Was ändert sich 2025? Die wichtigsten Neuheiten im Überblick

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – getreu dieser Weisheit sollten Sie sich auch 2025 mit den neuen Gesetzen vertraut machen. Mit unserer Übersicht „Was ändert sich 2025“ informieren wir Sie zu den wichtigsten Änderungen.

Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)

Was ändert sich 2025?

In turbulenten Zeiten wie diesen, ändert sich eine ganze Menge. Dabei ist nicht nur der 1. Januar ein zentraler Stichtag für Neuerungen, auch im weiteren Verlauf des Jahres warten viele Änderungen auf die Bürger. Zu den wesentlichsten Neuheiten 2025 gehört die vorgezogene Bundestagswahl, die für den 23. Februar geplant ist. Wer danach die Regierung stellen wird, gehört zu den spannendsten Fragen des Jahres.

Weitere einschneidende Veränderungen gibt es in den Bereichen Verkehr, Wirtschaft, Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Verbraucherrecht und täglichen Leben. Vieles wird teurer, es gibt aber auch einige Entlastungen und Vereinfachungen.

Grundsätzlich ist der Bürger mehr gefordert, sich zu informieren. Ein Beispiel ist der Umtausch des Führerscheins: Wann er fällig ist, müssen Sie selbst in Erfahrung bringen.

Wichtig: Durch das Platzen der Regierungskoalition gilt bis zur Wahl nur eine vorläufige Haushaltsführung. Die im Folgenden aufgelisteten steuerlichen und sozialpolitischen Änderungen für 2025 gelten nur unter Vorbehalt.

Autobahn Änderung für Autofahrer 2025
Führerschein, CO2-Steuer und Fahrerflucht-Regelungen – auch 2025 hält Änderungen für Autofahrer bereit

Was ändert sich 2025 für Autofahrer

Auf die meisten Autofahrer kommen 2025 höhere Kosten zu. Sprit, Maut und Bußgelder werden teurer. Und wie jedes Jahr heben auch die meisten Kfz-Versicherungen ihre Prämien an – diesmal um bis zu 20 Prozent!

  • Führerschein: Die grauen oder rosafarbenen Papierexemplare haben ausgedient. Ab 19. Januar 2025 müssen alle eine fälschungssichere Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat Ausgenommen sind vor 1953 geborene Inhaber: Sie haben bis 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch. Die Kartenführerscheine sind 15 Jahre lang gültig. Umtausch und Verlängerung sind reine Formsache: In keinem Fall sind Fahrprüfungen oder Eignungstests erforderlich.
  • CO2-Steuer: Ab 1. Januar 2025 steigt der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Dadurch zahlen Sie pro Liter Benzin oder Diesel voraussichtlich drei Cent mehr.
  • Fahrerflucht: Nach einem Unfall mit reinem Sachschaden müssen Unfallverursacher nicht mehr auf den Geschädigten warten, sondern können den Tatbestand bei einer Polizeidienststelle oder online melden. Der genaue Termin für das Inkrafttreten der vereinfachten Unfallmeldung steht noch nicht fest.
  • Wohnmobile und -wagen mit Flüssiggasanlage unterliegen ab 19. Juni 2025 einer Check-up-Pflicht. Alle zwei Jahre muss eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgen. Bei Neufahrzeugen ist der Check für der ersten Inbetriebnahme zu erledigen.
  • Euro-Norm 5+ für Motorräder: Sie ist ab 1. Januar 2025 bei Neuzulassungen verpflichtend. Es kann Ausnahmen für Auslaufmodelle geben, diese müssen aber eigens beantragt werden.
  • TÜV-Plaketten und Versicherungskennzeichen: 2025 müssen Kfz mit orangefarbenen Abzeichen zur Hauptuntersuchung. Kleinkrafträder und S-Pedelecs benötigen ein grünes Versicherungskennzeichen.
  • Brenner-Baustelle: Ab Januar wird die Brennerautobahn (A13) in Österreich zum Nadelöhr. Im Zuge der Sanierung der Luegbrücke ist bis auf die Hauptferienzeiten nur eine einspurige Verkehrsführung möglich. Stellen Sie sich bei Fahrten auf erheblich längere Reisezeiten ein.
  • Maut-Preise: Die Autobahn-Jahresvignette für Österreich kostet nun 103,80 Euro und somit 7,7 Prozent mehr. Für das zwei Monate gültige „Pickerl“ sind 31,10 Euro zu berappen (bislang 29,90) und die 10-Tages-Variante schlägt mit 12,40 statt 11,50 Euro zu Buche. Ein Tagesticket ist für 9,30 Euro erhältlich.
  • Bußgelder im Ausland: In Italien können Verkehrssünden ab Mitte Dezember 2024 richtig teuer werden. Wer sein Handy am Steuer benutzt, kann mit bis zu 000 Euro Strafe zur Kasse gebeten werden. Für Tempoüberschreitungen von mehr als 10 km/h sind bis zu 700 Euro fällig. Die Bußgeldbescheide werden auch in Deutschland vollstreckt. In Frankreich sind neue Mehrfachblitzer geplant, die neben Tempo- auch Gurt- und Handy-Verstöße festhalten.
  • Reisen nach Großbritannien: Ab 2. April 2025 benötigen Reisende aus EU-Staaten für die Einreise eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Hiervon sind auch Kinder betroffen.

