Das eigene Lebensende mit einer Patientenverfügung planen – eine erschreckende Vorstellung, die aber wichtig ist. Denn eine Tabuisierung des Themas kann dazu führen, dass Sie selbst und andere unnötig belastet werden. Lesen Sie, was eine Patientenverfügung ist, wer sie braucht, was sie kostet und worauf Sie beim Verfassen achten sollten.
Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Was ist eine Patientenverfügung und wer braucht sie?
Nach einem Unfall, aufgrund einer schweren Erkrankung oder durch Altersschwäche kann es passieren, dass Sie sich nicht mehr mitteilen können. Aber was passiert, wenn eine Verständigung mit Ärzten oder Angehörigen über die weitere Behandlung nicht möglich ist? Was, wenn andere über Ihr Schicksal entscheiden und Dingen zustimmen, die Sie eigentlich ablehnen?
Mit einer Patientenverfügung können Sie vorsorgen und Ihr Recht auf Selbstbestimmung wahren. In dem wichtigen Dokument erklären Sie vorsorglich, welche medizinischen Maßnahmen und welche pflegerische Versorgung Sie wünschen und welche nicht. Sie regeln also zu Zeiten, in denen Sie noch bei klarem Verstand sind, ob Sie beispielsweise lebenserhaltende Maßnahmen wie eine künstliche Beatmung befürworten oder ablehnen.
Da niemand vor lebenskritischen Ereignissen gefeit ist, empfiehlt sich eine Patientenvollmacht für jeden, der sein Selbstbestimmungsrecht bis zum Schluss selbst ausüben möchte. Ein weiterer Vorteil: Die Willenserklärung entlastet Angehörige und Ärzte, die ansonsten für Sie entscheiden müssen. Und: Das Aufsetzen der Vollmacht zwingt uns zur Auseinandersetzung mit dem Thema Tod, das wir sonst so gerne verdrängen.
Tabuthema Tod
In der modernen westlichen Gesellschaft spricht man nicht gern über das Lebensende . Das war in früheren Generationen noch anders. Gespräche über das Sterben waren üblich. Dass wir uns von dieser Einstellung entfremdet haben, hat viele Gründe – und unschöne Folgen. Nicht wenige Menschen haben panische Angst vor dem Tod. Dabei kann genau die Auseinandersetzung mit dem Thema, dem Tod seinen Schrecken nehmen und ihn zu dem machen, was er ist: ein Teil des Lebens. Eine Patientenverfügung ist ein guter Anlass dafür.
Tabuthema Tod
In der modernen westlichen Gesellschaft spricht man nicht gern über das Lebensende . Das war in früheren Generationen noch anders. Gespräche über das Sterben waren üblich. Dass wir uns von dieser Einstellung entfremdet haben, hat viele Gründe – und unschöne Folgen. Nicht wenige Menschen haben panische Angst vor dem Tod. Dabei kann genau die Auseinandersetzung mit dem Thema, dem Tod seinen Schrecken nehmen und ihn zu dem machen, was er ist: ein Teil des Lebens. Eine Patientenverfügung ist ein guter Anlass dafür.
Unterschied Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Eine Patientenverfügung wird oft mit der Vorsorgevollmacht verwechselt. Juristisch betrachtet sind beide Schriftstücke Erklärungen einwilligungsfähiger Volljähriger. Inhaltlich unterscheiden sich die Dokumente jedoch deutlich:
- Die Patientenverfügung umfasst Ihren Willen im Hinblick auf medizinische Behandlungen im Notfall.
- Mit der Vorsorgevollmacht ernennen Sie eine Person zu Ihrem Stellvertreter, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Sie ist dann bevollmächtigt, in gesundheitlichen Fragen für Sie zu entscheiden, aber auch in finanziellen Belangen oder bezüglich Ihrer Unterbringung – etwa, ob Sie nach Hause oder in ein Pflegeheim kommen.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzen sich also und es ist ratsam, beide aufzusetzen. Eine Patientenverfügung kann unmöglich alle medizinischen Detailfragen abdecken. Mit der Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass eine vertraute Person entscheidet und nicht ein Fremder.
Wer kann eine Patientenverfügung verfassen?
