eVB – ohne diese Nummer läuft es nicht!

eVB ist die Abkürzung für „elektronische Versicherungsbestätigung“. Die eVB dient bei der Kfz-Zulassung als Beweis, dass Ihr Auto haftpflichtversichert ist – denn die Kfz-Versicherung ist in Deutschland verpflichtend.  Die eVB Nummer erhalten Sie unmittelbar nach dem Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung oder auf individuelle Nachfrage.

Die eVB müssen Sie unter anderem angeben, wenn Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle anmelden oder ummelden. Anders gesagt: Ohne eVB keine Zulassung.

eVB Nummern gibt es auch für Motorräder, LKWs, Wohnmobile und Anhänger (Ausnahme bilden die Sportanhänger mit grünem Kennzeichen, z.B. für Pferde oder Boote).

eVB Nummer beantragen – sofort online verfügbar

Bei der BavariaDirekt erhalten Sie die eVB direkt nach Abschluss der Kfz-Versicherung per E-Mail oder SMS - oder auf Wunsch per Post.

Sollten Sie die eVB Nummer unabhängig von einem Vertragsabschluss benötigen, weil Sie umziehen oder das Fahrzeug auf eine andere Person anmelden möchten, erhalten Sie die eVB über unsere Kontaktseite – hier geben Sie bitte in das freie Suchfeld den Begriff „eVB“ ein.

Wie setzt sich die Elektronische Versicherungsbestätigung zusammen?

Bei der eVB Nummer handelt es sich um einen siebenstelligen Code aus Buchstaben und Zahlen, beispielsweise „B6123XY“. Eine eVB enthält niemals die Buchstaben O und I, um Verwechslungen mit den Zahlen 0 und 1 zu vermeiden. Der Code wird automatisch und zufällig generiert.

Kleiner Exkurs: Mit der Einführung der eVB im Jahr 2008 wurde die Versicherungs-Doppelkarte (Deckungskarte) ersetzt. Das Tolle an der eVB Nummer: Sie vereinfacht Behördengänge, ist sofort verfügbar, ist im Vergleich zur Versicherungs-Doppelkarte sicher vor Fälschungen oder Missbrauch und sie spart Papier.

Die Ausstellung der eVB ist für alle Anbieter von Kfz-Versicherungen verpflichtend.

eVB – die Nummer für…

Brauche ich?
die Erstzulassung eines Fahrzeuges
Ja
eine erneute Zulassung nach Unterbrechung
Ja
die Ummeldung des Fahrzeuges auf eine andere Person
Ja
Wechsel des Nummernschildes
Ja
bei technischen Umrüstungen am Fahrzeug (Stichwort: Tuning)
Ja
Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen (Saisonkennzeichen)
Ja
Umzug bzw. Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk
Ja
Abmeldung bzw. Stilllegung
Nein
Wechsel der Kfz-Versicherung
Nein

Prüfung der eVB

Bei der entsprechenden Stelle erfolgt immer eine weitere Prüfung, ob tatsächlich ein entsprechender Versicherungsschutz für Ihr Auto besteht – also ob die eVB Nummer korrekt ist.

Übrigens: Sie brauchen keine eVB Nummer, wenn Sie Ihr Auto abmelden bzw. stillegen möchten. Die Zulassungsstelle informiert das Versicherungsunternehmen automatisch über die Stillegung. Der Vertrag zur Kfz-Versicherung pausiert dann und Sie müssen keinen Kfz-Versicherungsbeitrag zahlen. Wird das Auto innerhalb der nächsten 18 Monate nicht wieder zugelassen, endet das Vertragsverhältnis automatisch. Wenn Sie es jedoch in dieser Zeit wieder zulassen, läuft der Vertrag und auch die Schadenfreiheitsklasse weiter. Denken Sie daran, dass Sie für eine Wiederzulassung die eVB Nummer benötigen.

eVB Nummer bei Versicherungswechsel

Wenn Sie lediglich die Kfz-Versicherung für ein bereits zugelassenes Fahrzeug wechseln, erhalten Sie keine eVB – die entsprechenden Ummeldungen zwischen den Versicherungsunternehmen laufen im Hintergrund ab. Sie müssen also nichts tun. Der neue Kfz-Versicherer meldet die eVB Nummer an das Kraftfahrt-Bundesamt.

eVB für Kurzzeitkennzeichen

Wenn Sie die eVB für ein Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit für maximal 5 Tage) benötigen, geben Sie diese Information bitte im Tarifrechner der Kfz-Versicherung an – dazu müssen Sie lediglich die entsprechende Abfrage im dafür vorgesehenen Feld mit „JA“ bestätigen und die Fahrzeugidentnummer (FIN) eingeben. Im Anschluss erhalten Sie die eVB Nummer für die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens sowie die eVB für die reguläre Zulassung per E-Mail oder SMS.

