Auto abmelden
Alle wichtigen Informationen zur Kfz-Abmeldung.
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Auto abmelden – persönlich, per Post oder online
Mindestens ebenso wichtig wie die Zulassung eines Autos ist die Abmeldung des Kfz, denn kaum jemand behält sein Auto ein Leben lang.
Zuständig für die Kfz-Abmeldung oder Stilllegung (man spricht im Fachjargon von der Außerbetriebsetzung) sind die Zulassungsbehörden. Konkret heißt das: Sie können Ihr Auto an jeder beliebigen Zulassungsstelle in Deutschland abmelden – also auch außerhalb des Hauptwohnsitzes. Nur, dass die Pkw-Abmeldung auf der offiziell zuständigen Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort etwa fünf Euro günstiger ist.
Wenn Sie Ihr Auto persönlich abmelden oder vorübergehend stilllegen möchten, müssen Sie lediglich einen Termin vereinbaren. Alternativ können Sie Ihr Auto auch per Post oder online abmelden.
Kfz-Abmeldung - die wichtigsten Fakten
Die Abmeldung eines Kfz ist relativ einfach und noch dazu günstig. Sie können einen Pkw an jeder Zulassungsstelle in Deutschland abmelden oder vorübergehend stillegen lassen.
Kaum Kosten
Eine einfache Abmeldung eines Fahrzeuges kostet nicht mehr als 10 Euro.
Keine Vollmacht nötig
Für die Abmeldung durch eine andere Person ist keine Vollmacht notwendig.
Fahrten am Tag der Abmeldung
Am Tag der Abmeldung dürfen Sie offiziell noch zum Händler oder nach Hause fahren.
Online Abmeldung
Für alle nach 2015 zugelassenen Fahrzeuge ist die Abmeldung auch online möglich.
Auto abmelden – die Gründe
• Sie verkaufen es, weil Sie ein neues kaufen möchten oder bereits eins haben | |||
• der TÜV hat Ihr altes nicht mehr durchgewunken | |||
• Sie melden es vorübergehend ab, um Kfz-Steuern oder Versicherungsbeiträge zu sparen oder weil Sie für eine Zeit ins Ausland gehen | |||
• das Auto muss verschrottet werden | |||
• der bisherige Fahrzeughalter lebt nicht mehr | |||
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Erst Auto abmelden – dann verkaufen!
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, sollten Sie es unbedingt vorher selbst abmelden. Andernfalls zahlen Sie weiterhin Steuern und Versicherungsbeiträge. Außerdem kann es passieren, dass Strafzettel und Bußgeldbescheide, die der neue Fahrzeughalter verschuldet, an Sie gehen. Noch schlimmer: der neue Eigentümer verursacht einen Unfall und Sie werden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.
Wenn Sie das Auto trotzdem angemeldet verkaufen – was in manchen Fällen sinnvoll sein kann, müssen Sie das der Zulassungsstelle und der Versicherung mitteilen. In diesem Zusammenhang spricht man von einer Veräußerungsanzeige.
Abmeldung nach dem Verkauf
Eine Abmeldung nach dem Verkauf ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie keine Möglichkeit haben, das Auto privat abzustellen. Weiterhin halten Sie sich damit die Option offen, dass potenzielle Käufer das Auto Probe fahren können – was bei einem abgemeldeten Auto nicht möglich ist.
Wenn Sie Ihr Auto erst nach Verkauf abmelden möchten, sollten Sie vertraglich vereinbaren, wer das Auto bis wann abmeldet, denn hier lauert die Gefahr, dass der Käufer es trotz Abmachung nicht tut oder vergisst.
Sollte der Käufer trotz Vereinbarung das Auto nicht anmelden, können Sie bei der Zulassungsstelle am Wohnort des Käufers eine Zwangsstilllegung beantragen – die Behörde ist jedoch nicht verpflichtet, dieser zuzustimmen.
Daher nochmals die Empfehlung: Melden Sie Ihr Auto bei einem Verkauf immer selbst ab.
Wichtig: Wenn Sie Ihr Auto abgemeldet haben, dürfen Sie es nicht mehr fahren (Ausnahme ist der Tag der Abmeldung) und auch nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abstellen – das gilt auch für kleine Anliegerstraßen. Nach der Abmeldung darf das Fahrzeug nur noch in der Garage oder auf privatem Grund stehen.
Checkliste: Auto abmelden – das brauchen Sie
Einen gültigen Ausweis oder Reisepass mit aktivierter eID-Funktion benötigen Sie nur für die Online-Abmeldung.
Die alten Kennzeichen werden bei der Abmeldung entwertet, es sei denn, Sie reservieren die Kennzeichen für Ihr neues Fahrzeug oder legen das Fahrzeug nur vorübergehend still.
