Endlich Urlaub – ist der lang ersehnte Tag gekommen, sollten etliche Punkte auf der To-do-Liste abgehakt sein. Dazu gehört auch ein ausreichender Versicherungsschutz. Lesen Sie, welche Reiseversicherungen Sie wirklich brauchen und welche überflüssig sind.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Reisekrankenschutz und Auslandskrankenschutz
Krankheiten oder Unfälle sind nicht vorhersagbar. Die wichtigste Reiseversicherung ist daher die Krankenversicherung. Eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung sollten Sie unabhängig vom Urlaubsziel immer abschließen. Auch für Reisen innerhalb der EU.
Zwar gilt zwischen den Ländern der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Großbritannien, Island, Norwegen, Liechtenstein, Serbien, Mazedonien und Montenegro für gesetzlich Versicherte das sogenannte Sozialversicherungsabkommen – das heißt: In den genannten Ländern haben Sie Anspruch auf eine medizinische Behandlung und müssen lediglich Ihre Versichertenkarte vorlegen.
Jedoch ist nicht jede Behandlung automatisch versichert bzw. zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur die medizinisch notwendigen Behandlungen entsprechend dem Standard vor Ort und der kann vom gewohnten Standard in Deutschland stark abweichen. Mit anderen Worten, jede vielleicht wichtige, aber nicht zum Standard zählende Behandlung oder Therapie müssen Sie ohne Auslandskrankenversicherung aus Ihrer eigenen Tasche zahlen.
Ein anderes Beispiel: Sie haben auf Ibiza einen Unfall mit dem Motorroller, brechen sich den Arm und werden zur einzigen Ambulanz in der Nähe gebracht – hierbei handelt es sich jedoch um eine Privatambulanz und Ihre deutsche Kassenkarte wird nicht anerkannt. Sie bekommen eine Rechnung und bleiben ohne Auslandskranken-Reiseschutz auf den Kosten sitzen.
Darüber hinaus bietet die Auslandskrankenversicherung eine Leistung, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nie bezahlt: den Krankenrücktransport nach Deutschland. Achten Sie hier auf die genaue Formulierung: Medizinisch notwendig bedeutet, dass Sie nur bei unzureichenden Behandlungsmöglichkeiten einen Anspruch auf einen kostenlosen Transport haben. Medizinisch sinnvoll, dass Sie auf eigenen Wunsch nach Hause geholt und die Kosten immer übernommen werden.
Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie in Ihrer Police nachsehen, in welchen Ländern und in welchem Umfang der Versicherungsschutz gilt.
Wichtig: Melden Sie sich im Behandlungsfall immer gleich bei Ihrem Auslandsreiseversicherer, vor allem bei kostspieligen Behandlungen. Manchmal arbeitet dieser nur mit bestimmten Vertragsärzten und lokalen Krankenhäusern zusammen. Lesen Sie vor der Abreise auch das Kleingedruckte in den Versicherungsbestimmungen und notieren Sie sich vor der Abreise die Kontaktdaten für die Meldung von Versicherungsfällen.
Mit der Auslandskrankenversicherung unbeschwert reisen
Schon für etwas mehr als zehn Euro Beitrag im Jahr sind Sie auf beliebig vielen Reisen bestens versichert: Die Auslandskrankenversicherung der BavariaDirekt bietet einen umfassenden, weltweiten Reiseschutz – ohne Selbstbehalt, mit freier Arztwahl und inklusive medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport!
Mit dem Auslandskrankenschutz unbeschwert reisen
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Reiserücktrittsversicherung: Schutz vor Stornokosten
Die Vorfreude auf den Start in den Urlaub ist groß, da bekommt Ihr Jüngster einen Magen-Darm-Infekt und Sie müssen zu Hause bleiben. In der Regel sind jetzt 100 Prozent Stornokosten, also der ganze Reisepreis, fällig. Das geht bei einer teuren Fernreise mit der ganzen Familie ohne den Reiseschutz vor Rücktritt ordentlich ins Geld.
Daher ist die Reiserücktrittsversicherung die zweit wichtigste Reiserversicherung. Denn sie übernimmt die anfallenden Stornokosten und ermöglicht Ihnen, den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen bzw. umzubuchen.
Bei einer Reiserücktrittsversicherung sind im Normalfall folgende Stornierungsgründe abgedeckt:
- eine schwere, unvorhersehbare Erkrankung
- ein schwerer Unfall
- eine erhebliche Impfunverträglichkeitsreaktion
- eine Schwangerschaft
- ein Todesfall in der Familie
- der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes
Ausnahmen gelten für Personen mit bekannter Vorerkrankung. Können Sie wegen einer Behandlung aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht reisen, leistet die Reiserücktrittsversicherung in aller Regel nicht. Umgekehrt können je nach Police weitere Gründe inkludiert sein, etwa eine Scheidung, Gerichtsvorladungen oder Gebäudeschäden nach einem Sturm.
