Endlich Urlaub und dann werden Sie krank: Kommt Ihnen das bekannt vor? Vorher schnell noch alles erledigen um entspannt in den Urlaub starten: Das passt nicht zusammen. Es kann so viel Stress erzeugen, dass Sie krank werden können, vermutet die Forschung. Erfahren Sie was zu beachten gilt, wenn Sie im Urlaub krank werden und wie Sie vorsorgen können.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Im Urlaub krank geworden – was tun?
Endlich frei und dann sowas: Sie sind im Urlaub krank oder verletzt. Die gute Nachricht: Sie können Ihre Urlaubstage nachholen. Denn nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zählen Krankheitstage nicht zu den Urlaubstagen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich auch im Urlaub krankmelden. Dabei spielen Zeitpunkt und Ort keine Rolle. Ob zu Hause oder im europäischen oder internationalen Ausland: Es gelten die gleichen Regeln.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich.
- Reichen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von einem Arzt innerhalb der geregelten Frist ein.
Aufgepasst: Ihre Urlaubstage müssen Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber zu einem geeigneten Zeitpunkt nachholen. Sie können sie nicht einfach an den Urlaub anhängen.
Krank im Urlaub im Ausland
Statt erholt am Strand unter dem Sonnenschirm, liegen Sie schlapp im Hotel unter der Bettdecke? Mit etwas Glück und einer gut sortierte Reisapotheke ist Ihre Gesundheit schnell wieder hergestellt. Stimmen Sie Ihre Reisapotheke auf Ihren jeweiligen Urlaubsort ab. Ein paar Basics sind fast immer sinnvoll.
Krank im Urlaub – mit der Reiseapotheke vorsorgen
- Pflaster, Verbandsmaterial, Klebeband, Wund-Desinfektionsspray
- Pinzette und Schere
- Einmalhandschuhe
- Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
- Insektenschutzmittel
- Brand- und Wundheilsalbe
- Schmerzmittel
- Fieberthermometer
- Mittel gegen Durchfall und Erkältungen
- Augentropfen
Sind Sie aber stärker erkrankt oder hatten einen Unfall, wird ein Arzt- oder Krankenhausbesuch unumgänglich. Informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld zum Krankenversicherungsschutz im Ausland, so vermeiden Sie im Urlaub zusätzlichen Stress. Denn falls Sie an Ihrem Urlaubsort krank werden, sollten Sie wissen, welche Versicherungsleistungen in welchem Umfang wann und wo greifen und welche Kosten eventuell auf Sie zukommen.
Für Reisen innerhalb der EU erhalten gesetzlich Versicherte aufgrund des europäischen Sozialversicherungsabkommens (gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und das Vereinigte Königreich) eine unentgeltliche medizinische Behandlung nach den Standards des Gastlandes. Allerdings ist nicht immer der volle Leistungsumfang abgedeckt. Ein Beispiel: Sie benötigen zur Diagnostik ein Röntgenbild. Ist dieses im Gastland nicht Teil der Grundversorgung, wäre es eine Selbstzahler-Leistung und das kann teuer werden.
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung kann Abhilfe schaffen und vor finanziellen Verlusten schützen, wenn sie im Urlaub krank werden. So werden Sie nicht von den Kosten, die durch Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte im Ausland entstehen können, unvorbereitet überrascht.
Privatversicherte genießen in der Regel den vollumfänglichen Schutz Ihrer Kasse, sollten sich jedoch erkundigen, ob ein Rücktransport von Ihrer Krankenkasse übernommen wird.
Krank in den Urlaub fahren – darf ich das?
Grundsätzlich gilt: Wenn es Sie nicht an Ihrer Genesung hindert, dürfen Sie krank in den Urlaub fahren: Auch wenn Sie offiziell krankgeschrieben sind. Doch krank in den Urlaub fahren – das ist nichts für jeden.
Sie möchten lieber zu Hause gesund werden und Ihre Reise gar nicht erst antreten? Dann schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor finanziellen Verlusten. Sollte es zu Problemen mit Ihrem Reiseanbieter oder Ihrem Arbeitgeber kommen, profitieren Sie von einer Rechtsschutzversicherung.
Kinder im Urlaub krank
Sind die Kinder im Urlaub krank, ist die Erholung meist dahin. Trotzdem können Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf nachträglich Urlaubstage erheben, es sei denn Ihr Arbeitsvertrag sieht dazu eine andere Regelung vor. Denn § 9 des Bundesurlaubsgesetz (BurlG) bezieht sich nur auf die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers selbst. Die Erkrankung Ihres Kindes ist nicht berücksichtigt.
Krank im Urlaub – das Wichtigste in Kürze
Informieren Sie so schnell wie möglich Ihren Arbeitgeber und reichen Sie ein ärztliches Attest innerhalb der geregelten Frist ein. Wenn Sie vor Ihrer Urlaubsreise krank werden und diese Ihre Genesung fördert, dürfen Sie die geplante Reise auch trotz Krankmeldung antreten. Einziger Wermutstropfen für Eltern: Werden Ihre Kinder im Urlaub krank, können Sie in der Regel Ihre Urlaubstage nicht nachholen.
Erkundigen Sie sich vor einer Auslandreise über Ihren Auslandskrankenschutz und Ihre Reiserücktrittsmöglichkeiten. So vermeiden Sie Stress und finanzielle Verluste, wenn Sie im Urlaub krank werden oder die Reise nicht antreten können.
Sie fahren mit dem Auto in den Urlaub und möchten Energie sparen? Dann lesen Sie in unserem Beitrag „Nachhaltige Mobilität“ was Sie tun können. Sie lassen Ihr Haus zurück? Erfahren Sie wie Sie Smart Home-Lösungen vor Einbruch in der Urlaubszeit schützen. Noch keine Ideen, wohin die Reise gehen soll? Vielleicht helfen unsere Reisetrends.
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