Werden Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt haben Sie eine Schadenminderungspflicht. Das Gleiche gilt, wenn es in Ihrer Wohnung zu einem Wasserschaden kommt. Sie besagt, dass Sie die Folgen des Schadens minimieren sollen. Wir klären, was die Schadenminderungspflicht genau bedeutet und wie Sie sich im Fall des Falles korrekt verhalten.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Schadenminderungspflicht – was ist das?
Die Schadenminderungspflicht ist eine im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschriebene Obliegenheit. Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, die allerdings rechtlich nicht verbindlich ist. § 254 (Mitverschulden) verpflichtet Geschädigte zur Mitwirkung, um den Schadenersatz gering zu halten.
Das bedeutet konkret, dass Sie
- auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam machen,
- den Schaden bei Kenntnis von vorneherein abwenden und
- den bereits aufgetretenen Schaden mindern
Als Geschädigter haben also nicht nur Rechte gegenüber einem Schädiger, sondern auch Pflichten. Das scheint zunächst dem Rechtsempfinden zu widersprechen – schließlich sind Sie ja unfreiwillig in einen Schadensfall verwickelt worden. Der Gesetzgeber will mit der Schadenminderungspflicht jedoch verhindern, dass Schadenersatz „ausufert“ und die Kosten unnötig erhöht werden.
In welchen Bereichen gilt die Schadenminderungspflicht?
Die Schadensminderungspflicht findet in verschiedenen Rechtsbereichen Anwendung – je nachdem, um welche Art von Schaden es sich handelt. So können Sachen wie Kraftfahrzeuge, Immobilien oder Hausrat betroffen sein, aber auch Immaterielles wie Arbeitsleistungen.
Am häufigsten ist die Schadenminderungspflicht in folgenden Fällen zu berücksichtigen:
- Kfz-Versicherung: Unfallfolgekosten wie Reparaturen am Auto
- Private Haftpflichtversicherung: Sachschäden durch Dritte
- Hausratversicherung: Beschädigtes Inventar, etwa nach einem Wasserschaden
Beispiele für die Schadenminderungspflicht
Wie sieht die Schadenminderungspflicht in der Praxis konkret aus? Exemplarische Fälle veranschaulichen, wie und wann Sie zur Folgenminimierung aufgefordert sind.
Schadenminderungspflicht bei Kfz-Unfällen
Nach einem Verkehrsunfall kommt es häufig zu Kürzungen durch die gegnerische Versicherung, wenn diese Pflichtverletzungen kritisiert wird. Häufige Streitpunkte sind:
- Sie lassen Ihr fahruntüchtiges Kfz nicht zur nächsten, sondern zu einer weit entfernten Werkstatt abschleppen. Die Bergungskosten sind dann aus Sicht des Versicherers unnötig hoch.
- Nach einem Auffahrunfall versäumen Sie es, das beschädigte Rücklicht zeitnah reparieren zu lassen. Kommt es dadurch zu einem erneuten Unfall, bleiben Sie gegebenenfalls auf den Kosten sitzen.
- Beauftragen Sie eine Reparatur nicht umgehend, sondern erst nach einigen Wochen, entstehen durch die lange Standzeit vermeidbare Kosten – etwa für den Mietwagen oder einen Nutzungsausfall.
- Beim Leihwagen gilt: Sie müssen ein vergleichbares Fahrzeug mieten. Für einen Porsche trägt die Versicherung nicht die Kosten, wenn Sie ansonsten einen Kleinwagen fahren.
- Ist eine Scheibe per Smart Repair flickbar, Sie lassen sie aber austauschen, verweigert die Kfz-Haftplicht des Unfallgegners womöglich die volle Kostenübernahme.
Schadenminderungspflicht bei sonstigen Sachschäden
Auch die Wohngebäude-, Hausrat– und Haftpflichtversicherungen möchten die Regulierungkosten möglichst gering halten – und pochen auf die Einhaltung der Schadenminderungspflicht. In der Praxis bedeutet das für Sie:
- Kommt es in der Wohnung über Ihnen zu einem Wasserrohrbruch und es tropft Wasser von der Decke, müssen Sie dieses auffangen – etwa mit Eimern. Anschließend sollten Sie sofort den zentralen Wasserzulauf im Haus abstellen bzw. abstellen lassen und den Wohnungseigentümer bzw. -vermieter informieren. Bei Versäumnissen zahlt ansonsten die private Haftpflichtversicherung des Verursachers weniger oder gar nicht.
