Privathaftpflicht von der Steuer absetzen – das sollten Sie wissen

Privathaftpflicht Steuer

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Jedes Jahr aufs Neue: Die Steuerklärung – ein lästiges Thema, trotz Steuerspar- und Geld-zurück-Software, die heutzutage die Steuererklärung für jedermann vereinfachen. Aber es gibt auch gute Nachrichten: Sie können Ihre Privathaftpflicht von der Steuer absetzen! Wir zeigen Ihnen, wie das geht und welche Versicherungen Sie sonst noch geltend machen können.

(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)

Ist die Privathaftpflicht von der Steuer absetzbar?

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben, da sie gegen hohe Risiken im Leben absichert. Das belohnt auch der Gesetzgeber und erkennt private Haftpflichtversicherungen als sogenannte Vorsorgeaufwendungen in der Steuerklärung an. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie auch Steuern zahlen. Trifft dies zu, gelten trotzdem verschiedene Höchstgrenzen.

Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen:

Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre können Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höhe von 1.900 Euro pro Steuerjahr absetzen.

Selbstständige können Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höhe von 2.800 Euro pro Steuerjahr angeben.

Bei Ehepaaren, die Ihr Einkommen zusammen veranlagen, ergibt sich die gemeinsame Höchstgrenze aus der Summe der zustehenden Höchstbeträge jedes Ehepartners.

Wenn Sie in einem Steuerjahr viele Vorsorgeaufwendungen getätigt haben, kann es sein, dass Sie die angegebenen Höchstgrenzen überschreiten. Alle Beträge, die oberhalb der Höchstgrenze liegen, werden steuerlich nicht berücksichtigt.

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Wer sollte die Privathaftpflicht von der Steuer absetzen?

Die Privathaftpflichtversicherung in der Steuererklärung anzugeben, lohnt sich für alle, die nicht bereits durch andere Versicherungen ihren Höchstbetrag für Vorsorgeaufwände erreichen. Menschen, die viele Versicherungen haben, profitieren daher selten von der Absetzbarkeit der Privathaftpflichtversicherung. Gut zu wissen: Altersvorsorge ist von den Höchstbeträgen für die Vorsorgeaufwendungen nicht betroffen. Haben Sie zum Beispiel eine Riester- oder Rürup-Rente abgeschlossen, stehen diese den steuerlichen Vorteilen der privaten Haftpflichtversicherung nicht im Weg.

Welche Dokumente benötige ich, um meine Privathaftpflicht von der Steuer abzusetzen?

Seit 2017 gilt in Deutschland die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Was bedeutet das? Sie sind nicht mehr verpflichtet mit Abgabe Ihrer Steuererklärung auch automatisch Ihre Belege mitzusenden. Stattdessen müssen Sie Nachweise über Ihre angegebenen Ausgaben nur auf Nachfrage vorzeigen. Sie müssen also wissen, woher Sie im Fall der Fälle Belege über Ihre Versicherungsbeiträge bekommen. Bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung reicht zum Beispiel als Nachweis eine Kopie Ihres Versicherungsvertrags oder ein Kontoauszug.

Haben Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung bei uns abgeschlossen, können Sie Ihre Versicherungspolice jederzeit im Kundenportal MeineBavariaDirekt herunterladen.

Steuererklärung Anlage V
Privathaftpflichtversicherungen gehören bei der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwendungen

Wie setze ich die Privathaftpflichtversicherung von der Steuer ab?

Möchten Sie Ihre Privathaftpflicht von der Steuer absetzen, benötigen Sie dafür die Anlage Vorsorgeaufwand. Unabhängig davon, ob Sie ein gedrucktes Steuerformular oder eine Steuersoftware verwenden, werden hier fast alle Versicherungsbeiträge erfasst. Eine Ausnahme sind Altersvorsorgeaufwände. Diese geben Sie separat in der Anlage AV an.

In der Anlage Vorsorgeaufwand finden Sie in den Punkt „Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen“. Hier geben Sie den bezahlten Beitrag für Ihre Privathaftpflicht an. Haben Sie noch weitere Haftpflichtversicherungen, zum Beispiel eine Tierhalterhaftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundeigentümerhaftpflichtversicherung, summieren Sie die Beiträge und tragen Sie das Ergebnis ein.

Steuererklärung: Diese Versicherungen können Sie außerdem absetzen

Die Privathaftpflicht ist nicht die einzige Versicherung, die Sie steuerlich geltend machen können. Sie können sowohl ausschließlich beruflich, als auch rein privat genutzte Versicherungen in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Sind Sie aus rein beruflichen Gründen versichert, geben Sie die Kosten meist im Rahmen Ihrer Werbekosten an. Private Versicherungen erfassen Sie dagegen abhängig von der Art der Versicherung als Sonderausgabe oder als Vorsorgeaufwendung. Hier ein paar Beispiele für steuerlich absetzbare Versicherungen:

Partnerversicherungen: Doppelt hält besser

Der Schritt in ein gemeinsames Leben oder Zuhause ist für viele Menschen mit starken Emotionen verbunden und vom Wunsch begleitet, dass es für immer hält. Mit welchen Partnerversicherungen Sie Ihr Glück auf solide Beine stellen, für den Ernstfall vorsorgen und obendrein sparen können, verraten wir Ihnen in unserem Magazinartikel „Partnerversicherungen“.

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Diese Versicherungen können Sie nicht von der Steuer absetzen

Nicht jede Versicherung können Sie beim Finanzamt geltend machen. Als Faustregel gilt: Nur Versicherungen, die der Vorsorge dienen und Ihre Gesundheit, oder Ihre privaten Finanzen schützen, sind absetzbar. Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Sonderregeln, welche die Einordnung erschweren.

Nicht absetzbar sind die meisten Sachversicherungen, wie beispielsweise eine Hausratversicherung, eine Kfz-Kaskoversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Privat-, Miet- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung. Haben Sie aber eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz abgeschlossen, können Sie diese teilweise als Werbungskosten absetzen. Sie dürfen dann nur den Beitrag angeben, der auf den Baustein Arbeitsrechtsschutz entfällt.

Privathaftpflicht steuerlich geltend machen

Eine Privathaftpflichtversicherung lässt sich von der Steuer absetzen. Ob Papier, Elster oder eine andere Steuersoftware: Tragen Sie Ihre geleisteten Versicherungsbeiträge in der Anlage für Vorsorgeaufwendungen ein. Einen Beleg müssen Sie dem Finanzamt nicht automatisch zusenden. Stattdessen müssen nur auf Anfrage Ihre Beiträge nachweisen können.

Eine Garantie auf Steuerrückerstattung gibt es natürlich nicht. Das liegt auch daran, dass viele Arbeitnehmer durch ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits die Höchstgrenze der absetzbaren Vorsorgeaufwände überschreiten.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/johannes86

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Katja Lech
Aus ihrer langjährigen Berufserfahrung als Online-Marketing-Managerin bei der BavariaDirekt weiß Katja, dass Versicherung für viele Menschen erstmal VerUNsicherung bedeutet. Mit ihren Artikeln möchte sie allen Leser*innen zeigen, dass das Thema Versichern bei weitem nicht so kompliziert ist, wie manch ein Begriff aus der Versicherungswelt. ;-) Als Zwillingsmama, Vegetarierin und begeisterte E-Auto-Fahrerin ist sie im Alltag gerne nachhaltig unterwegs.

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