Panne oder Unfall – was Sie jetzt tun sollten?

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. Egal in welcher Misere Sie sich gerade befinden, trotz Emotionalität ist es wichtig, dass Sie richtig handeln. Daher sollten Sie versuchen, auch bei Panne oder Unfall einen kühlen Kopf zu bewahren.

Der erste und wichtigste Schritt: Sichern Sie die Unfallstelle – zur Sicherung der Unfallstelle sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet. Aktivieren Sie den Warnblinker sowie bei Nacht das Standlicht. Ziehen Sie die Rettungswesten über.

Stellen Sie dann das Warndreieckt auf und achten Sie darauf, dass kein Sichthindernis im Weg ist. Sollte Ihnen bei einem Unfall der Kopf schwirren, vergegenwärtigen Sie sich einfach die drei Ws:

  • Warnblinker
  • Warnweste
  • Warndreieck

Sollte es Verletzte geben, leisten Sie erste Hilfe und rufen Sie den Rettungsdienst, wenn es schwer Verletzte gibt oder Sie unsicher sind. Wichtig ist, dass Sie sich an die Reihenfolge halten: Erst die Unfallstelle sichern, dann den Verletzten helfen. Schaffen Sie das nicht allein, bitten Sie andere Straßenverkehrsteilnehmer, Ihnen zu helfen.

Checkliste Rettungsdienst

Der Rettungsdienst ist unter 112 und die Polizei unter 110 erreichbar. Im Ausland gilt die 112 sowohl für die Polizei als auch den Notruf. Nennen Sie

  • Ihren Namen
  • den Unfallort (Adresse, je exakter die Beschreibung, desto besser)
  • die Anzahl der Verletzten
  • die Art der Verletzungen

Sofern Sie dazu in der Lage sind, kümmern Sie sich um die Verletzten und sorgen Sie dafür, dass der Rettungsdienst Sie findet, indem beispielsweise eine andere Person einige Meter vom Unfallort entfernt die Sanitäter einweist oder ihnen Zeichen gibt. Bleibt Ihnen Zeit, machen Sie Beweisfotos und organisieren Sie Zeugen. Denn früher oder später muss der Unfall aufgeklärt werden – auch von den Versicherungen, um Schadenleistungen zu gewähren oder abzulehnen.

Unfall oder Panne auf der Autobahn - besondere Vorsicht

Bei einer Panne oder einem Unfall auf der Autobahn ist besondere Vorsicht geboten. Immerhin rauscht der Verkehr hier mit mehr als 100 km/h an Ihnen vorbei. Und schnelle Geschwindigkeiten verkürzen den Reaktionsspielraum. Umso wichtiger ist es, richtig zu handeln und genau zu wissen, was zu tun ist.

Was also tun bei einer Panne auf der Autobahn? Fahren Sie, wenn möglich auf den Standstreifen und aktivieren Sie die Warnblinkanlage. Steigen Sie auf der Beifahrerseite aus und ziehen Sie die Warnweste über – das gilt auch für andere Mitfahrer. Auch auf der Autobahn müssen Sie die Unfallstelle absichern und mit einem Warndreieck kennzeichnen. Das Warndreieck stellen Sie am Seitenstreifen auf. Der Abstand sollte 150 bis 400 Meter betragen. Wenn Sie einen Kfz-Schutzbrief haben, melden Sie die Panne umgehend bei der Versicherung. Bleiben Sie ausschließlich hinter der Leitplanke und warten bis der Abschleppdienst kommt.

Panne auf der linken Spur

Bleiben Sie mit dem Auto auf der linken Fahrspur liegen, steigen Sie auf der Fahrerseite aus, ziehen Sie die Warnweste an und bleiben Sie ausschließlich auf dem Grünstreifen zwischen beiden Fahrbahnen.

Hier informieren Sie die Polizei unter 110. Laufen Sie dann auf dem Grünstreifen gegen die Fahrtrichtung und winken anderen Autofahrern, um auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen. Bei einer Panne auf der linken Fahrspur stellen Sie das Warndreieck nicht auf, da es zu gefährlich wäre. Die Sicherung der Unfallstelle übernimmt dann die Polizei.

Checkliste: Unfall – was tun?