Versicherungen vergleichen: 2025 besonders lohnenswert

Insbesondere die Kfz-Versicherung schlägt 2025 in vielen Fällen mit höheren Prämien zu Buche. Aber auch andere Policen wie die Hausratversicherung sind von Preissteigerungen betroffen. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich! Kalkulieren und vergleichen Sie Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag unverbindlich in unserem Online-Rechner.

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Das ist für Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige 2025 neu

Berufstätige dürfen sich über etwas mehr Einnahmen und Entlastungen freuen. Wer selbständig tätig ist, muss sich mit dem Thema E-Rechnung befassen.

  • Mindestlohn und Minijobgrenze: Ab 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 auf 12,81 Euro brutto pro Stunde – und damit auch die Verdienstgrenze. Sie erhöht sich von 538 auf 556 Euro im Monat. Wer nicht mehr als 6.672 Euro im Jahr verdient, muss keine Sozialversicherungsbeiträge leisten.
  • Die Grund- und Kinderfreibeträge werden 2025 angehoben. 12.084 Euro Einkommen sollen als Existenzminimum steuerfrei bleiben. Der Kinderfreibetrag steigt voraussichtlich von 6612 auf 6672 Euro.
  • Rentner erhalten nach der vorläufigen Berechnung ab Juli 2025 vermutlich 3,51 Prozent mehr Rente.
  • E-Rechnungspflicht: Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen und SelbständigeDAnn elektronische Rechnungen empfangen und digital aufbewahren können. Für die Rechnungsstellung gelten umsatzabhängige Übergangsfristen bis 2027 bzw. 2028. Danach müssen E-Rechnungen verschickt werden. Kleinunternehmer sind von der Regelung ausgenommen: Sie dürfen weiterhin Rechnungen als einfache PDFs oder in Papierform versenden.
  • Kleinunternehmerregelung: Für 2025 steigt die Umsatzgrenze von 50.000 Euro auf 100.000 Euro netto im laufenden Kalenderjahr. Wer darunter liegt, muss auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

DHL Auto Portoerhöhung 2025
Das Porto für Briefe wird 2025 teurer und die Post dauert länger

Was ändert sich 2025 für Verbraucher

Der wichtigste Termin: Am 23. Februar sind Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen. Aber auch sonst gibt es einige Neuregelungen, die Sie beachten sollten.

  • Der USB-C-Anschluss wird Standard: Damit hat der Ladekabelsalat 2025 ein Ende und Smartphone, Tablets und andere Geräte lassen sich an einem einheitlichen Anschluss aufladen.
  • Deutschlandticket: Es kostet ab Januar 2025 neu 58 anstelle von 49 Euro.
  • Auch die Strom- und Gaspreise steigen: Ein Vierpersonenhaushalt berappt pro Jahr etwa 40 Euro mehr für Strom. Gas kostet bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden etwa 80 Euro mehr. Ab 1. Januar müssen die Betreiber dynamische Stromtarife anbieten, die einigen Haushalten Entlastung bringen können.
  • Briefe und Pakete: Das Briefporto erhöht sich ab 1.1.25 auf 95 Cent, Postkarten sind mit 70 Cent freizumachen. Zugleich darf die Post länger unterwegs sein und muss erst nach drei statt zwei Tagen beim Adressaten ankommen. Auch der Paketversand wird teurer: DHL-Päckchen der Größe M beispielsweise kosten 5,19 anstelle von 4,79 Euro.
  • Paketgewichtskennzeichnung: Verschicken Sie DHL-Pakete mit zehn bis 20 Kilogramm Gewicht, müssen Sie ab 1. Januar 2025 einen Aufkleber mit einem Hinweis anbringen.
  • Personalausweis und Reisepass: Ab Mai 2025 brauchen Sie für neue Ausweisdokumente digitale Fotos – ausgedruckte Versionen werden nicht mehr akzeptiert. Fotografen sollen die Bilder direkt und sicher an die Behörden übermitteln können. Zudem ist der Versand der Ausweisdokumente per Post möglich, sofern der Antragsteller im Inland gemeldet ist.
  • Langsames Internet: Wer über Mobilfunk surft, kann voraussichtlich ab Frühjahr 2025 die Rechnung kürzen, wenn die im Vertrag vereinbarten Geschwindigkeiten nicht erreicht werden.
  • Meldepflicht in Hotels: Deutsche Staatsangehörige müssen ab 1. Januar 2025 das lästige Meldeformular nicht mehr ausfüllen. Für Ausländer bleibt die Formalität beim Check-in verpflichtend.
  • Weichmacherverbot in Verpackungen: Lebensmittel und Getränke dürfen ab 2025 in der EU nur noch ohne den Weichmacher Bisphenol-A (BPA) verpackt werden.
  • Kostenlose Sofortüberweisungen: Für Herbst 2025 ist ein Verbot der Zusatzgebühren geplant, die Banken für Sofortüberweisungen kassieren. Ein entsprechender EU-Beschluss liegt vor.