Jeder, der volljährig und einwilligungsfähig ist, kann eine Patientenverfügung verfassen. Der Begriff Einwilligungsfähigkeit definiert im Rechtswesen, dass Sie geistig in der Lage sind, die Bedeutung und Tragweite Ihrer Entscheidungen zu verstehen. Das kann bei an Demenz erkrankten Menschen problematisch sein. Die Diagnose Demenz allein bedeutet aber nicht, dass ein Patient per se kein Selbstbestimmungsrecht mehr hat. Es kommt auf den Einzelfall an. Eine beizeiten verfasste Patientenverfügung beugt auch hier Schwierigkeiten bei der Klärung dieser Frage vor.
Zum Vorsorgebevollmächtigen können Sie jede geschäftsfähige Person ernennen. Vollumfänglich sind das nach deutschem Recht Menschen ab 18 Jahren. Theoretisch könnten Sie auch einem Minderjährigen mit beschränkter Geschäftsfähigkeit die Generalvollmacht erteilen, das ist in der Praxis aber nicht sinnvoll.
Inhalt einer Patientenverfügung
Nach der Frage „Was ist eine Patientenverfügung?“, kommt die Frage „Was muss drinstehen?“ Hierfür sollten Sie sich genauestens informieren. Denn allgemeine Aussagen wie „Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen“ sind unwirksam, weil sie nicht konkret genug sind. So hat es das Bundesverfassungsgericht 2016 entschieden.
Für eine maximale Rechtssicherheit sollten Sie also präzise, medizinisch korrekte Beschreibungen verwenden. Außerdem muss der Anwendungsfall für die Verfügung definiert werden, etwa bei einer massiven Gehirnschädigung. Im Internet finden Sie dazu viele Formulierungshilfen, auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums etwa Vorlagen und Textbausteine für die Patientenverfügung.
Leiden Sie bereits an einer chronischen Erkrankung, die potentiell lebensbedrohlich werden kann, ist eine medizinisch-fachliche Beratung dringend zu empfehlen. Nur so deckt die Patientenverfügung auch Ihre individuellen Anforderungen sicher ab.
Darüber hinaus muss eine Patientenverfügung folgende Angaben enthalten:
- vollständiger Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Datum und Unterschrift
Rechtsschutz hilft auch bei Patientenverfügung
Sind Sie bezüglich der Formulierung einer Patientenverfügung unsicher, unterstützen wir Sie gerne. Auf Wunsch vermittelt Ihnen die private Rechtsschutzversicherung der ÖRAG einen externen Online-Dienstleister, der die Verfügung und weitere Vollmachten rechtssicher für Sie aufsetzt. Nutzen Sie dafür den Zugang zum Internetportal www.meinrecht.de, den wir Ihnen im Rahmen der Rechtsschutzversicherung kostenlos zur Verfügung stellen.
Rechtsschutz hilft auch bei der Patientenverfügung
Sind Sie bezüglich der Formulierung einer Patientenverfügung unsicher, unterstützen wir Sie gerne. Auf Wunsch vermittelt Ihnen die private Rechtsschutzversicherung der ÖRAG einen externen Online-Dienstleister, der die Verfügung und weitere Vollmachten rechtssicher für Sie aufsetzt. Nutzen Sie dafür den Zugang zum Internetportal www.meinrecht.de, den wir Ihnen im Rahmen der Rechtsschutzversicherung kostenlos zur Verfügung stellen.
Verbindlichkeit, Gültigkeit und Änderungen der Patientenverfügung
Eine formell korrekte Patientenverfügung ist rechtlich verbindlich, ebenso wie die Vorsorgevollmacht: Ärzte und Angehörige sind gesetzlich verpflichtet, sich daran zu halten. In welchem Fall das Schriftstück zur Anwendung kommt, wann Sie also als nicht mehr als selbst entscheidungsfähig gelten, bestimmen in der Regel die behandelnden Mediziner. Die Patientenverfügung ist lebenslang gültig, kann aber jederzeit von Ihnen formlos widerrufen oder geändert werden.
Aufgrund des medizinischen Fortschritts bei Therapien und weil sich persönliche Ansichten im Laufe des Lebens oft ändern, empfiehlt es sich, die Patientenverfügung alle zwei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Die meisten Vordrucke haben dafür bereits Zeilen, die Sie mit dem aktuellen Datum versehen und unterschreiben können. Das verleiht der Verfügung zusätzlich Nachdruck.
Patientenverfügung ohne Notar verfassen – geht das?