Wenn Sie Ihre Kennzeichen behalten möchten, um sie auf ein neues Fahrzeug anzumelden, müssen Sie das bei der Abmeldung beantragen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hieß bis 2005 Fahrzeugschein. Sie enthält Angaben wie das Kennzeichen, die Schlüsselnummer und persönliche Daten des Fahrzeughalters. Den Fahrzeugschein müssen Sie bei Fahrten immer dabei haben - er ist quasi die Lizenz zum Fahren. Werden Sie ohne erwischt, müssen Sie ein Verwarnungsgeld zahlen. Bei der Abmeldung wird das Dokument entwertet.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II hieß vor 2005 Fahrzeugbrief. Sie enthält alle wichtigen technischen Daten des Fahrzeugs wie Identifizierungsnummer, Daten zur Zulassung und zum Halter des Fahrzeugs. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Fahrzeughalter und Eigentümer. Halter und Eigentümer sind nicht immer identisch. Bei Leasingfahrzeugen ist das beispielsweise der Fall, da ist das Leasing-Unternehmen der Eigentümer.
Falls Sie Ihr Auto verchrotten lassen, benötigen Sie zur Abmeldung den Verwertungsnachweis der Annahmestelle des alten Autos.
Sollten Sie Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein nicht mehr finden oder verloren haben, können Sie Ihr Auto trotzdem abmelden – Sie müssen auf der Zulassungsbehörde lediglich eine Verlusterklärung unterschreiben. Anschließend erhalten Sie gegen eine Gebühr neue Papiere, in welche die Abmeldung dann ordnungsgemäß eingetragen werden kann, denn ohne Fahrzeugpapiere ist eine Abmeldung nicht möglich. Die Kfz-Abmeldung kann durch jede beliebige Person erfolgen – Sie müssen also keine Vollmacht ausstellen.
Auto online abmelden – so geht’s
Seit dem großen Digitalisierungsschub 2020 können Sie Ihr Auto auch online abmelden und online anmelden. Die digitale An- und Abmeldung des Kfz läuft über die Internetportale der Zulassungsbehörden. Die Online-Abmeldung funktioniert jedoch nur für Fahrzeuge, die ab 2015 erstmals zugelassen wurden. Für die Online-Abmeldung des Kfz benötigen Sie:
- Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion
- Lesegerät oder die Ausweis-App
- Kennzeichen mit Stempelplakette und dahinter verdecktem dreistelligen Sicherheitscode, den Sie freikratzen müssen (werden erst seit 2015 herausgegeben)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) ebenfalls mit hinterlegtem siebenstelligen Sicherheitscode, den Sie ebenfalls freirubbeln müssen
- eine Online-Zahlungsmöglichkeit (Kreditkarte oder Giropay)
Wie das mit i-Kfz konkret abläuft, erfahren Sie in diesem Video des Bundesverkehrsministeriums.
Kfz-Abmeldung und Versicherung
Die Zulassungsstelle informiert sowohl das Zollamt (zuständig für die Kfz-Steuer ist das Zollamt nicht das Finanzamt) als auch die Kfz-Versicherung über die Abmeldung des Kfz. Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist demnach nicht nötig. Vorab gezahlte Beträge erhalten Sie von Ihrer Versicherung anteilig erstattet.
Falls Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie sich jederzeit bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob der Vertrag auch tatsächlich beitragsfrei gestellt ist und eine schriftliche Bestätigung anfragen.
Die offizielle Regelung ist folgendermaßen: Mit dem Bescheid der Zulassungsstelle an den Kfz-Versicherer wird Ihr Versicherungsvertrag für 18 Monate auf Eis gelegt (beitragsfrei gestellt) und erlischt danach automatisch, es sei denn, Sie melden das Fahrzeug wieder an. Dann läuft der Vertrag weiter. Für die Wiederzulassung benötigen Sie eine Bestätigung der Versicherung und die eVB-Nummer.
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Auto vorübergehend stilllegen – Außerbetriebsetzung
Für eine vorübergehende Stilllegung eines Kfz sind Sie ebenfalls die Zulassungsstellen zuständig und Sie benötigen die gleichen Unterlagen wie für die Kfz-Abmeldung – siehe Checkliste. Eine Stilllegung, man spricht auch von der Außerbetriebsetzung, ist für maximal 7 Jahre möglich. Innerhalb dieser Zeit kann das Fahrzeug jederzeit wieder angemeldet werden.
Bei einer Stilllegung ruht die Kfz-Versicherung für maximal 18 Monate und kann innerhalb dieses Zeitraums jederzeit aktiviert werden – ohne Aktivierung endet die Kfz-Haftpflicht nach 18 Monaten automatisch.