- Ist Ihr Hausschlüssel gestohlen worden, sollten Sie umgehend das Schloss austauschen lassen. Räumen Diebe die Wohnung aus, kann Ihre Hausratversicherung ansonsten wegen Verletzung der Schadenminderungspflicht die Leistung verweigern bzw. kürzen.
Wichtig zu wissen: Damit Ihre Hausratversicherung den Schaden aufnehmen kann, sollten Sie das Schadensbild unverändert lassen. Sie können und sollten Maßnahmen zur Schadenminderung ergreifen, aber nicht alles aufräumen und zum Beispiel nach einem Brand das versengte Mobiliar entsorgen.
Schadenminderungspflicht – so handeln Sie korrekt
Nach einem Verkehrsunfall gilt es, umgehend die Unfallstelle abzusichern und ein Warndreieck aufzustellen. So wenden Sie nicht nur Sach-, sondern auch Personenschäden ab. Unabhängig von der Schadensminderungsobliegenheit sind Sie auch verkehrsrechtlich dazu verpflichtet. Für eine reibungslose Regulierung des Schadens kümmern Sie sich am besten auch um folgende Formalitäten:
- Bei folgenschweren Unfällen mit Verletzten und/oder Totalschäden rufen Sie die Polizei. Bei Blechschäden sind Sie nicht dazu verpflichtet und können sich selbst um die Dokumentation kümmern.
- Füllen Sie idealerweise den europäischen Unfallbericht Damit erfassen Sie alle relevanten Daten wie Name, Adresse, Kennzeichen und Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten. Sie können das Formular hier direkt herunterladen und ins Handschuhfach legen.
- Fotografieren Sie die Unfallstelle und die Schäden. Eine Gesamtaufnahme zeigt die Unfallsituation mit Verkehrsschildern, Ampeln und Kfz-Kennzeichen. Detailbilder Blechschäden, geborstene Scheiben, kaputte Scheinwerfer etc.
- Halten Sie den Unfallhergang schriftlich für sich selbst fest. So haben Sie später ein Gedächtnisprotokoll.
Streitigkeiten rund um die Schadenminderung regelt der Verkehrsrechtsschutz
Verweigert die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund angeblicher Schadenminderungspflichtverletzungen die Leistung, sollten Sie sich wehren. Mit dem Verkehrsrechtsschutz des BavariaDirekt-Partners ÖRAG haben Sie einen starken Verbündeten an der Seite und können Ihr gutes Recht einklagen. Die Tarife können Sie online unverbindlich berechnen.
Streitigkeiten rund um die Schadenminderung regelt der Verkehrsrechtsschutz
Verweigert die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund angeblicher Schadenminderungs-pflichtverletzungen die Leistung, sollten Sie sich wehren. Mit dem Verkehrsrechtsschutz des BavariaDirekt-Partners ÖRAG haben Sie einen starken Verbündeten an der Seite und können Ihr gutes Recht einklagen. Die Tarife können Sie online unverbindlich berechnen.
Wie erfolgt die Schadenabwicklung nach einem Unfall?
Wichtig ist, dass Sie sich aktiv an der Schadensmeldung und -dokumentation beteiligen. Überlassen Sie nicht einfach alles dem Unfallgegner. Dessen Kfz-Versicherung erreichen Sie immer über den Zentralruf der Autoversicherer. Geben Sie dort einfach das Autokennzeichen an und erhalten dann die Kontaktdaten der Versicherung. Melden Sie dann den Unfall, um das weitere Vorgehen abzustimmen. So erfahren Sie unter anderem, ob ein Gutachten erforderlich ist oder nicht.
Ist das der Fall, beauftragen Sie einen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensbegutachtung. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Senden Sie das Gutachten mit der festgestellten Schadenshöhe zusammen mit Fotos der Schäden an die Versicherung.
Auch wenn es verlockend klingt: Gehen Sie keinesfalls auf Angebote der gegnerischen Versicherung für eine Direktregulierung ein. Damit geben Sie die gesamte Schadensabwicklung aus den Händen – und damit die Aussichten auf eine vollumfängliche Regulierung, die alle Ihre Ansprüche berücksichtigt.
