Neue Gesetze 2024 – auch in diesem Jahr treten zum 1. Januar oder zu einem späteren Stichtag im Laufe des Jahres neue gesetzliche Regelungen in Kraft. In welchen Bereichen es 2024 zu Änderungen kommt und was das für Sie konkret bedeutet, erfahren Sie in unserer großen Übersicht.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Änderungen 2024 – das sind die neuen Gesetze und Regelungen
Neue Gesetze 2024 gibt es in nahezu allen wichtigen Lebensbereichen. Kleine Neuerungen werden Sie als Verbraucher vielleicht kaum bemerken, andere machen sich im Geldbeutel deutlich bemerkbar: mit einem Plus oder Minus. Damit Sie solide planen können, sollten Sie sich gut informieren.
Das neue Heizungsgesetz 2024 etwa betrifft alle, die bauen wollen. Wer einen Neuwagen kaufen möchte, steht vor der Wahl zwischen Benziner oder Elektroauto. Hier ist es beispielsweise wichtig zu wissen, ob und welche Förderungen es gibt und wie sich der Spritpreis entwickelt. Mit unserer Übersicht über die neuen Gesetze 2024 verschaffen Sie sich eine Planungsgrundlage für folgende Bereiche:
- Einkommen, Steuern und Sozialabgaben
- Energie und Verkehr
- Versicherungen und Gesundheitswesen
- Einkauf und Verbraucherrecht
Neue Gesetze 2024 – Einkommen, Steuern und Sozialabgaben
Finanziell gibt es 2024 einige Lichtblicke, die vor allem Familien und Menschen mit niedrigem Einkommen entlasten. Diese können sich 2024 auf folgende gesetzliche Änderungen freuen:
- Das Bürgergeld wird um 12 Prozent angehoben. Der Regelsatz für Alleinstehende und -erziehende steigt von 502 Euro auf 563 Euro im Monat.
- Den Mindestlohn hebt der Staat leicht von 12 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde an. Er gilt uneingeschränkt sowohl für Vollbeschäftigte als auch für Minijobber.
- In der Altenpflege Beschäftigte erhalten ab Mai 2024 je nach Qualifikation mindestens 15,50, 16,50 oder 19,50 pro Stunde.
- Die Verdienstgrenze für Minijobber liegt nun bei 538 statt 520 Euro im Monat, im Jahr bei 6.456 Euro.
- Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, bekommt ab Juli 2024 einen Zuschlag von 4,5 bis 7,5 Prozent.
- In welcher Höhe die allgemeinen Renten angepasst werden, steht noch nicht fest.
- Die Steuerfreibeträge steigen bei der Einkommensteuer auf 11.784 Euro, beim Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro. Den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen Sie nun ab 66.761 statt ab 62.810 Euro Einkommen pro Jahr.
- Familien mit geringem Einkommen dürfen sich über einen höheren Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro pro Monat freuen.
Es gibt aber auch einige Kröten zu schlucken. Teuerungen kommen in 2024 mit diesen Änderungen auf Sie zu:
- Ab 1.1.2024 gelten höhere Beitragsbemessungsgrenzen, wodurch für Menschen mit Einkommen ab 60.000 Euro die Sozialabgaben steigen. Denn erst wenn dieser Wert überstiegen wird, fallen keine Abgaben für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an. Bei 60.000 Euro brutto sind nach steuerlicher Absetzung 11 Euro mehr pro Monat fällig, bei höheren Einkommen entsprechend mehr.
- Beim Elterngeld sinkt ab April 2024 die Einkommensgrenze für Paare von 300.000 auf 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
- Die Umsatzsteuer auf Fernwärme und Gas steigt ab März 2024 von sieben auf 19 Prozent.
- Essen im Restaurant wird teurer, da ab 1. Januar 2024 wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gilt. Die ermäßigten 7 Prozent waren während der Pandemie zur Unterstützung der Gastronomie eingeführt worden.
Neue Gesetze in Energie und Verkehr: das neue Heizungsgesetz 2024
Für reichlich Wirbel sorgten die Pläne der Bundesregierung bezüglich der Änderungen im Gebäudeenergiegesetz. Und Autofahrer ärgern sich über höhere Preise an der Zapfsäule. Nach etlichem Hin und Her gelten im Energie- und Verkehrssektor 2024 folgende gesetzlichen Neuerungen:
- Das neue Heizungsgesetz 2024 verpflichtet ab 1. Januar bei Neubauten zum Einbau klimafreundlicher Heizungen. Sie müssen zu wenigstens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Bei Bestandsimmobilien dürfen neue Erdgas- und Ölheizungen noch bis 2026 bzw. 2028 eingebaut werden, ein Betriebsverbot gilt erst ab 2045. Bis dahin sollten Sie Ihr Wohneigentum umrüsten, ab voraussichtlich Februar 2024 lassen sich dafür Förderungen beantragen.
- Wer ein E-Auto kauft, erhält keinen Umweltbonus vom Staat mehr. Manche Hersteller übernehmen jedoch einen Teil der Prämie – informieren und vergleichen lohnt sich!
- Die CO2-Steuer steigt von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2 an. Autofahrer zahlen dadurch mehr für Benzin und Diesel: Pro Liter steigt der Preis um etwa 4,3 bzw. 4,7 Cent.