Eine einfache Checkliste für das richtige Verhalten im Schadenfall – bei Unfall oder Panne im Straßenverkehr lautet:

  • Warnblinker einschalten und bei Nacht das Standlicht aktivieren
  • Aussteigen und Warnweste anziehen
  • Unfallstelle sichern mit dem Warndreieck – Ausnahme: Sie befinden sich auf der linken Spur der Autobahn
  • Je nach Schaden oder Verletzten die Polizei oder den Rettungsdienst informieren
  • Schwer verletzten Personen erste Hilfe leisten
  • Fotos machen oder Zeugen suchen

Wann die Polizei rufen?

Zur Frage „Was tun bei einem Unfall oder einer Panne?“ gehört im weiteren Sinne auch die Frage „Wann die Polizei rufen?“. Die einfache Antwort lautet: im Zweifel immer die 110 wählen. Andernfalls lauten die Regeln wie folgt – rufen Sie die Polizei

  • wenn Sie die Unfallstellen nicht allein sichern können (z.B. Panne auf der linken Fahrspur der Autobahn)
  • wenn es Verletzte gibt
  • wenn ein hoher Sachschaden entstanden ist
  • wenn eine Straftat im Spiel ist

Nach einem Zusammenstoß mit harmlosen Folgen, wenn Sie beispielsweise ein parkendes Fahrzeug touchiert haben, müssen Sie mindestens 20 bis 30 Minuten warten, ob der andere Fahrer auftaucht. Eine Notiz unter dem Scheibenwischer ersetzt die Wartepflicht nicht! Sollte der Fahrer nicht erscheinen, sollten Sie die Polizei anrufen, auch um eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu vermeiden.

Im europäischen Ausland erreichen Sie den Notruf sowie die Polizei unter der 112.

Bagatellschaden – was tun?

Auch wenn niemand verletzt wurde und die Fahrzeuge nur leicht beschädigt sind, müssen Sie so schnell wie möglich die Unfallstelle räumen.

Bei Bagatellschäden – Schäden, die um 2.500 Euro liegen – kommt die Polizei in der Regel nicht. In Ausnahmefällen, wenn z.B. Öl oder Benzin auslaufen, kriminelle Handlungen ersichtlich sind oder der Unfallgegner keine Angaben machen will, sollten Sie dennoch die Polizei benachrichtigen.

Ist der Schaden klein und die Polizei nicht nötig, dann erfassen Sie die Unfalldaten in Eigenregie. Notieren Sie:

  • Namen, Adressen und Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten
  • Kennzeichen und Typ der Fahrzeuge
  • Versicherungsnummer und Namen
  • die Kontaktdaten von Zeugen

Auch wenn sich Bagatellschäden zwischen den Verkehrsteilnehmern und ohne Polizei regeln lassen, sollten Sie am Unfallort niemals Abtretungserklärungen, Verträge oder Vollmachten unterschreiben.

Sammeln Sie außerdem Beweise: Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln. Sollten Sie gerade keine Kamera zur Hand haben, fertigen Sie Skizzen des Unfalls an – handgefertigte Skizzen sind nicht zuletzt eine gute Gedächtnisstütze für Sie.

Tipp: Nutzen Sie den Europäischen Unfallbericht. Sie finden ihn zum Ausfüllen bei unseren Schadenformularen. Der vorgefertigte Bericht erleichtert die lückenlose Dokumentation nach einem Unfall. Am besten Sie drucken den Europäischen Unfallbericht aus und legen ihn griffbereit einfach ins Handschuhfach. Damit haben Sie einen Leitfaden, an dem Sie sich im Ernstfall orientieren können - und Sie vergessen keine wichtigen Details.

Schaden melden

Was im Fall eines Unfalls zu tun ist, wissen Sie jetzt. Doch es geht noch weiter. Wenn Sie den Schaden verursacht haben, müssen Sie sich umgehend mit Ihrer Kfz-Versicherung in Verbindung setzten und den Schaden melden. Bei der BavariaDirekt können Sie den Schaden online oder telefonisch melden.

Sind Sie der oder die Geschädigte, müssen Sie den Schaden bei der Kfz-Versicherung des Gegners melden. Wer die gegnerische Versicherung nicht kennt, kann beim Zentralruf der Autoversicherer nachfragen. Wichtig ist, dass Sie das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners wissen.