Bei hohen Sachkosten und Ansprüchen auf Schmerzensgeld, schalten Sie am besten einen Rechtsanwalt ein. Auch hier muss die Versicherung des Unfallgegners die Honorarkosten tragen.
Was ist die Bagatellgrenze?
Damit Geschädigte nicht für kleine Blechschäden ein Kfz-Gutachten in Auftrag geben, hat der Bundesgerichtshof eine Bagatellgrenze festgelegt. Sie liegt bei 750 Euro. Um Ihrer Schadenminderungspflicht nach einem Kfz-Unfall unter dieser Grenze nachzukommen, müssen Sie keine Schadensbegutachtung vornehmen lassen. Den Versicherern genügt ein einfacher Kostenvoranschlag für die Reparaturen. So entstehen keine unverhältnismäßig hohen Regulierungskosten – für ein Gutachten fällt oft ein vierstelliger Betrag an, der die Instandsetzungskosten übersteigen würde.
Was sind Schadenminderungskosten?
Geht es im Versicherungsrecht um die Minimierung der Folgen, ist häufig von Schadenminderungskosten die Rede. Dabei handelt es sich um die Kosten für die Maßnahmen, die einen bereits eingetretenen Schaden mindern sollen.
Bei einem nach Starkregen vollgelaufenen Keller etwa die Kosten für eine Wasserpumpe oder nach einem Sturm die Kosten für eine provisorische Dachabdeckung. Davon zu unterscheiden sind die Schadenverhütungskosten, die Sie zur Vermeidung von Schäden aufbringen. Beispielsweise für Sandsäcke zur Abdichtung des Hauses bei Flut.
Die Schadenminderungskosten trägt der Versicherer – allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe. Wie hoch die Deckung ist, steht in den Versicherungsunterlagen.
Was passiert bei Missachtung der Schadenminderungspflicht?
Keine Sorge, Sie müssen keine Anzeige befürchten. In einer Stresssituation wie einem Autounfall kann schließlich kein kühl kalkuliertes Handeln von Ihnen verlangt werden. Bei der Schadenminderungspflicht handelt es sich um eine Obliegenheit und somit um eine Verhaltensnorm. Sie sollten sich entsprechend verhalten – wenn Sie es nicht tun, kann der Schädiger Sie nicht verklagen. Die Konsequenzen erstrecken sich immer nur auf die Schadenregulierung.
Eine Kürzung der Ersatzleistungen ist auch nur möglich, wenn Ihnen eine Verletzung der Schadenminderungspflicht nachgewiesen werden kann. Die Beweispflicht liegt bei der Gegenpartei. Um Streit von vorneherein zu vermeiden, sollten Sie aber Ihren Beitrag zu einer Schadensminimierung leisten – was in der Mehrzahl der Fälle ohnehin dem gesunden Menschenverstand entspricht.
Die Pflicht zur Schadenminderung endet im Übrigen immer dort, wo Sie sich in Gefahr begeben müssten. So kann niemand verlangen, dass Sie nach einer Sturmfront mangels Hilfe von außen das abgedeckte Dach selbst mit einer Plane abdichten.
Von der Schadenminderungspflicht abzugrenzen ist die grobe Fahrlässigkeit. Kann Ihnen die Versicherung dieses Fehlverhalten nachweisen, liegt eine Mitschuld vor und Sie erhalten keine oder deutlich weniger Ersatzleistungen. Grobe Fahrlässigkeit kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
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Schadenminderung – keine rechtliche Pflicht, aber ratsam
Entgegen Ihres Namens ist die Schadenminderungspflicht zwar nicht obligatorisch im Sinne des Gesetzes, erspart Ihnen aber finanzielle Einbußen und Ärger. In vielen Fällen ergreifen Sie automatisch Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, etwa bei einem Wasserschaden – und machen für die Hausratversicherung alles richtig.
Im Kfz-Versicherungsrecht gibt es dagegen einige Dinge zu beachten, die nicht so offensichtlich auf der Hand liegen. Hier sind Sie gut beraten, sich bei der Regulierung direkt mit der gegnerischen Versicherung abzustimmen. So vermeiden Sie auf jeden Fall ungerechtfertigte Kürzungen der Leistungen.
Sie sind bei einem Verkehrsunfall verletzt worden? Lesen Sie, ob und welches Schmerzensgeld Ihnen zusteht. Auch die bei der Schadenregulierung so wichtige Frage nach der Wertminderung klären wir für Sie.
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