Rente mit 63 oder überhaupt früher in Rente gehen: Davon träumen viele Menschen. Doch wie läuft das gesetzlich und geht das finanziell überhaupt? Lesen Sie, welche Voraussetzungen Sie für eine Frührente erfüllen müssen, wie hoch die Abschläge bei der Rente sind und wie der Ablauf ist.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Rente mit 63 – was ist das?
Wer von der Rente mit 63 spricht, meint das Programm zur Frühverrentung, das 2014 eingeführt wurde. Mit dieser Regelung wollte die damalige Große Koalition Menschen, die ein langes Arbeitsleben hinter sich hatten, einen früheren Renteneintritt ermöglichen. Wer Jahrzehnte hart geschuftet hatte, dem sollte ein vorzeitiger Ruhestand ermöglicht werden. Oft wurde das Beispiel des Handwerkers herangezogen, der nach 45 Jahren Bautätigkeit mit kaputtem Rücken bereits mit 63 nicht mehr arbeiten könne.
Diese Reform war damals umstritten und ist es bis heute. Hauptkritikpunkt der Gegner ist, dass dadurch viele Arbeitnehmer auch ohne gesundheitliche Probleme oder besondere Belastungen früher in Rente gehen. In Zeiten des Fachkräftemangels und des maroden Rentensystems sei das jedoch unpassend und zum Nachteil des Sozialsystems.
Der Begriff „Rente mit 63“ und auch die Debatten sind insofern irreführend, als dass heute niemand mehr mit 63 in Rente gehen kann – zumindest nicht ohne Abzüge. Denn die Möglichkeit ohne Abschläge in Rente zu gehen, ist nach Geburtsjahren gestaffelt. Und die Rente mit 63 ohne Abschläge ist bzw. war nur für Menschen möglich, die vor 1953 geboren wurden und die sind längt im Ruhestand. Alle anderen müssen finanzielle Abstriche machen, wenn sie früher aufhören möchten.
Mit anderen Worten: Sie können auch heute noch mit 63 in Rente gehen, dann wird Ihnen die Rente allerdings gekürzt.
Frührente allgemein – das sind die Voraussetzungen
Um Frührente zu beziehen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt (dazu zählen auch freiwillige Zahlungen, wenn Sie beispielsweise selbstständig sind oder Zahlungen aus Kindererziehungszeiten, Stichwort: Mütterrente).
- Sie haben die Regelaltersgrenze für Ihren Jahrgang erreicht (wann Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab).
Da die Regelaltersgrenze bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird, steigt das Renteneintrittsalter. Damit gilt: alle nach 1964 Geborenen können erst mit 67 Jahren in Rente gehen – ohne Bezüge zu verlieren. Wer hingegen vor 1964 geboren ist, kann noch in den Genuss der abschlagsfreien Frühverrentung kommen.

Rente mit 63 – nach 35 Beitragsjahren
Wer mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, zählt zu den langjährig Versicherten. Als Beitragsjahre gelten neben den Berufsjahren auch Studien- und Kindererziehungszeiten, Bezugszeiten für Kranken- oder Arbeitslosengeld und Monate häuslicher Pflege.
Ob bzw. wann Sie die 35 Jahre erreicht haben, sehen Sie in der persönlichen Rentenauskunft, die Sie ab 55 Jahren alle drei Jahre erhalten. Sie enthält im Vergleich zur jährlichen Renteninformation detaillierte Angaben zu Ihren Ansprüchen auf Altersrente, Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderungsrente.
Aber wie bereits gesagt: Wer nach 35 Jahren Einzahlen schon mit 63 in Rente geht, dem wird die Rente gekürzt. Abgezogen werden 0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen.