Gute Reiseversicherungen für den Rücktritt leisten auch bei einem Reiseabbruch und erstatten in diesem Fall die Kosten für gebuchte, aber nicht genutzte Reiseleistungen, Umbuchungen oder zusätzliche Übernachtungen.
Gut zu wissen: Reiserücktrittversicherungen werden auf Buchungsportalen oft im Verlauf des Buchungsprozesses angeboten. Preis und Leistung sind hier meist schlechter als beim direkten Abschluss des Reiseschutzes vor Rücktritt bei einem Versicherungsunternehmen. Hier haben Sie in der Regel die Wahl zwischen einem Einmalschutz für eine Reise und einer Jahrespolice. Letztere lohnt sich ab zwei Reisen pro Jahr.
Reiserücktritt – günstiger Reiseschutz bei der BavariaDirekt
Die Reiserücktrittsversicherung von URV und BavariaDirekt können Sie direkt online und für die ganze Familie abschließen. Als Teil der Sparkassen Finanzgruppe können wir diesen Reiseschutz besonders günstig anbieten. Über unseren Online-Rechner ist die Police als einmaliger oder für ein Jahr gültiger Reiseschutz abschließbar. Der Schutz vor Storno-, Umbuchungs- und Abbruchkosten gilt weltweit, für Sie alleine oder die ganze Familie und ohne Selbstbehalt.
Reiserücktritt – günstiger Reiseschutz bei der BavariaDirekt
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Reisegepäckversicherung – diese Reiseversicherung können sie sich meist sparen
Zu den weiteren, häufig angebotenen Versicherungen für Reisen gehört die Gepäckversicherung. Sie ist relativ teuer und in den meisten Fällen überflüssig. Denn für beschädigte oder verlorene Koffer und Taschen haften die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften.
Auch in Ihrer Hausratversicherung können im Rahmen der Außenversicherung versicherte Gegenstände im Urlaub abgedeckt sein – etwa bei einem Einbruch ins Hotelzimmer. Wenn Sie nicht gerade sehr teure Ausrüstung mitführen, können Sie auf die Reisegepäckversicherung getrost verzichten.
Kfz-Versicherung – prüfen Sie Ihre Versicherungsdokumente
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt natürlich auch bei Fahrten ins Ausland. Als Nachweis brauchen Sie in vielen Ländern die Grüne Versicherungskarte oder genauer: die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK). Drucken Sie diese also vor Reiseantritt auf Papieraus und bewahren Sie sie mit den übrigen Kfz-Dokumenten auf. Digitale Kopien werden nicht akzeptiert!
Reiseschutz bei Unfällen oder Pannen mit dem Auto – Kaskoversicherung und Schutzbrief
Teil- und Vollkaskoversicherung kommen für Schäden am eigenen Pkw auf und leisten auch im Ausland – beispielsweise bei Wildunfällen, Schäden durch Sturm, Hagel oder Überschwemmungen. Die Vollkasko sichert zudem Schäden am eigenen Auto, die Sie selbst verursacht haben. Im Kfz-Tarif Komfort L der BavariaDirekt gilt die Vollkasko auch im Ausland
Sehen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, ob der Schutz im Ausland auch wirklich inkludiert ist. Falls nicht, können Sie gegebenenfalls einen anderen Tarif wählen und so den Schutz erweitern.
Bei einer Panne oder einem Unfall hilft der Kfz-Schutzbrief: Die Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für den Pannenservice, das Abschleppen, wenn es unausweichlich ist auch für eine Hotelübernachtung, stellt zur Not einen Ersatzwagen übernimmt den Krankenrücktransport, wenn es medizinisch notwendig ist. Damit ist der Kfz-Schutzbrief im weitesten Sinne eine sinnvolle Reiseversicherung, wenn Sie mit dem eigenen Auto unterwegs sind.
Die Mallorca-Police: für Mietwagen sinnvoll
Wer sich im Ausland einen Leihwagen nimmt, sollte einen Mietwagenschutz als zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. als Baustein in seiner Kfz-Versicherung abschließen. Die sogenannte Mallorca-Police erweitert den deutschen Haftpflichtschutz auf Mietwagen im europäischen Ausland, da die Mindestdeckungssummen dort oft viel zu gering sind.
Bei der Kfz-Versicherung der BavariaDirekt ist der Auslands-Mietwagenschutz (Mallorca Police) in den Tarifen M und L enthalten.
