Kommt es zur Trennung der Eltern, werden die Kinder oft zum Zankapfel zwischen den Parteien. Ein besonderes Streitthema ist dabei das Sorgerecht. Aber auch unabhängig vom Beziehungsstatus definiert es die gesetzlichen Pflichten von Vätern und Müttern – immer zum Wohl der Kinder. Was das Sorgerecht regelt, was ein alleiniges Sorgerecht und ein geteiltes Sorgerecht auszeichnet und wie Sie das Sorgerecht beantragen, erfahren Sie in unserem Beitrag.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Sorgerecht: elterliche Sorge für Minderjährige
Die elterliche Sorge – kurz: das Sorgerecht – regelt in Deutschland die Rechte und Pflichten von Müttern und Vätern im Bezug auf ihre minderjährigen Kinder. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen1626 bis 1698b verankerten Bestimmungen beziehen sich auf diese drei Kernbereiche:
- Die Personenversorge: Nahrung, Bekleidung, Ausbildung, Erziehung, Religionszugehörigkeit, medizinische Betreuung und der Aufenthalt des Kindes. Gemäß Aufenthaltsbestimmungsrecht müssen die Eltern beispielsweise Fahrten ins Ferienlager explizit zustimmen.
- Die Vermögenssorge: Die Wahrung der finanziellen Interessen des Kindes.
- Die Gesetzliche Vertretung Minderjähriger.
Paare, die bei der Geburt des Nachwuchses verheiratet sind, haben automatisch ein gemeinsames Sorgerecht. Ohne ehelichen Status hat die Mutter ein alleiniges Sorgerecht, sofern nicht beide Partner eine Sorgerechtserklärung für die gemeinsame Fürsorge abgeben. Besteht das gemeinsame Sorgerecht, erhält im Fall des Todes eines Elternteils der andere Partner das alleinige Sorgerecht.
Das Sorgerecht in der heutigen Form gibt es seit 1980. Es ist ein Grundrecht, das von Behörden und Institutionen uneingeschränkt anzuerkennen ist und lediglich bei Kindeswohlgefährdungen gerichtlich aufgehoben werden darf.
Was ist die Sorgerechtserklärung?
Mit Sorgerechtserklärung, auch Sorgeerklärung genannt, erklären unverheiratete Paare, dass sie das Sorgerecht gemeinsam übernehmen. Andernfalls erhält die Mutter mit der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht und muss dem gemeinsamen Sorgerecht später zustimmen.
Die Sorgerechtserklärung wird beim Notar oder beim Jugendamt erklärt – beim Jugendamt kostenlos und beim Notar gegen Gebühr. Die Sorgerechtserklärung gilt unwiderruflich und ist unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben. Für eine Sorgerechtserklärung benötigen beide Eltern den Ausweis, die Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des Kindes.
Sollte die Mutter den Wunsch des Vaters nach dem gemeinsamen Sorgerecht ablehnen, können Väter die Mitsorge einklagen. Das geht aber nur, wenn die Vaterschaft feststeht und offiziell anerkannt ist.
Was ist die Sorgerechtsverfügung?
Eine Sorgerechtsverfügung wird leicht mit der Sorgerechtserklärung verwechselt, ist aber etwas ganz anderes. Mit dieser handschriftlichen, unterschriebenen Willenserklärung stellen Sie sicher, wer das Sorgerecht nach Ihrem Tod bekommt. Insbesondere bei einem alleinigen Sorgerecht kann das sinnvoll sein: Sie können so bestimmen, dass nach Ihrem Ableben nicht der Ex-Partner die elterliche Sorge erhält, sondern eine andere Person.
Ist gar kein Elternteil mehr da, wird durch eine Sorgerechtsverfügung ein Vormund Ihrer Wahl bestimmt. Ansonsten entscheidet das Familiengericht.
Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht
Auch bei diesen Begriffen besteht Verwechslungsgefahr. Das Sorgerecht ist ein umfassendes und detailliert im BGB ausgeführtes Regelwerk, das sämtliche Rechte und Pflichten der Eltern auflistet.
Das Umgangsrecht bezieht sich lediglich auf den Kontakt der Eltern zum Kind und umgekehrt. Es ist nicht dezidiert juristisch reguliert, sondern Vereinbarungssache zwischen den Sorgeberechtigten.