Alternativ schließen Sie zunächst eine "normale" Kfz-Versicherung über den Tarifrechner ab. Nach Abschluss erhalten Sie eine eVB Nummer für die reguläre Zulassung. Um anschließend die eVB für das Kurzzeitkennzeichen zu erhalten, kontaktieren Sie uns einfach – wir stellen Ihnen auf Wunsch die Kurzzeitkennzeichen-eVB-Nummer aus.

Die evB für das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 100 Tage gültig – das heißt, innerhalb dieser Frist, müssen Sie die Kurzzeit-Zulassung beantragt haben. Die Zulassung selbst gilt allerdings nur maximal 5 Tage.

Die eVB Nummer für eine Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie kostenlos, wenn Sie das Fahrzeug innerhalb der kommenden sechs Wochen nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens „offiziell“ zulassen. Andernfalls stellen wir Ihnen die Kurzzeitkennzeichen-eVB in Rechnung.

Wenn Sie ein zweites Kurzzeitkennzeichen benötigen, brauchen Sie eine weitere eVB. Denn die Kurzzeit-eVB gilt immer nur für ein Fahrzeug.

Die Gültigkeit und Kosten der eVB Nummer

Die eVB Nummer der BavariaDirekt ist maximal 100 Tage gültig. Die Frist beginnt jeweils mit dem Datum der Ausstellung bzw. der Antragstellung. Wenn die eVB innerhalb der Frist nicht verwenden bzw. das Fahrzeug nicht zulassen, verfällt die Nummer.

Die reguläre eVB Nummer erhalten Sie kostenlos - davon ausgenommen sind eVB Nummern für Kurzzeitkennzeichen, wenn das Auto anschließend nicht regulär zugelassen wird. Dann stellen wir die Kosten für die Kurzzeit-eVB in Rechnung.

Kfz-Versicherung online abschließen

Die günstige Kfz-Versicherung der BavariaDirekt können Sie unkompliziert online abschließen und zuvor die Tarife mit dem Online-Rechner vergleichen. Alternativ können Sie sich online beraten lassen. Und noch eine gute Nachricht: Laut Prädikat der Stiftung Warentest liegen wir mit unserer fairen Kfz-Versicherung über dem Durchschnitt.

Kfz-Zulassung einfach online

Wussten Sie, dass Sie die Kfz-Zulassung auch online beantragen können. Sie sparen Benzin, Zeit und Nerven. Wie die Online-Zulassung funktioniert und was Sie dafür benötigen, lesen Sie in unserem Magazinbeitrag "Auto online zulassen".

Meine BavariaDirekt

Ihre persönlichen Daten, Verträge und die Bedingungen der Kfz-Versicherung finden Sie unter Meine BavariaDirekt! Mobil oder vom Desktop: Sie können sich jederzeit einloggen und Ihre persönlichen Daten selbst verwalten.

Vollkasko oder Teilkasko?

Das kommt darauf an und hängt vom Alter Ihres Fahrzeuges ab, aber auch davon, ob Sie Ihr Auto täglich brauchen. Kurz gesagt: Ein Vollkasko-Schutz lohnt sich für einen Neuwagen und für alle, die beispielsweise beruflich auf das Auto angewiesen sind und nicht das nötige Kleingeld in der Tasche haben, um sich im Fall eines Unfalls sofort einen adäquaten Ersatz zu verschaffen. Für alle anderen reicht eine Teilkasko. Den Kaskoschutz erhalten Sie bei der BavariaDirekt zum attraktiven Tarif, da wir als Direktversicherung in der Lage sind, besonders effektiv zu kalkulieren.

Die eVB Nummer – bei der BavariaDirekt in Echtzeit verfügbar

Die Kfz-Haftpflicht zählt zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) dient als Nachweis, dass die Versicherung tatsächlich besteht. Damit ist die eVB quasi ein doppelter Boden, um sicherzustellen, dass eine Haftpflicht für ein Auto abgeschlossen wurde. Der elektronische Versicherungsnachweis hat neben der höheren Sicherheit im Vergleich zur Vorgänger-Version, der Doppelkarte, außerdem den Vorteil, dass Sie sozusagen in Echtzeit übermittelt werden kann und damit sofort verfügbar ist. Zudem ist sie papierlos und damit nachhaltig.