Haftpflichtversicherung: Risiken auch im Urlaub abdecken
Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den notwendigen, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschriebenen Standardabsicherungen in Deutschland. Schäden gegenüber Dritten sind kostspielig und existenzbedrohend, weshalb dieser Schutz dringend zu empfehlen ist.
Aber ist die Haftpflicht auch eine Reiseversicherung? Die Antwort ist: Ja. Denn in aller Regel gelten die Policen auch bei Auslandsreisen, meist weltweit. Geht also im Ferienhaus durch eine Unachtsamkeit Ihrerseits etwas zu Bruch, trägt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten.
Skiversicherung - Pflicht in Italien
Was viele nicht wissen: Seit 1. Januar 2022 müssen Skifahrer beim Skifahren in Italien einen Versicherungsnachweis Ihrer Privathaftpflicht mitführen und auf Anfrage vorzeigen. Das gilt auch für Snowboarder und Rodler. Skilangläufer sind von der Regel ausgenommen. Hintergrund: Dritte sollen bei Unfällen geschützt und Ihr Geldbeutel verschont werden. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zur sogenannten Skiversicherung.
Skiversicherung - Pflicht in Italien
Was viele nicht wissen: Seit 1. Januar 2022 müssen Skifahrer beim Skifahren in Italien einen Versicherungsnachweis Ihrer Privathaftpflicht mitführen und auf Anfrage vorzeigen. Das gilt auch für Snowboarder und Rodler. Skilangläufer sind von der Regel ausgenommen. Hintergrund: Dritte sollen bei Unfällen geschützt und Ihr Geldbeutel verschont werden. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zur sogenannten Skiversicherung.
Checkliste: Welche Dokumente sollte ich im Urlaub dabeihaben?
Die beste Reiseschutzversicherung nützt Ihnen nichts, wenn Sie sie im Bedarfsfall nicht nachweisen können. Deshalb sollten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt alle nötigen Unterlagen zusammenstellen und zu Ihren übrigen Reisedokumenten legen.
Mit unserer Checkliste geben wir einen Überblick über die wichtigsten Dokumente:
- Gesundheitskarte: Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
- Nachweis der Auslandsreise-Krankenversicherung, ggf. auch auf Englisch oder Spanisch – oft im Versicherungsportal herunterladbar
- Bei Reisen mit dem Auto: Kfz-Schein, Grüne Versicherungskarte, Schutzbrief und Kaskodaten; Internationaler Führerschein; Europäischer Unfallbericht; ggf. Vignetten oder Mautkarten; Mitgliedsausweis Automobilclub
- Privathaftpflichtnachweis bei Skiferien in Italien
- Policennummer und Notfallkontaktdaten der Reiserücktrittsversicherung
- Reiseunterlagen: Buchungsbestätigungen, Tickets, Sicherungsschein bei Pauschalreisen
- Persönliche Ausweispapiere: Reisepass, Personalausweis, Impfausweis
- Visum und Heimtierpass
- Bank- und Kreditkarten
- Alle wichtigen Notrufnummern: Reiseveranstalter, Schaden-Hotlines der Versicherer, Sperrhotlines der Banken, Mobilfunkanbieter – notieren Sie hier auch die Kunden- und SIM-Kartennummer Ihres Handys, damit Sie es bei Diebstahl sperren lassen können
Tipp: Digital gültige Dokumente lassen sich auch in einer App wie Apple Wallet/Passbook, TripIt oder Evernote auf dem Smartphone speichern. Oder Sie legen Sie als Anhänge in Ihrem E-Mail-Postfach ab, das von jedem PC weltweit abrufbar ist.
Gut geschützt in den Urlaub – mit passenden Reiseversicherungen
Wer eine Reise tut, sollte bei der Rückkehr nur Gutes erzählen können. Ein passendes Versicherungspaket schützt Sie vor unschönen Erlebnissen. Überlegen Sie deshalb einige Wochen vor dem Urlaub, welchen Reiseschutz Sie brauchen.
Sichten Sie dann Ihre vorhandenen Policen – manche sind etwas versteckt etwa in Ihrem Kreditkartenvertrag enthalten. Ergänzen Sie bei Bedarf Ihre Reiseversicherungen und beachten Sie die Abschlussfristen. So können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen und Ihre wohl verdienten Ferien genießen!
Wie Sie eine weite Reise mit dem Auto entspannt überstehen, finden Sie in unserem Magazin-Artikel „Mit dem Auto in den Urlaub“ und was Sie tun müssen, wenn Sie im Urlaub krank werden und Ihre Urlaubstage retten wollen, lesen Sie im Beitrag „Krank im Urlaub“.
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