Im BGB Paragraf 1684, Absatz 1 heißt es dazu:
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Bei einer Gefährdung des Kindeswohls durch Streitereien zwischen den Ex-Partnern kann ein Gericht das Umgangsrecht regeln und zum Beispiel ein Wechselmodell anordnen. Das Kind ist dann zeitweise beim einen, anschließend beim anderen Elternteil.
Geteiltes Sorgerecht – die Regelungen im Detail
Beim gemeinsamen Sorgerecht gilt, dass die Eltern grundsätzlich einvernehmlich und zum Wohl des Kindes entscheiden sollen.
Das kann insbesondere folgende Fragen betreffen:
- Ausbildungsweg: Welchen Kindergarten, Grund- und weiterführende Schule soll der Nachwuchs besuchen?
- Aufenthaltsbestimmungsrecht: Bei gemeinsamem Sorgerecht entscheiden beide Eltern über den Wohnort des Minderjährigen.
- Namensgebung: Wie soll das Kind heißen?
- Religion: Auch die Konfession bzw. Konfessionslosigkeit bestimmen Mutter und Vater gemeinsam.
- Gesundheits(vor)sorge: Medikamentöse Therapien, Impfungen oder Operationen – für solche Eingriffe ist eine gemeinsame Zustimmung notwendig.
- Umgang: Betrifft neben dem Eltern-Kind-Kontakt auch den Umgang mit anderen Familienmitgliedern und außenstehenden Personen.
- Grundbedürfnisse: Umfassen die Ernährungsform des Kinders, die Bekleidung, Spielzeugausstattung etc.
- Vermögensverwaltung: Betrifft den Erhalt und die Vermehrung des Geldes Minderjähriger, etwa wenn eine Erbschaft von Oma oder Opa vorliegt.
- Freizeitgestaltung: Darunter fallen der Medienkonsum, Vereinsmitgliedschaften, ausgeübte Sportarten usw.
Da es realitätsfremd ist, dass Eltern sich immer kurzfristig bei allem abstimmen, unterscheidet der Gesetzgeber nach Wichtigkeit und teilt in das „kleine Sorgerecht“ und das „große Sorgerecht“. Das kleine umfasst Angelegenheiten der täglichen Lebensführung wie Nachhilfe, Besuche von Freunden oder ärztliche Routineuntersuchungen. Hier kann auch ein Elternteil allein das Sorgerecht ausüben.
Beim „großen Sorgerecht“ sind dagegen beide gefragt – etwa, wenn es um einen Wohnsitzwechsel oder die Finanzen des Kindes geht.
Sind Sie unverheiratet, beantragen Sie ein gemeinsames Sorgerecht idealerweise vor der Geburt des Kindes – das spart später Zeit und schont die Nerven.
Für den Antrag beim Jugendamt brauchen Sie:
- die rechtliche Anerkennung der Vaterschaft durch das Jugendamt
- die Sorgerechtserklärung, auch Sorgeerklärung genannt
- die Ausweisdokumente und Geburtsurkunden von sich und dem Partner
- den Mutterpass
- die Geburtsurkunde des Kindes
Gemeinsames Sorgerecht bei Trennung oder Scheidung
Bei einer Trennung oder Scheidung bleibt das gemeinsame bzw. geteilte Sorgerecht inklusive Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten. Das kann im Alltag insofern Probleme bereiten, wenn beispielsweise eine Partei ohne die Zustimmung der anderen mit dem Kind in den Urlaub fährt. In diesem Fall kann eine strafbare Kindesentziehung oder Kindesentführung vorliegen.
Die Aufhebung eines automatisch gültigen oder erklärten geteilten Sorgerechts ist nur durch den Beschluss eines Familiengerichts möglich. Können sich die Eltern in Erziehungs- und Versorgungsfragen nicht einigen, kann die Mutter oder der Vater das alleinige Sorgerecht beantragen. Ein häufiger Streitpunkt ist etwa, bei wem das Kind vorwiegend lebt.
Statistisch betrachtet sind Sorgerechtsentzüge nicht selten, aber auch nicht an der Tagesordnung. Laut Statistischem Bundesamt ordneten die Gerichte 2023 in 15.395 Fällen einen teilweisen oder vollständigen Sorgerechtsentzug an. Dabei bekommt nicht immer die Mutter Recht, wie es vielfach zu hören ist. In den letzten Jahren wurden die Rechte der Väter gestärkt.
