Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen. Eine kluge Frage, denn hier lässt sich tatsächlich sparen. Welche Versicherungen Sie in der Steuererklärung geltend machen können und wo der richtige Platz in der Steuererklärung ist, haben wir für Sie zusammengefasst.
(Der gesamte folgende Text wurde von unserer Redakteurin ohne den Einsatz von KI geschrieben)
Versicherung von der Steuer absetzen – Geld sparen
Versicherungen, die Sie von der Steuer absetzen können, sind unter anderem Versicherungen zur persönlichen Vorsorge – etwa im Bereich Gesundheit und Rente sowie Versicherungen zur Einkommenssicherung – meiste jene, die Sie für Ihren Beruf abschließen müssen.
Durch die Minderung der Steuerlast will der Staat alle belohnen, die sich gegen Risiken absichern. Allerdings gelten für die Versicherungen, die Sie von der Steuer absetzen können, Höchstgrenzen. Sie können also nicht Kosten in beliebiger Höhe geltend machen. Alles, was über dem Maximalbetrag liegt, lässt sich nicht vom Finanzamt zurückfordern.
Die Beiträge Ihrer Versicherungen in der Steuererklärung einzutragen, lohnt sich also: Je nach Einkommen und Höhe der Versicherungsprämien können Sie mehrere hundert Euro sparen.
Welche Versicherung lässt sich von der Steuer absetzen?
Geben Sie absetzungsfähige Versicherungen in der Steuererklärung an, zieht das Finanzamt Sie von Ihrem Einkommen ab und Sie zahlen weniger Steuern. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen können Sie folgende Versicherungen von der Steuer absetzen:
Altersvorsorge- und private Aufwendungen:
- Rentenversicherung (gesetzlich)
- private Rentenversicherung (Risikolebensversicherung, Rürup, Riester etc.)
- berufsständische Versorgungswerke
- betriebliche Altersvorsorge
- landwirtschaftliche Alterskassen
- private Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- private Unfallversicherung
Sparen mit der Kfz-Versicherung der BavariaDirekt
Unsere Kfz-Tarife zählen zu den günstigsten am Markt. Als Direktversicherer der Sparkassen Finanzgruppe können wir effektiv und dynamisch kalkulieren. Dennoch bieten wir Leistungen und Service einer zuverlässigen Unternehmensfamilie. Überzeugen Sie sich selbst. Über unseren Online-Rechner können Sie die Preise unverbindlich berechnen und die Versicherung anschließend direkt online abschließen.
Sparen mit der Kfz-Versicherung der BavariaDirekt
Unsere Kfz-Tarife zählen zu den günstigsten am Markt. Als Direktversicherer der Sparkassen Finanzgruppe können wir effektiv und dynamisch kalkulieren. Dennoch bieten wir Leistungen und Service einer zuverlässigen Unternehmensfamilie. Überzeugen Sie sich selbst. Über unseren Online-Rechner können Sie die Preise unverbindlich berechnen und die Versicherung anschließend direkt online abschließen.
Gesundheitsvorsorgeaufwendungen:
- Krankenversicherung
- Krankenzusatzversicherungen
- Pflegeversicherung
- Auslandskrankenversicherung
Berufsbedingte Versicherungen:
- Arbeitslosenversicherung
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
- berufliche Unfallversicherung
- Kfz-Versicherung (anteilig)
- berufliche Auslandskrankenversicherung
- Rechtsschutzversicherung (anteilig)
Für Angestellte und Selbständige gelten unterschiedliche Absetzmöglichkeiten. So können Selbständige mehr Versicherungen von der Steuer absetzen, da sie keinen Arbeitgeberanteil bekommen und dadurch höhere Kosten haben.
In der Steuererklärung Versicherungen angeben: So geht’s
Unabhängig davon, welche Versicherung man von der Steuer absetzen kann, ist sie in der Steuerklärung richtig einzutragen. Sonst stellt sich das Finanzamt quer. Hier den Durchblick zu bewahren, ist nicht ganz einfach. Holen Sie sich im Zweifel Unterstützung durch eine gute Software, die Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung lotst, durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater. Denn oft schlagen Sie durch Unkenntnis nicht die maximal mögliche Steuerrückerstattung heraus.