Bei der BavariaDirekt können Sie die eVB für die reguläre Zulassung oder für ein Kurzzeitkennzeichen über den Kfz-Versicherungs-Rechner beantragen und erhalten diese nach dem Antrag sofort online.

Häufige Fragen und Antworten zur eVB Nummer

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) ist der Nachweis über eine bestehende Kfz-Versicherung – ohne eVB können Sie ein Auto nicht zulassen, denn in Deutschland ist die Kfz-Versicherung Pflicht.

Wenn Sie die Kfz-Versicherung bei der BavariaDirekt abschließen, erhalten Sie die eVB direkt im Anschluss per E-Mail oder per SMS. In der Bestätigungsmail steht die elektronische Versicherungsbestätigung unterhalb der Auftragsnummer.

Bei der BavariaDirekt erhalten Sie die eVB Nummer über den Online-Rechner zur Kfz-Versicherung – nach erfolgreicher Antragstellung bzw. Online-Abschluss erhalten Sie die eVB unmittelbar per E-Mail oder SMS und auf Wunsch auch per Post. Alternativ erhalten Sie die eVB Nummer über unser Kontaktformular.

Wenn Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung über den Online-Rechner der BavariaDirekt abgeschlossen haben, erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung in Echtzeit per E-Mail oder SMS. Dann haben Sie 100 Tage Zeit für die Zulassung. Wenn Sie Ihr Auto innerhalb dieser Frist nicht anmelden, verfällt die eVB.

Die eVB der BavariaDirekt ist 100 Tag gültig. Solange haben Sie Zeit, um Ihr Auto zuzulassen – unabhängig davon ob es sich um eine reguläre Zulassung oder ein Kurzzeitkennzeichen handelt. Melden Sie Ihr Auto innerhalb der 100 Tag nicht an, verfällt die eVB. Die eVB erhalten Sie ganz unkompliziert über den Kfz-Tarif-Rechner der BavariaDirekt.

Wenn Sie die Zulassung für das Kurzzeitkennzeichen innerhalb der darauffolgenden sechs Wochen nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens (gültig für 5 Tage) in eine reguläre Zulassung umwandeln, ist die eVB der BavariaDirekt kostenlos. Melden Sie das Auto nicht offiziell an, stellen wir die eVB in Rechnung.

Nein! Eine eVB ist nur zum einmaligen Gebrauch, d.h. für eine einzige Zulassung oder Ummeldung Ihres Autos bestimmt. Wenn Sie also zwei Autos am gleichen Tag anmelden möchten, benötigen Sie auch zwei eVB Nummern.

Gibt der Sachbearbeiter der Zulassungsstelle die von Ihnen genannte eVB Nummer in das Datenverarbeitungssystem ein, sieht er die Daten aus Ihrem gestellten Versicherungsantrag. Die Daten müssen übereinstimmen. In aller Regel tun sie das auch - es gibt jedoch vier Gründe, aus denen die Zulassungsstelle eine eVB nicht akzeptiert:

Die von Ihnen genannte eVB Nummer ist abgelaufen, d.h. älter als sechs Monate (bzw. älter als 100 Tage bei BavariaDirekt).

Es wurde eine falsche eVB Nummer angegeben.

Der Name und/oder die Adresse des Halters im Versicherungsantrag und im Personalausweis stimmen nicht überein.

Die Art der Zulassung und Art der Versicherung sind unstimmig, beispielsweise können Sie mit der Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen keine Zulassung für ein Fahrzeug mit „normalem“ Kennzeichen beantragen.

Der Sachbearbeiter der Zulassungsstelle wird Ihnen den Grund für die Ablehnung der eVB Nummer mitteilen. Daraufhin sollten Sie unmittelbar Kontakt zu Ihrem Kfz-Versicherer aufnehmen und die Abweichung klären.

Die eVB Nummer sowie die zugehörigen Kundendaten werden von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV-DL) sowie vom Kraftfahrtbundesamt gespeichert. Bei der GDV-DL (GDV = Gesamtverband der Deutschen Versicherer) handelt es sich um eine Schnittstelle zwischen den Versicherungsgesellschaften und den Kfz-Zulassungsstellen. Durch diese Schnittstelle wird den Zulassungsstellen ermöglicht, auf die Daten zuzugreifen und zu prüfen, ob eine eVB Nummer Gültigkeit besitzt und somit Versicherungsschutz vorliegt. Sie ist daher laufend aktuell informiert. Bei der BavariaDirekt erhalten Sie die eVB Nummer direkt online nach Abschluss einer Kfz-Versicherung über unseren Tarif-Rechner.