Schmerzensgeld nach einem Unfall: Das steht Ihnen zu

Fahrrad das nach einem Unfall mit einem Auto auf der Strasse liegt

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Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat nicht aufgepasst und fährt in Ihr Auto: Sie erleiden durch den Unfall ein Schleudertrauma, für das Ihnen Schmerzensgeld zusteht. Was das genau ist, wie Sie es bekommen und mit welchen Summen zu rechnen ist, erfahren Sie hier.

(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)

Schmerzensgeld – was ist das?

Bei Schmerzensgeld handelt es sich einfach gesagt um einen finanziellen Ausgleich für erlittenes Unrecht. Es wird vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung als Wiedergutmachung für körperliche und seelische Beeinträchtigungen an das Opfer gezahlt. Der Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht durch einen sogenannten immateriellen Schaden, im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 253, Abs. 2) als Verletzungen

  • des Körpers,
  • der Gesundheit,
  • der Freiheit oder
  • der sexuellen Selbstbestimmung

definiert.

Der Gesetzgeber will so dafür sorgen, dass Geschädigten Gerechtigkeit widerfährt und ihr Leid Anerkennung finden. Die Verursacher zeigen durch die Zahlung von Schmerzensgeld, dass sie Verantwortung übernehmen und Wiedergutmachung leisten möchten.

Der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall ist somit zivilrechtlich geregelt und Sie können ihn vor Gericht einklagen. Hat Sie jemand vorsätzlich verletzt, wird er strafrechtlich verfolgt und verurteilt. Auch dann können Sie die Ausgleichszahlung auf juristischem Wege einfordern

Zwei Autos die einen Unfall hatten und zusammengestoßen sind
Im Vergleich zum Sachschaden handelt es sich beim Schmerzensgeld um einen immateriellen Schaden

Wie unterscheiden sich Schmerzensgeld und Schadenersatz?

Schadenersatz gleicht die Beschädigung von Sachen aus, also den materiellen Schaden. Das Gesetz spricht auch von Vermögensschaden. Darunter fallen die Folge- und Nebenkosten für das demolierte Auto. Aber auch für die Kosten, die Ihnen durch Ihre Verletzungen entstehen, lässt sich Schadenersatz einfordern: etwa für einen barrierefreien Umbau der Wohnung, eine Haushaltshilfe oder ein behindertengerechtes Fahrzeug.

Während Schadenersatz also konkret und gut kalkulierbar ist, lässt sich Schmerzensgeld (der Ausgleich für immaterielles Leid) weniger exakt bemessen. Den Anspruch auf Schmerzensgeld müssen Sie aktiv einfordern. Auch sollten Sie Ihre Erwartungen nicht zu hochschrauben: Die Höhe des Schmerzensgeldes fällt in Deutschland vergleichsweise gering aus und reicht nicht an die Summen in anderen Ländern wie den USA heran.

Gibt es eine Einmalzahlung oder Schmerzensgeld als Rente?

Im Normalfall gibt es Schmerzensgeld nach einem Unfall als einmalige Zahlung. Bei Dauerschäden kommt auch eine Schmerzensgeldrente oder eine Kombination beider Leistungsarten infrage. Da immaterielle Schäden sehr individuell sind, entscheidet das Gericht über die Form der Auszahlung.

Wann gibt es nach einem Unfall Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld nach einem Unfall gibt es für verschiedene Beeinträchtigungen, die allerdings nicht in einem festen Katalog aufgeführt sind. Als typische Diagnosen, für die Sie Schmerzensgeld fordern können, gelten aber im Allgemeinen:

  • HWS-Schleudertrauma
  • Schädelhirntrauma
  • Rückenverletzungen
  • Knochenbrüche
  • Prellungen
  • Stauchungen
  • Gehirnerschütterung
  • Luxationen, insbesondere an der Schulter
  • Sehnen-, Bänder- und Muskelverletzungen
  • dauerhafte Behinderungen
  • Entstellungen
  • Tinnitus
  • Schockschäden
  • Depressionen
  • posttraumatische Belastungsstörungen
  • Angstzustände


Diese Verletzungen treten statistisch gesehen häufig bei Verkehrsunfällen auf. Für geringfügige Beeinträchtigungen wie Platzwunden oder leichte Zerrungen, die schnell und folgenlos verheilen, erhalten Sie im Normalfall kein oder höchstens ein geringes Schmerzensgeld.