Alleiniges Sorgerecht – das müssen Sie wissen
Wird das alleinige Sorgerecht ausgeübt, hat nur ein Elternteil die genannten Rechte und Pflichten der elterlichen Sorge. Der andere Teil behält aber in aller Regel das Umgangsrecht.
Das alleinige Sorgerecht gilt automatisch, wenn bei unehelichen Kindern keine anerkannte Vaterschaft und/oder Sorgerechtserklärung vorliegt. Auch im Todesfall eines Partners tritt es für den anderen von alleine in Kraft – es sei denn, es gibt eine anders lautende Sorgerechtsverfügung.
Alleiniges Sorgerecht bei Trennung oder Scheidung
Bei einer Trennung oder Scheidung lässt sich ein alleiniges Sorgerecht beantragen, unter anderem wenn die Ex-Partner sich nicht mehr verständigen können – dem alleinigen Sorgerecht muss in diesem Fall allerdings ein Gericht zustimmen. Beantragen Sie das alleinige Sorgerecht bei einer Trennung nicht, bleibt alles beim Alten.
Bevor ein Gericht einem alleinigen Sorgerecht zustimmt, also einen Sorgerechtsentzug für einen Partner ausspricht, müssen gravierende Gründe vorliegen – etwa gewalttätige Übergriffe oder seelische Grausamkeit gegenüber dem Nachwuchs.
Für den Antrag auf das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht sollten Sie
- Einigungsversuche unternommen haben,
- Fehlverhalten dokumentieren und möglichst beweisen können,
- sich vom Jugendamt unterstützen lassen.
Das alleinige Sorgerecht ist mit diesen Unterlagen immer schriftlich zu beantragen und detailliert zu begründen.
Im Rahmen eines Verfahrens holt das Gericht gegebenenfalls weitere Informationen und Sachverständigengutachten ein, hört das Kind (ab vier Jahren) an und fällt dann eine Entscheidung. Unterhaltspflichten und das Umgangsrecht bleiben von dem Urteil unberührt.
Das gemeinsame Sorgerecht lässt sich aber auch freiwillig aufgeben. Dann genügt eine formlose Eingabe beim Gericht und Sie sparen sich die Anwalts- und Verfahrenskosten.
Das alleinige Sorgerecht müssen Sie auf Nachfrage jederzeit gegenüber Schulen, Behörden, Ärzten usw. nachweisen können. Dafür fordern Sie am besten eine Negativbescheinigung beim Jugendamt an. Das ist kostenlos mit Ihrem Personalweis und der Geburtsurkunde des Kindes möglich.
Sorgerechtsstreit – besser mit dem Rechtsschutz
Der Streit um das Sorgerecht kann Zeit, Nerven und Geld kosten. Eine private Rechtsschutzversicherung stärkt Ihnen den Rücken. Sie können einen Anwalt für Famiienrecht konsultieren und sich professionell beraten oder begleiten lassen. Bei der BavariaDirekt können Sie die Tarife des günstigen ÖRAG Rechtsschutzes unkompliziert online abschließen und zuvor unverbindlich berechnen.
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Wann endet das Sorgerecht offiziell?
Mit der Volljährigkeit des Kindes, seinem Tod oder dem beider Eltern endet das Sorgerecht. Auch die Adoption durch eine dritte Person macht es ungültig. Fällt das Sorgerecht bei Trennung oder Scheidung nur einem Elternteil zu, verliert es der andere ebenfalls.
Sorgerecht – zum Wohl des Kindes
Ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht – das Sorgerecht dient immer dem Wohl des Kindes. Eltern sollten sich diese Tatsache immer wieder bewusst machen und auch bei partnerschaftlichen Streitereien daran denken, dass das Kind nichts für die Zwistigkeiten der Eltern kann.
Wenn Sie unverheiratet sind, sollten Sie das gemeinsame Sorgerecht schon vor der Geburt des Kindes beantragen. Ohne Sorgerecht entstehen bisweilen absurde Situationen: Die Mutter, die dann das alleinige Sorgerecht hätte, müsste beispielsweise offiziell genehmigen, dass der Vater das Kind vom Kindergarten abholen darf.
Regeln Sie idealerweise nicht nur das Sorgerecht, sondern auch die Partnerschaft. Lesen Sie, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist. Bei einer Trennung spart auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung Zeit und Geld.
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