GAP-Versicherung
Versicherung für Leasingautos oder finanzierte Fahrzeuge.
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Gap-Versicherung – Kaskoschutz für Leasingwagen
Die Gap-Deckung, auch Gap-Versicherung genannt, ist eine Zusatzleistung der Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge oder Fahrzeuge, die mit einem Kredit finanziert werden. Gap steht für Guaranteed Asset Protection oder auch für "Lücke" (englisch).
Die Gap-Versicherung greift nur im Fall von Totalschaden oder Diebstahl. Gedeckt ist die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (Preis eines gleichwertigen Wagens inkl. Beschaffungskosten) und dem Restwert des Leasingvertrags (Wert des Autos bei Leasingende) oder Kreditvertrages.
Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges niedriger als die Reparaturkosten.
Auch bei Diebstahl eines finanzierten Fahrzeuges ist die Gap-Deckung eine wichtige Stütze, denn auch wenn das Auto weg ist, verlangen Leasingnehmer oder die Bank den Restwert des jeweiligen Vertrages von Ihnen zurück. Ohne Gap-Deckung erstattet die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert und der liegt meist unter dem Restbetrag des Vertrages.
Die „normale“ Kfz-Versicherung deckt bei einem Totalschaden „nur“ den Wiederbeschaffungswert. Bei einem Leasingauto ist dieser jedoch meist geringer als der restliche Leasingwert – auch aufgrund des schnellen Wertverlustes von Neuwagen in den ersten zwei Jahren. Die Gap-Deckung schließt diese Lücke.
Ohne Gap-Deckung zahlen Sie also ordentlich drauf. Einmal ganz abgesehen vom Ärger, den Diebstahl oder Totalschaden ohnehin schon verursachen.
Gap-Versicherung – die wichtigsten Fakten
Geringe Kosten
Die Gap-Deckung erhalten Sie für weniger als 10 Euro pro Monat.
Schutz für Leasingfahrzeuge
Die Gap-Deckung gilt für geleaste oder kreditfinanzierte Autos.
Im Online-Rechner buchbar
Die Gap-Deckung können Sie unkompliziert in unserem Kfz-Rechner hinzufügen.
Nur mit dem Kaskoschutz buchbar
Die Gap-Versicherung erhalten Sie nur in Kombination mit der Teil- oder Vollkasko.
Gap-Versicherung – freiwillig oder Pflicht
Die Gap-Versicherung ist keine gesetzliche Pflicht. Dennoch enthalten einige Leasingverträge die Gap-Deckung bereits oder sie verpflichten den Leasingnehmer wenigstens zum Abschluss einer Teilkaskoversicherung.
In allen anderen Fällen schreibt ein Leasingvertrag zumindest vor, dass das Auto angemessen gegen Beschädigungen oder Diebstahl versichert werden muss. Pflicht hin oder her: Wer einen Leasingwagen fährt, sollte auf dieses Detail achten und eine Gap-Versicherung abschließen.
Gap-Deckung bei der BavariaDirekt
Bei den meisten Versicherungen können Sie die Gap-Deckung nicht als Einzelversicherung, sondern nur im Paket zusammen mit anderen Leistungen abschließen.
Bei der BavariaDirekt ist die Gap-Deckung im Zusatzbaustein „Leistungserweiterung Kaskoschutz“ enthalten. Er enthält
- die Gap-Deckung (Leasing)
- die verlängerte Neuwertentschädigung (Finanzierung)
- die Kaufwertentschädigung (Kauf)
Die „Leistungserweiterung Kaskoschutz“ können Sie bei der BavariaDirekt nur zusätzlich zu einer Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Die genannten Leistungen erhalten Sie also nicht automatisch mit Abschluss einer Teil- bzw. Vollkasko. Anders gesagt: Die Gap-Deckung erhalten Sie nur, wenn Sie eine Kasko-Versicherung (egal ob Teil- oder Vollkasko) abschließen.
- Im Tarif Komfort L plus Teil oder Vollkasko ist die „Leistungserweiterung Kaskoschutz“ bereits enthalten.
- Im Tarif Komfort M plus Teil- oder Vollkasko können Sie die Leistungserweiterung durch Anklicken im Rechner optional dazubuchen.
- Im Tarif Komfort S ist die Gap-Deckung nicht abschließbar.
Über unseren Online-Rechner können Sie die Möglichkeiten und Tarife in Ruhe durchspielen.