Frau die ihren Nacken wegen Schmerzen massiert
Im Vergleich zum Sachschaden handelt es sich beim Schmerzensgeld um einen immateriellen Schaden

Wie und wo melde ich meinen Anspruch auf Schmerzensgeld an?

Wichtig zu wissen: Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten! Gehen Sie nach einem Unfall also auf jeden Fall sofort ins Krankenhaus oder zum Arzt. Wer einige Tage wartet, riskiert, dass die Verletzungen nicht mehr als Folge des Unfalls eingestuft werden. Lassen Sie sich die Diagnosen in einem Arztbericht detailliert attestieren und Behandlungs- und Entlassungsberichte, Krankschreibungen, Therapiepläne, Übersichten über Physioleistungen etc. aushändigen. Diese Dokumente sind Grundlage und Voraussetzung für die Zahlung von Schmerzensgeld nach einem Unfall.

Adressat, um Schmerzensgeld für Schleudertrauma & Co. zu beantragen, ist der Schädiger bzw. dessen Versicherung. Die Haftpflichtversicherung reguliert die Forderung, wenn der Verursacher fahrlässig gehandelt hat. Bei Vorsatz ist er selbst haftbar – Sie müssen das Schmerzensgeld dann beim Unfallgegner persönlich einfordern. Ist er zahlungsunfähig, können Sie eine Zwangsvollstreckung einleiten. Gibt es nichts zu pfänden, gehen Sie jedoch leer aus.

In der Regel lässt sich der Anspruch auf Schmerzensgeld nicht ohne Anwalt durchsetzen. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie hier gut gerüstet: Sie trägt auch bei Niederlagen vor Gericht die Kosten für den juristischen Beistand.

Mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung Schmerzensgeld einklagen

Möchten Sie Ihr gutes Recht durchsetzen und ein angemessenes Schmerzensgeld nach einem Autounfall aushandeln, steht die private Rechtsschutzversicherung der BavariaDirekt und ÖRAG an Ihrer Seite. Der inkludierte Verkehrsrechtsschutz deckt die Kosten für Anwälte, Sachverständige, Gerichte, Zeugen, Dolmetscher und Reisen. Der wichtige Rechtsschutz lässt sich günstig direkt online abschließen!

Rechtsschutz: Schmerzensgeld einklagen

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So berechnet sich die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Unfall

Die Bemessung der Höhe des Schmerzensgelds erfolgt als Einzelfallentscheidung und richtet sich nach bestimmten Faktoren. Dazu gehören:

  • Art und Schweregrad der Verletzungen
  • Umfang und Dauer der Behandlung (stationär und ambulant)
  • Schmerzintensität und -dauer
  • Zeitraum einer Arbeitsunfähigkeit
  • Alter des Geschädigten
  • Ausmaß der Unfallfolgen (vorübergehend oder dauerhaft?)
  • psychische Folgen
  • Auswirkungen auf Privatleben, Familie und Beruf


Bei den Unfallfolgen ist insbesondere wichtig, ob eine Minderung der Erwerbstätigkeit vorliegt – Sie also aufgrund der Verletzungen gar nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.

Wie hoch das Schmerzensgeld nach einem Autounfall ausfällt, ist sehr unterschiedlich. Für sogenannte Bagatellverletzungen gibt es meist nur einige hundert Euro, für schwerwiegende Beeinträchtigungen sechsstellige Beträge.

Einige Beispiele zur Orientierung: Für ein leichtgradiges Schleudertrauma kann das Schmerzensgeld bei etwa 600 Euro liegen, für eine Querschnittslähmung bei 250.000 Euro. Als Rekordsumme wurden vorm OLG Frankfurt in einem Fall 700.000 Euro erstritten.

Frau die einen Anwalt besucht um sich Rat zu holen
Schmerzensgeldtabellen sind nicht bindend, die dienen lediglich als Orientierungshilfen

Welche Rolle spielen Schmerzensgeldtabellen?