Ein stillgelegter Pkw darf ausschließlich auf privatem Grund geparkt werden.
Auto abmelden – das sind die Kosten
Die gute Nachricht ist, ein Auto abzumelden ist viel günstiger als es anzumelden. Die Gebühren unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesländern – betragen aber in der Regel um die fünf Euro.
Sie können das Auto – unabhängig von Ihrem Wohnort – an jeder Zulassungsstelle in Deutschland abmelden. Einziger Unterschied zur Abmeldung am Hauptwohnsitz – statt um die fünf Euro zahlen Sie an einer beliebigen Zulassungsstelle etwa zehn Euro.
Wenn Sie die alten Kennzeichen mit einem neuen Auto nutzen möchten, zahlen Sie zusätzlich noch eine Reservierungsgebühr von weniger als 3 Euro. Die Reservierung ist zunächst für 3 Monate möglich und kann gegebenenfalls verlängert werden. Falls Sie das Auto nur vorübergehend abmelden, um es später wieder anzumelden, können Sie die Nummernschilder für maximal 12 Monate reservieren.
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Sinnvoller Zusatzschutz: Voll- oder Teilkasko
Die Kfz-Versicherung schützt Ihre Finanzen, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen. Schäden am eigenen Auto sind jedoch nicht versichert. Hierfür müssen Sie zusätzlich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abschließen. Die Teilkasko deckt Schäden durch Tierbisse, Wildunfälle, Brand, Hagel oder Steinschlag. Zusätzlich zu allen Teilkaskoschäden deckt die Vollkasko auch Schäden, die Sie selbst verursacht haben. Den leistungsstarken Kasko-Schutz der BavariaDirekt können Sie zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung direkt und günstig online abschließen.
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Online-Zulassung - Zulassung per Klick
Seit 2019 können Sie Ihr Auto auch online zulassen. Hierfür benötigen Sie lediglich einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion sowie den freigerubbelten Sicherheitscode der Zulassungspapiere. Bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) gibt es den Sicherheitscode seit 2015, bei der Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief) erst seit 2018. Das heißt, für alle Fahrzeuge, die vor 2015 bzw. 2018 zugelassen wurden, müssen Sie nach wie vor den Weg zur Zulassungsstelle auf sich nehmen.
In unserem Online-Magazin
In unserem Online-Magazin finden Sie aktuelle Beiträge zum Thema "Auto und Mobilität". Lesen Sie, warum Sie sich besser nicht mit dem "Handy am Steuer" erwischen lassen, in welchen Fällen "Führerscheinentzug" droht und warum der "Führerschein mit 17" empfehlenswert ist.
Fragen und Antworten zur Kfz-Abmeldung
Sie können Ihr Auto an jeder Zulassungsstelle abmelden. Weiterhin können Sie Ihr Auto per Post und online abmelden. Einzige Einschränkung, die Online-Abmeldung ist nur für Autos möglich, die ab 2015 zugelassen wurden.
Für die Abmeldung Ihres Kfz benötigen Sie die Kennzeichen, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie den Verwertungsnachweis der Annahmestelle, falls Sie Ihr Auto verschrotten lassen. Sollten Sie die Kennzeichen behalten wollen, benötigen Sie weiterhin den Reservierungswunsch. Für die Online-Abmeldung brauchen Sie außerdem einen Ausweis mit aktivierter Online-Funktion.
Ein Auto abmelden kostet in der Regel zwischen 5 und 10 Euro. Am günstigsten ist die Abmeldung an der Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz.
Am Tag der Abmeldung dürfen Sie den Pkw noch bis 23.59 Uhr bewegen und nach Hause oder zum Händler fahren. Achten Sie jedoch auf die Bedingungen in Ihrer Kfz-Versicherung. Einige Policen schließen das Risiko von Fahrten am Abmeldetag aus. Denken Sie daran, nach der Abmeldung darf das Auto nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abgestellt werden.
Im Gegensatz zur Zulassung kann das Auto ohne Vollmacht abgemeldet werden. Mit anderen Worten: Jeder der die notwendigen Unterlagen besitzt, kann das Auto abmelden.
Sie können Ihr Auto bis zu 7 Jahren vorübergehend abmelden. In dieser Zeit kann das Auto jederzeit wieder angemeldet werden.
Die Zulassungsstelle informiert die Kfz-Versicherung über die Abmeldung. Mit der Abmeldung wird die Kfz-Versicherung für 18 Monate auf Eis gelegt und erlischt danach, wenn die Versicherung nicht wieder aktiviert wird. Zu viel gezahlte Beiträge werden zurückerstattet.
Die gleichzeitige Abmeldung des alten und Anmeldung des neuen Kfz ist jederzeit möglich.
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