Für wen ist die Gap-Versicherung sinnvoll
Die Gap-Deckung ist theoretisch für jeden sinnvoll, der ein Leasingauto fährt. Es sei denn, Sie haben genug Geld in der Portokasse, dass Sie im Fall von Diebstahl oder Totalschaden den Restwert des Leasingwagens selbst zahlen können.
Bei teuren Fahrzeugen der Mittel- oder Oberklasse lohnt sich die Gap-Deckung besonders, denn je teurer der Leasingwagen desto höher ist in der Regel auch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Leasingrestwert.
Auch bei günstigeren Fahrzeugen kann die Gap-Versicherung sinnvoll sein – vor allem dann, wenn es bei Ihnen finanziell eher eng zugeht und Sie den Betrag im Schadenfall nicht ohne Weiteres zahlen können oder liquide bleiben möchten.
Empfehlenswert ist die Gap-Versicherung auch, wenn Sie das Fahrzeug über einen Kredit finanzieren. Denn auch hier kann die Restforderung der Bank den Wiederbeschaffungswert deutlich übersteigen.
Gap-Deckung oder Neuwertentschädigung
Erübrigt sich die Gap-Deckung, wenn Ihre Versicherung die Neuwertentschädigung enthält? Die Antworte lautet: Nein. Denn je nach Vertrag wird die Neuwertentschädigung nur 12 bis 24 Monate nach Erstzulassung gezahlt. Was aber, wenn Ihr Leasingwagen danach gestohlen wird oder einen Totalschaden hat. Dann bleiben Sie ohne Gap-Versicherung auf den Kosten sitzen.
Kosten einer Gap-Versicherung
Wenn die Gap-Versicherung bereits im Leasingvertrag enthalten ist, haben Sie keine zusätzlichen Kosten. Wenn Sie die Gap-Deckung als Zusatzversicherung abschließen müssen, entstehen die Kosten des gewählten Tarifes. Wer sparen will, kann die Kosten mit einem hohen Selbstbehalt reduzieren.
Fragen und Antworten zur Gap Versicherung
Die Gap-Deckung, auch Gap-Versicherung genannt, ist eine Zusatzversicherung zur Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Gap-Deckung versichert die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert eines Leasingvertrages bzw. Kreditvertrages im Fall, dass das finanzierte Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet.
Die Gap-Versicherung, auch Gap-Deckung genannt, ist ein Baustein der Kfz-Versicherung für Leasingautos oder kreditfinanzierte Fahrzeuge. Sie kann als Zusatzversicherung zum Kaskoschutz abgeschlossen werden. Versichert ist der Wert zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasing Restbetrag bzw. Kreditrestbetrag im Fall eines Totalschadens oder bei Diebstahl.
Im Fall von Diebstahl oder bei einem Totalschaden gleicht die Gap-Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert eines Leasing- oder Kreditvertrages aus. Damit ist die Gap-Versicherung für alle sinnvoll, die ein Auto finanzieren – egal ob per Leasing oder Kredit. Der Hintergrund: Besonders in den ersten Jahren haben Neuwagen einen hohen Wertverlust und der Wiederbeschaffungswert fällt schnell unter den Ablösewert eines Leasingvertrages.
Die Gap-Versicherung ist für alle sinnvoll, die ein Auto via Kredit oder Leasing finanzieren. Denn sollte das Fahrzeug einen Totalschaden haben oder gestohlen werden, sind Sie dem Leasingunternehmen oder der Bank trotz unbrauchbarem Fahrzeug den Restwert des Vertrages schuldig. Wer hohe Summen nicht einfach aus dem Ärmel schütteln kann, ist mit einer Gap-Versicherung gut beraten.
Im Idealfall läuft die Gap-Deckung solange der Leasing- oder Kreditvertrag läuft.
Eine Gap-Versicherung ist nicht teuer – vor allem nicht, wenn man bedenkt, welche Kosten im Schadenfall ohne Versicherungsschutz auf Sie zukommen würden. Für einen Gap-Versicherung zahlen Sie circa 6 Euro pro Monat.
Die Gap-Deckung der BavariaDirekt können Sie über den Kfz-Rechner abschließen. Der Baustein, der den Gap-Schutz enthält, heißt: Leistungserweiterung Kaskoschutz. Wenn Sie den Tarif Komfort L mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung abschließen, ist die Gap-Deckung bereits enthalten. Im Tarif Komfort M plus Teil- oder Vollkasko können Sie den Baustein optional dazubuchen. Im Tarif Komfort S ist die Gap-Deckung nicht abschließbar.
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