In der juristischen Praxis dienen Tabellen als Entscheidungshilfen, um nach einem Autounfall das Schmerzensgeld zu kalkulieren. Sie sind aber nicht bindend und die Summen variieren – je nachdem, von wem und auf Basis welcher Gerichtsurteile die Schmerzensgeldtabellen erstellt wurden.

So kann das Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma durch fallspezifische Besonderheiten viel höher ausfallen als in einer der Tabellen angegeben. Diese werden von verschiedenen Anbietern erstellt, bundesweit gebräuchlich sind die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle, die Celler Schmerzensgeldtabelle und diejenige von Hacks/Ring/Böhm (ADAC-Schmerzensgeldtabelle). Darüber hinaus gibt es auch Tabellen einzelner Gerichtsbezirke..

Wie können Sie Schmerzensgeld beantragen?

Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, um an Schmerzensgeld zu kommen:

  • außergerichtliche Einigung
  • gerichtliches Verfahren


Für eine außergerichtliche Einigung fordern Sie den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung schriftlich zur Zahlung auf. Ist die Gegenpartei einverstanden, unterzeichnen Sie eine vorbehaltlose Abfindungserklärung und bekommen das Geld. Weiteren Ansprüche können Sie nicht mehr stellen. Treten also Jahre später noch Unfallfolgeschäden auf, steht Ihnen kein Geld dafür zu.

Möchten oder müssen Sie das Schmerzensgeld vor Gericht einfordern, senden Sie eine Klageschrift an das zuständige Zivilgericht. Bei Forderungen bis 5.000 Euro ist dies das Amtsgericht an Ihrem Wohnort, bei Summen darüber das Landgericht. Bei Letzterem können Sie nur mit Anwalt vorstellig werden.

Gut zu wissen: Wird der Schädiger bereits strafrechtlich verfolgt, können Sie zur Vermeidung eines weiteren Verfahrens ihre Schmerzensgeldforderung im Strafprozess stellen. Es genügt ein schriftlicher oder mündlicher Antrag während der Verhandlung bzw. beim Gericht.

Frau verletzt mit Fahrrad Unfall, die aber geschützt wurde durch ihren Helm
Je eher Sie Schmerzensgeldansprüche nach einem Unfall geltend machen, desto besser

Achtung Verjährung: Schmerzensgeld rechtzeitig geltend machen

Der Anspruch auf Schmerzensgeld verfällt nach drei Jahren, wobei die Frist zum 31.12. des Jahres beginnt, in dem sich der Unfall ereignet hat. Wird der Verursacher erst später ermittelt – etwa nach einer Fahrerflucht –, beginnt auch die Frist später. Beantragen Sie Schmerzensgeld also rechtzeitig, um Ihre Ansprüche zu wahren.

Gut beraten ist halb gewonnen: Schmerzensgeld nach Unfall

Großes Leid kann durch kein Geld der Welt aufgewogen werden, aber es sorgt für ein wenig Gerechtigkeit und Genugtuung. Verzichten Sie deshalb nicht auf Schmerzensgeld, auch wenn das mit Unannehmlichkeiten und Aufwand verbunden ist – Sie haben von Gesetzes wegen ein Recht darauf!

Unser Tipp: Wenden Sie sich unbedingt an einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt, um ein Schmerzensgeld in angemessener Höhe zu bekommen und kein Almosen. Klar im Vorteil ist hier, wer einen Verkehrsrechtsschutz hat. Sie erhalten vom Versicherer auch eine erste Beratung und Vorschläge für die Wahl eines geeigneten Juristen.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/strandret, Bild 2: stock.adobe.com/pariwatpannium, Bild 3: stock.adobe.com/Aldeca Productions, Bild 4: stock.adobe.com/Meow Creations, Bild 5: stock.adobe.com/goodluz, Bild 6: stock.adobe.com/Ievgen Skrypko

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Cornelia Scheffler
Cornelia arbeitet als Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt. Ihr beruflicher Weg führte sie durch viele Redaktionen - von TV über Print bis Online. Bei der BavariaDirekt kombiniert sie profundes Wissen zu Versicherungsprodukten mit Ihrem Spürsinn für aktuelle Leserinteressen rund um das Thema Versicherungen. Wenn sie frei hat spielt sie Cello und ist auf Flohmärkten unterwegs.

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