Grundsätzlich gibt es in der Steuererklärung zwei Möglichkeiten, die Versicherung einzutragen. Entweder über die sogenannten Vorsorgeaufwendungen oder über Werbungs- bzw. Betriebskosten.
Anlage Vorsorgeaufwand
Versicherungen der Kategorie Vorsorgeaufwendungen tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand als Sonderausgaben ein. Ausnahme: Sind die Versicherungen ausschließlich beruflich bedingt, gehören sie zu den Werbungskosten bzw. Betriebskosten. Beispiele sind die private vs. die berufliche Auslandskrankenversicherung und die private vs. berufliche Haftpflichtversicherung.
Für die Vorsorgeaufwendungen gelten folgende jährliche Höchstgrenzen:
- Alleinstehende Arbeitnehmer und Beamte: 1.900 Euro
- Alleinstehende Selbstständige und Selbstzahler: 2.800 Euro
- Angestellte Verheiratete/Verpartnerte: 3.800 Euro
- Selbständige und angestellte Verheiratete/Verpartnerte: 4.700 Euro
- Beiderseits selbständige Verheiratete/Verpartnerte: 5.600 Euro
Für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und Rürup-Policen gelten diese Maximalbeiträge nicht. Hier kommen eigene Grenzen zur Anwendung. 2024 sind dies:
- 566 Euro für Alleinstehende
- 132 Euro für zusammen veranlagte Paare
Werbungskosten
Werbungskosten gehören in Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) der Steuererklärung. Selbstständige tragen sie in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) als Betriebskosten ein.
Wo Sie konkret welche Versicherung von der Steuer absetzen, erfahren Sie im Folgenden.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bzw. für die private Krankenversicherung – diese lässt sich nur anteilig ansetzen – tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung“ ein. Darüber hinaus gehende Krankenzusatzversicherungen (etwa für Zahnbehandlungen), Krankentagegeldversicherungen und Pflegezusatzversicherungen sind unter „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ zu vermerken.
Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung gehört in den Abschnitt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ der Anlage Vorsorgeaufwand. Beiträge für die beruflich bedingte Variante zählen als Werbungskosten. Arbeitnehmer geben sie in der Anlage N als weitere Werbungskosten an, Selbständige als Betriebsausgaben in der Anlage EÜR.
Arbeitslosenversicherung
Auch die Arbeitslosenversicherung gehört zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Wie viel Sie als Arbeitnehmeranteil eingezahlt haben, steht in der Lohnsteuerbescheinigung. Freiwillige Beiträge sind eine Zeile darunter separat anzugeben.
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Um diese Versicherungen von der Steuer abzusetzen, ist ebenfalls der Abschnitt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ der korrekte Platz. In Zeile 47 tragen Sie Ihre Beiträge für freiwillige eigenständige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen ein. Auch Selbständige geben die Kosten hier an.
Risikolebensversicherung
Die Beiträge für Risikolebensversicherungen verbergen sich in der Anlage Vorsorgeaufwand unter Rentenversicherungen mit bzw. ohne Kapitalwahlrecht. Geltend machen können sie diese aber nur als Sonderausgaben, wenn die erste Beitragszahlung vor dem 1.1.2005 erfolgte.
Achtung, die Aufwendungen für Riester-Verträge sind in der separaten AV-Anlage zu vermerken.
Rentenversicherung
Rentenversicherungsbeiträge sind in der Anlage Vorsorgeaufwand gleich am Anfang unter „Beiträge zur Altersvorsorge“ anzugeben. Ab 2025 sind sie voll absetzbar, 2024 zu 84 Prozent. Der Arbeitgeberanteil ist steuerfrei und separat einzutragen. In Ihrer Lohnsteuerbescheinigung finden Sie die genauen Beträge.
Haftpflichtversicherung – günstig bei der BavariaDirekt
Auch die Haftpflichtversicherung können Sie von der Steuer absetzen. Beim Abschluss des Haftpflichtschutzes der BavariaDirekt können Sie obendrein sparen. Den günstigen Schutz – den Sie auch für die ganze Familie abschließen können – können Sie zunächst über unseren Online-Rechner kalkulieren und auf Wunsch direkt online abschließen.
Haftpflichtversicherung – günstig bei der BavariaDirekt
Auch die Haftpflichtversicherung können Sie von der Steuer absetzen. Beim Abschluss des Haftpflichtschutzes der BavariaDirekt können Sie obendrein sparen. Den günstigen Schutz – den Sie auch für die ganze Familie abschließen können – können Sie zunächst über unseren Online-Rechner kalkulieren und auf Wunsch direkt online abschließen.