Ist Ihr Unfallgegner nicht versichert oder Sie wissen einfach nicht, wer er ist, können Sie sich an den Verein für Verkehrsopferhilfe wenden.

Unfall was tun – keine Frage mit der BavariaDirekt

Unfall – was tun? Im besten Fall verhindert Wissen Schlimmeres. Halten Sie sich an die Regelungen, Vorschriften und Empfehlungen, um sich und andere zu schützen. Idealerweise können Sie erste Hilfe leisten und haben einen entsprechenden Kurs belegt.

Wir als Versicherer tun im Hintergrund unser Bestes und schützen Ihre Finanzen vor Schäden. Die Kfz-Versicherung deckt Schäden Sach- und Personenschäden an Dritten und mit einem Vollkaskoschutz sind zudem Schäden abgesichert, die Sie selbst am eigenen Fahrzeug verursacht haben.

Die Tarife können Sie unverbindlich über unseren Online-Rechner ermitteln. Als Direktversicherer der Sparkassen Finanzgruppe sind wir in der Lage besonders knapp zu kalkulieren und bieten dennoch den Schutz und die Sicherheit einer starken Finanzfamilie.

Kfz-Schutzbrief - zuverlässige Hilfe bei Pannen

Panne auf offener Strecke – mit dem Kfz-Schutzbrief der BavariaDirekt können Sie trotz Schaden cool bleiben, denn wir sichern Ihre Mobilität. Je nachdem, was passiert ist, reparieren wir das Fahrzeug an Ort und Stelle oder wir schleppen den Wagen ab und Sie fahren mit einem Mietwagen weiter. In bestimmten Fällen übernehmen wir die Kosten einer Hotelübernachtung oder zahlen sogar das Flug- oder Zugticket zum Zielort. Die Kosten können Sie über unseren Kfz-Rechner unverbindlich online berechnen und den Kfz-Schutzbrief zusammen mit der Kfz-Haftpflichtpolice auf Wunsch direkt abschließen.

Werkstattbindung: Zuverlässige Reparatur und sparen

Ihr Auto ist nach einem Unfall oder einer Panne defekt – dann nutzen Sie unseren Werkstattservice mit Werkstattbindung. Mit dieser Option, die Sie über unseren Kfz-Rechner auswählen und dabei auch noch sparen können, übernehmen wir die Organisation der Reparatur für Sie, damit Sie Ihr Auto schnell und stressfrei zurückbekommen. Einzige Bedingung: Die Reparatur kann ausschließlich in einer unserer Vertragswerkstätten erfolgen. Alle Betriebe sind DEKRA- und TÜV-zertifiziert.

Verkehrsrechtsschutz - juristische Hilfe bei Unfällen

Ein Unfall ist immer mit Stress und Aufwänden verbunden. Wenn zu all der Aufregung auch noch rechtliche Streitereien hinzukommen, kann eine Rechtsschutzversicherung wahrhaft erste Hilfe leisten. Mit dem Wissen, dass Kosten für Anwälte, Gerichte oder Gutachter von der Versicherung übernommen werden oder ungerechtfertigte Anschuldigungen professionell aus dem Weg geschafft werden können, können Sie trotz Ärger ruhig bleiben. Die günstige Verkehrsrechtsschutzversicherung der BavariaDirekt gibt es nur zusammen mit dem Privatrechtsschutz – so sind Sie rechtlich breit abgesichert. Die Preise können Sie unverbindlich online berechnen und den Rechtsschutz auf Wunsch direkt abschließen.

Die Grüne Karte – Absicherung im Ausland

In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht verpflichtend. Auch wer ins Ausland reist, muss nachweisen, dass er über diesen wichtigen Versicherungsschutz verfügt. Das funktioniert offiziell mit der sogenannten Grünen Karte. Sie dient besonders in Europa, aber auch in anderen Ländern als Nachweis. In vielen Ländern ist sie nicht mehr verpflichtend, dennoch erleichtert Sie im Fall eines Unfalls die Schadenabwicklung. In Ländern wie Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro oder Serbien ist sie nach wie vor Pflicht. Egal, wohin die Fahrt geht, wir empfehlen Ihnen, die Grüne Karte bei Auslandsreisen immer ins Handschuhfach zu legen. Kunden der BavariaDirekt können die Grüne Karte über das Kundenportal „Meine BavariaDirekt“ herunterladen und selbst ausdrucken.