanderzuklaffen.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor für die Umsetzung des sozialpolitischen Projekts ist die Bundestagswahl 2025. Ob die künftige Regierung die Kindergrundsicherung ein- bzw. fortführen wird, ist ungewiss. Die CDU hat dem „Bürokratiemonster“ bereits eine Absage erteilt.
Lesen Sie auch unseren Beitrag zum Elterngeld 2024 und den neuen Gesetzen 2024. Außerdem haben wir ganz praktische Spartipps für den Alltag für Sie zusammengestellt.
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