Geburtsjahr | Renteneintritt ohne Abzüge | Abzüge für die Rente ab 63 |
---|---|---|
1953 | 65 Jahre und 7 Monate | 9,3 % |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate | 9,6 % |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate | 9,9 % |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate | 10,2 % |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate | 10,5 % |
1958 | 66 Jahre | 10,8 % |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 11,4 % |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 12 % |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 12,6 % |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 13,2 % |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 13,8 % |
1964 und später | 67 Jahre | 14,4 % |
Rente mit 63 – Regelung nach 45 Beitragsjahren
Wer 45 Beitragsjahre auf dem Rentenkonto hat, gehört zu den besonders langjährig Versicherten. Besonders langjährig Versicherte können ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen. Diese Frührenten-Regelung richtet sich allerdings nach dem Geburtsjahr und unterliegt einer Staffelung, die Sie in der Tabelle sehen.
Geburtsjahr | Renteneintritt ohne Abzüge | Alter Rente ab 63 |
---|---|---|
1953 | 65 Jahre und 7 Monate | 63 Jahre und 2 Monate |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate | 63 Jahre und 4 Monate |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate | 63 Jahre und 6 Monate |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate | 63 Jahre und 8 Monate |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate | 63 Jahre und 10 Monate |
1958 | 66 Jahre | 64 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 64 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 64 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 64 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 64 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 64 Jahre und 10 Monate |
1964 und später | 67 Jahre | 65 Jahre |
Um das abschlagsfreie Renteneintrittsalter zu ermitteln können Sie statt der Tabelle auch den Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen.
Tipp: Fehlen Ihnen nur ein paar Monate zu den 35 oder 45 Jahren, können Sie in den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Renteneintritt einen versicherungspflichtigen Minijob ausüben. So können Sie auf die erforderliche Beitragszeit kommen, ohne einem anstrengenden Vollzeitjob nachzugehen – ein kleines Schlupfloch in die Rente mit 63.
Häufige Irrtümer im Zusammenhang mit der Frührente
Die Formulierung „Rente mit 63“ suggeriert vielen, dass bei Erreichen dieses Alters jeder ohne Abzüge Rente beziehen kann. Das war aber nur 2012 der Fall, als die Rente mit 63 von der Politik geprägt wurde.
Die Jahrgänge vor 1953 konnten damals tatsächlich abschlagsfrei in Rente gehen. Heute ist das nur noch unter bestimmten Voraussetzungen bzw. mit Abschlägen möglich, wie die Tabellen zur Rente mit 63 zeigen.
Ein weiterer verbreiteter Irrtum im Hinblick auf die Frührente ist, dass die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren für den Renteneintritt mit 63 Jahren ausreicht. Das ist nicht der Fall, denn es müssen auch mindestens 35 Jahre Beitragsjahre vorliegen.
Auch wer 45 Jahre eingezahlt hat, kann nicht ohne Weiteres mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Er oder sie muss auch die vorgeschriebene Altersgrenze erreicht haben. Je nach Geburtsjahrgang gibt es die erste Rentenzahlung zwischen 63 und 65 Jahren.
Glauben Sie auch nicht der weit verbreiteten Aussage, dass die Abschläge für die Frührente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erhoben werden. Sie gelten bis ans Lebensende. Deshalb sollten Sie frühzeitig und langfristig kalkulieren, wenn Sie mit 63 in den Ruhestand gehen möchten.

Mit Abschlägen in Frührente – so kann es gelingen
Um trotz der lebenslangen Abschläge mit 63 in Rente zu gehen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können durch eine private Altersvorsorge für Ausgleich sorgen – das ist zur Schließung der Rentenlücke ohnehin zu empfehlen. Oder Sie leisten freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung, was ab 50 Jahren möglich ist. So lässt sich die Rente um die Abschläge erhöhen. Bei der Berechnung der individuell nötigen Ausgleichszahlungen hilft die Rentenberatung.
Wer gerne auch im Ruhestand noch einer Tätigkeit nachgehen möchte, hat eine weitere Option. Seit 1.1.2023 können Sie als Frührentner im Rahmen eines Nebenjobs beliebig viel verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Dadurch ist es mehr Menschen möglich, mit 63 in Rente zu gehen – Sie können die Abschläge mit dem Hinzuverdienst ausgleichen.
Auch eine Teilrente kann ein Weg sein: Beantragen Sie nur einen beliebigen Anteil Ihrer Rente und arbeiten noch teilweise weiter, werden auch die Abzüge nur anteilig erhoben.