Ein Notar ist für die Patientenverfügung nicht zwingend notwendig, Sie können das Schriftstück selbst aufsetzen bzw. einen Vordruck nutzen: Ein handschriftliches Verfassen ist nicht erforderlich. Eine Person Ihres Vertrauens sollte Bescheid wissen und das Dokument im Bedarfsfall vorlegen.
Ist das nicht möglich oder möchten Sie die größtmögliche Rechtssicherheit erreichen, empfiehlt es sich die Patientenverfügung mit notarieller Beurkundung aufzusetzen – das erhöht die Akzeptanz in Krankenhäusern oder bei Behörden. Der Notar registriert das Dokument auf Ihren Wunsch auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. So erfahren Behörden auf jeden Fall von seiner Existenz.
Die Kosten einer Patientenvollmacht
Eine selbst verfasste Patientenverfügung kostet Sie keinen Cent. Beim Notar zahlen Sie für die Beurkundung standardmäßig 60 Euro plus Schreib- und Postauslagen. Erledigen Sie die Registrierung beim Vorsorgeregister selbst, fallen zwischen 20,50 und 26 Euro an.
Tipp: Eine Patientenverfügung lässt sich auch durch den Hausarzt bestätigen. Er stellt Ihre Einwilligungsfähigkeit fest, so dass niemand später daran zweifeln kann. Außerdem kennt er Ihren Gesundheitszustand meist gut und kann Sie umfassend beraten. Die Kosten dafür tragen Sie selbst, die Leistung wird nicht von den Krankenkassen bezahlt.
Das passiert im Krankheitsfall ohne Patientenverfügung
Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen die Ärzte Ihren mutmaßlichen Willen bezüglich einer Behandlung ermitteln – z.B. indem Sie Ihre Angehörigen befragen. Ehepartner haben seit 1.1.2023 ein Notvertretungsrecht und dürfen bestimmte Entscheidungen an Ihrer Stelle treffen. Das war vor diesem Stichtag nicht möglich.
Ist aber niemand erreichbar oder fehlt in Akutsituationen die Zeit, werden Maßnahmen ergriffen, die Sie vielleicht gar nicht möchten. Die Patientenverfügung verhindert dies – aber nur, wenn sie auch bekannt ist. Tragen Sie also in der Geldbörse einen Hinweis bei sich, dass es dieses Schriftstück gibt. Geben Sie außerdem die Kontaktperson an, die das Dokument vorlegen kann. Sie können auch Kopien bei Ihren Ärzten und Verwandten hinterlegen.
5 Tipps rund um die Patientenverfügung
- Medizin kann eine komplexe Materie sein. Lassen Sie sich bei den Formulierungen in der Patientenverfügung im Zweifel fachkundig beraten, nutzen Sie die Informationsbroschüren von Verbraucherverbänden bzw. Behörden und greifen Sie auf Textbausteine zurück, die den Anforderungen genügen.
- Setzen Sie das Schriftstück nicht allein im stillen Kämmerlein auf. Je mehr Sie sich mit Ihren Liebsten austauschen, desto einfacher wird es in der Ausnahmesituation des Sterbeprozesses für alle Beteiligten.
- Stellen Sie sicher, dass die Patientenvollmacht auffindbar und zugänglich
- Erteilen Sie zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht. Nur so ist eine lückenlose Wahrung Ihrer Interessen durch Personen Ihrer Wahl gewährleistet.
- Denken Sie daran, die Patientenverfügung regelmäßig mit Datum und Unterschrift auf den neuesten Stand zu bringen. So kommen erst gar keine Zweifel an der Aktualität Ihres Willens auf.
Die Frage ist nicht, was eine Patientenverfügung ist, sondern ob Sie eine haben
Um das Thema Tod drücken wir uns nur allzu gerne und warten, bis es zu spät ist. Das sollten Sie aber vermeiden – sich selbst und Ihren Angehörigen zuliebe. Im Grunde ist es ratsam, dass jeder Erwachsene eine Patientenverfügung aufsetzt. Besonders gilt das aber ab der Lebensmitte. Nur so bleiben Ihnen und Ihren Angehörigen komplizierte Situationen erspart, die mit viel Leid oder verbunden sein können.
Regeln Sie Ihre Angelegenheiten rechtzeitig, gibt das auch ein Stück weit Sicherheit und schafft im Fall des Falles Raum für die wirklich wichtigen Dinge wie das Abschiednehmen.
Sie möchten aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun, um den Tag X in möglichst weite Ferne zu rücken? Lesen Sie unsere 10 Tipps für ein langes und gesundes Leben.
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