- Vor dem 1. Oktober sollten Sie einen Blick auf Ihre Reifen werfen. Ab diesem Zeitpunkt schreibt der Gesetzgeber Allwetterreifen mit dem Schneeflocken- und Bergsymbol vor. Wer dann noch M+S-Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld. Lesen Sie dazu auch unseren ausführlichen Beitrag zu den Pflichten und Regelungen für Winterreifen.
- Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihren grauen oder rosafarbenen Führerschein bis zum 19. Januar 2024 in ein aktuelles Scheckkartenexemplar umtauschen.
- Für alle neu zugelassenen Pkw ist ab 1. September 2024 die Abgasnorm Euro 6e verpflichtend.
Neue Gesetze 2024: Versicherungen und Gesundheitswesen
Bei den privaten Versicherungsbeiträgen müssen Sie vor dem Hintergrund von Inflation und gestiegenen Reparaturkosten mit satten Erhöhungen rechnen. Kfz-Versicherungen etwa heben ihre Prämien in der Regel um 10 Prozent und mehr an. Seitens der gesetzlichen Versicherungen gibt es aber auch gute Nachrichten, etwa bei der Krankenversicherung und im Gesundheitswesen allgemein:
- Das Kinderkrankengeld lässt sich nun für Kinder bis 12 Jahre bis zu 15 Arbeitstage beziehen. Sind Sie alleinerziehend, können Sie sogar 30 Arbeitstage geltend machen.
- Zum 1.1.24 erhöht sich das Pflegegeld um 5 Prozent. Um diesen Satz werden auch die Pflegesachleistungen angehoben.
- Wer über eine betriebliche Altersvorsorge in eine Pensionskasse, Direktversicherung oder einen Pensionsfonds einzahlt, profitiert von einem höheren sozialabgabenfreien Anteil. Er liegt bei 302 statt 292 Euro pro Monat. Der steuerfreie Anteil steigt von 584 auf 604 Euro.
- Möchten Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage in Anspruch nehmen, etwa für einen Bausparvertrag, kommen Sie in den Genuss höherer Einkommensgrenzen. Verheiratete erhalten die Zulage nun bis zu 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (bislang: 35.800 Euro), Ledige bis 40.000 Euro (zuvor: 17.900 Euro).
- Ab Januar 2024 sind verschreibungspflichtige Medikamente per E-Rezept erhältlich. Dieses lässt sich mit der Krankenversicherungskarte oder einer App einlösen. Verbraucher können dadurch etwa bei Onlineapotheken ohne Versand eines Ausdrucks Arzneien bestellen.
- Die kostenlose Brustkrebsfrüherkennung (Mammografie-Screening) gibt es ab Juli 2024 bis 75 statt 69 Jahre.
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Einkauf und Verbraucherrecht: Neue Gesetze 2024 in puncto Umwelt
Beim alltäglichen Einkauf im Supermarkt wird es durch neue Gesetze 2024 ebenfalls teurer. Auf der anderen Seite gibt einige Änderungen im Verbraucherschutz, die Ihnen zugutekommen. Das kommt konkret auf Sie zu:
- Ab 1. Januar 2024 gilt eine neue Pfandregel für trinkbare Milchprodukte in Einwegkunststoffgetränkeflaschen. Sie zahlen dafür an der Kasse 25 Cent Einwegpfand. Tetrapaks, Beutel und Becher sind nicht betroffen.
- Bei Einwegkunststoffflaschen und Tetrapaks müssen die Verschlusskappen ab Juli 2024 fest verbunden sein. Das soll den Plastikmüll in der Umwelt reduzieren.
- Balkonkraftwerke lassen sich einfacher in Betrieb nehmen. Zu den Neuerungen 2024 gehören ein vereinfachtes Anmeldeverfahren, eine Steigerung der Leistung und die sofortige Installation, ohne dass Sie den Austausch des Stromzählers abwarten müssen.
- Gesetzliche Änderungen gibt es 2024 auch beim Trinkwasser. Ab 12. Januar muss ein Grenzwert für den hormonellen Schadstoff Bisphenol A eingehalten werden. Grenzen für weitere bedenkliche Substanzen sollen in den nächsten Jahren folgen.
Vieles wird teurer, manches aber auch günstiger
Die neuen Gesetze 2024 fordern Verbraucher in vielen Bereichen mehr ab als je zuvor. Es gibt aber auch Entlastung, insbesondere für Familien und niedrige Einkommensklassen. Wichtig ist in jedem Fall, sich vor größeren Investitionen gut zu informieren und Vergleiche bei den Preisen anzustellen.
So gibt es trotz der allgemeinen Prämiensteigerungen bei den Kfz– und Sachversicherungen wie der privaten Haftpflicht oder Hausratversicherung immer noch günstige Anbieter. Gleiches gilt für den Energiemarkt: Bei Gas und Öl sowie an der Tankstelle können Sie durch ein wenig Recherche ordentlich sparen – und so Erhöhungen an anderer Stelle ausgleichen.
Lesen Sie auch unsere Tipps, wie Sie im Alltag Geld sparen können. Im Beitrag „Nachhaltig bauen“ erfahren Sie, wie Sie beim Hausbau oder Immobilienkauf KfW-Förderung in Anspruch nehmen können.
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