Früher in Rente gehen – Antrag und Ablauf
Die Frührente kommt genauso wenig automatisch wie die Regelaltersrente – beide müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Damit die erste Zahlung pünktlich zum Rentenbeginn auf Ihrem Konto eingeht, sollten Sie etwa drei Monate vorher den Antrag stellen. Das geht bequem online. Halten Sie folgende Angaben und Unterlagen bereit:
- Rentenversicherungsnummer
- Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in Kopie
- Kranken- und Pflegeversicherungsstatus
- Steueridentifikationsnummer
- IBAN und BIC
- Geburtsurkunden Ihrer Kinder
- Nachweise für Berufsausbildungen
- bei Beamten: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
Falls es noch keine Kontenklärung Ihrer Versicherungszeiten gibt und nicht alle Zeiten erfasst sind, müssen Sie zusätzlich entsprechende Nachweise vorlegen, z. B. über Ausbildungszeiten.
Mit 63 in Rente und dennoch weiter vorsorgen
Das Ende des beruflichen Engagements heißt nicht das Ende des Lebens. Im besten Fall liegen noch viele gute Jahre vor Ihnen. Umso schöner und sorgenfreier sind diese, wenn Sie richtig vorsorgen. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich eine gute Behandlung im Fall von Krankheit oder Unfall und mit der Pflegezusatzversicherung schützen Sie Ihre Finanzen und vielleicht auch die Ihrer Kinder, im Fall einer Pflegebedürftigkeit.
Mit 63 in Rente und dennoch weiter vorsorgen
Das Ende des beruflichen Engagements heißt nicht das Ende des Lebens. Im besten Fall liegen noch viele gute Jahre vor Ihnen. Umso schöner und sorgenfreier sind diese, wenn Sie richtig vorsorgen. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich eine gute Behandlung im Fall von Krankheit oder Unfall und mit der Pflegezusatzversicherung schützen Sie Ihre Finanzen und vielleicht auch die Ihrer Kinder, im Fall einer Pflegebedürftigkeit.
Vorteile und Nachteile der Rente mit 63
Kein Arbeitsstress mehr und Zeit für andere Dinge: Durch den früheren Renteneintritt können Sie diese Vorteile vier Jahre Ihres Lebens länger genießen.
Der höhen Lebensqualität stehen aber auch einige Nachteile gegenüber:
- Ihre Rente fällt deutlich kleiner aus. Sie reduziert sich nicht nur um die Abschläge, sondern auch um die Rentenpunkte, die Sie bis zur Regelaltersgrenze nicht mehr sammeln.
- Sie zahlen auch auf Ihre Altersbezüge Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – das sollten Sie in Ihrer Kalkulation bedenken.
- Die geringe Rente ermöglicht Ihnen gegebenenfalls nicht das Leben, dass Sie sich für den Ruhestand vorgestellt haben.
Die Frührente ist schön – wenn man sie sich leisten kann
Die Tabellen für die Rente mit 63 zeigen es leider Schwarz auf Weiß: Exakt mit 63 Jahren in Rente zu gehen und dabei keine Abschläge zu zahlen, ist passé. Wer heute mit 63 in Rente gehen möchte, muss einen Teil seiner Rentenbezüge dafür opfern. Ob Sie sich das leisten können und wollen, hängt von Ihrem Vermögen und Ihren Lebensverhältnissen ab.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie alles gut durchrechnen. Nutzen Sie am besten schon ab 50 Jahren eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung. So haben Sie eine konkrete Zahl, wie hoch die Abschläge ausfallen und einen Anhaltspunkt, ob sich Sonderzahlungen lohnen.
Informieren Sie sich auch zum Thema Teilzeit und Rente, wenn Sie Ihre Arbeitszeit vor dem Ruhestand reduzieren möchten. Für Eltern wichtig zu wissen: Wer bekommt Mütterrente und wie hoch fällt sie aus?
Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/Jenny Sturm, Bild 2: stock.adobe.com/Александр Марченко, Bild 3: stock.adobe.com/jd-photodesign
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