Arzthelferin am Computer Patientenakte
Im Januar 2025 startet die elektronische Patientenakte – wer nicht mag, kann widersprechen

Das ändert sich 2025 in Sachen Familie, Gesundheit & Soziales

Kranken- und Pflegeversicherung werden erneut teurer, dafür gibt es mehr Kinder- und Wohngeld. Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens geht es endlich voran.

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge steigen. Gesetzliche Krankenkassen dürfen ab 1.1.25 einen um 0,8 Prozent erhöhten Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent erheben. In die Pflegeversicherung zahlen Sie 0,2 Prozent mehr Für Kinderlose beträgt der Beitragssatz 4,2 Prozent, ansonsten je nach Kinderzahl 2,6 bis 3,6 Prozent.
  • E-Patientenakte: Die meisten Versicherten haben bereits eine Ankündigung erhalten, dass ab 15. Januar 2025 die elektronische Patientenakte startet. Medizinische Daten wie Befunde, Aufnahmen und Medikationen werden digital gespeichert und lassen sich von den Praxen abrufen. Die Nutzung ist freiwillig, Sie können ihr widersprechen.
  • Kein Amalgam mehr: Neue Zahnfüllungen mit dem quecksilberhaltigen Material sind ab 1. Januar 2025 verboten. Als Ersatz dienen Kunststoffe. Bestehende Amalgamfüllungen müssen nicht entfernt werden.
  • Kindergeld: Pro Kind soll es ab 1.1.25 fünf Euro mehr und somit 255 Euro monatlich geben. Für armutsgefährdete Familien soll die Anhebung sogar 50 Euro betragen.
  • Wohngeld: Auch hier ist zum Jahresbeginn eine Erhöhung vorgesehen und zwar um satte 15 Prozent.
  • Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz tritt ab 1. Januar 2025 in Kraft. Die Reform soll bis 2029 schrittweise den Kostendruck auf Kliniken reduzieren und die Versorgung der Patienten qualitativ verbessern. Inwiefern und ab wann dies konkret die Patienten betrifft, ist noch offen.

2025 wird ein Jahr voller Herausforderungen

Finanziell, aber auch politisch wird 2025 den Bürgern viel abverlangen. Es bleibt abzuwarten, welche neuen Gesetze wirklich kommen und was sich 2025 konkret ändert. Vieles ist durch die vorgezogenen Neuwahlen in der Schwebe.

Planen Sie größere Investitionen also besser mit Zurückhaltung und warten Sie im Zweifel ab, wie sich das Jahr entwickelt. Zumal auch international vieles in Bewegung ist und das Jahr so manche Überraschung parat haben dürfte.

Sie möchten sofort mehr im Portemonnaie behalten? So können Sie im Alltag Geld sparen. Nutzen Sie auch die Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu senken und lesen Sie, welche Versicherung man von der Steuer absetzen kann.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/oxinoxi, Bild 2: stock.adobe.com/amelie, Bild 3: stock.adobe.com/Tupungato, Bild 4: stock.adobe.com/Pixel-Shot

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Cornelia Scheffler
Cornelia arbeitet als Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt. Ihr beruflicher Weg führte sie durch viele Redaktionen - von TV über Print bis Online. Bei der BavariaDirekt kombiniert sie profundes Wissen zu Versicherungsprodukten mit Ihrem Spürsinn für aktuelle Leserinteressen rund um das Thema Versicherungen. Wenn sie frei hat spielt sie Cello und ist auf Flohmärkten unterwegs.

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