Private Haftpflichtversicherung
Als weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen sind auch die Kosten für die Privathaftpflicht abzugsfähig. Auch eine Tierhalter-Haftpflicht, Bauherren-Haftpflicht, Jagdhaftpflicht oder Bootshaftpflicht lässt sich absetzen. Die Beiträge addieren Sie einfach und tragen sie in Zeile 48 ein. Berufshaftpflichtversicherungen sind in Anlage N bzw. als Betriebsausgaben zu erfassen.
Kfz-Versicherung
Bei der Kfz-Haftpflicht verhält es sich wie bei der privaten Haftpflichtversicherung: Die Beiträge lassen sich als Sonderausgabe (angestellt) bzw. Werbungskosten (selbständig) geltend machen.
Tipp: Wer die Pendlerpauschale in Anspruch nimmt, kann den Beitrag für die Kfz-Haftpflicht auch hier anteilig absetzen – und damit doppelt eine Rückerstattung erhalten.
Rechtsschutzversicherung
Bei Rechtsschutzversicherungen ist nur ein Arbeitsrechtsschutz in der Steuererklärung abzugsfähig. Besteht die Police aus mehreren Bausteinen, sollten Sie sich von der Versicherung den Prämienanteil für den Arbeitsrechtsschutz bestätigen lassen. Diesen geben Sie in Anlage N als Werbungskosten an. Bei entsprechenden Berufen wie Kraftfahrern ist auch der Verkehrsrechtsschutz absetzbar.
Welche Versicherungen kann man nicht von der Steuer absetzen?
Sachversicherungen lassen sich mit wenigen Ausnahmen nicht geltend machen. Zu dieser Kategorie gehören folgende Policen:
- Kfz-Kaskoversicherung
- Hausrat– und Gebäudeversicherung
- Fahrradversicherung
- Reiserücktrittversicherung
- Reisegepäckversicherung
Sind diese Versicherungen jedoch beruflich notwendig, lassen sie sich zumindest anteilig ansetzen. Bei einem vom Finanzamt anerkannten Arbeitszimmer etwa lässt sich ein Teil der Prämien für die Hausratversicherung geltend machen. Wird das Auto beruflich genutzt, ist die Kfz-Kasko anteilig absetzbar.
Fristen und Nachweise für die Steuererklärung einhalten
Beim Absetzen von Versicherungen in der Steuererklärung gelten die gesetzlichen Abgabefristen. Für 2023 sind das:
- Sind Sie zur Abgabe verpflichtet, war der September 2024 der Fristtermin.
- Erstellen Sie die Steuererklärung mithilfe eines Steuerberaters, haben Sie bis zum Juni 2025 Zeit.
- Freiwillige Erklärungen lassen sich noch bis zu vier Jahre später einreichen, die von 2023 also bis zum Dezember 2027.
Denken Sie daran, Ihrer Steuererklärung als Nachweis für die Vorsorgeaufwendungen eine Versicherungsbestätigung mit den geleisteten Beiträgen oder eine Kopie der Police nebst Prämienzahlungsbelegen (Kontoauszug) beizulegen.
Versicherung von der Steuer absetzen – Vorsorgen und sparen
Auch wenn die Steuererklärung eine äußerst ungeliebte Angelegenheit ist, lohnt es sich doch für die meisten Menschen. Denken Sie daran, auch Versicherungen können Sie von der Steuer absetzen. Hierfür den richtigen Platz in der Steuererklärung finden und alle Versicherungen angeben, die absetzbar sind. Wirklich Arbeit macht nur die erstmalige Erfassung – in den Folgejahren haben Sie die Beträge und Bescheinigungen dann meist automatisch zur Hand.
Sie wollen genau wissen, wie Sie die Privathaftpflicht von der Steuer absetzen? Wir haben die Details für Sie. Welche Policen überhaupt notwendig sind, erfahren Sie im Beitrag „Wichtige Versicherungen für Selbständige“.
Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/Monkey Business, Bild 2: stock.adobe.com/mehaniq41, Bild 3: stock.adobe.com/lotharnahler, Bild 4: stock.adobe.com/Rawpixel.com