Kfz-Zulassung
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Kfz-Zulassung – nervig aber nötig!
Sie sind auf der Zulassungsstelle, stehen Schlange und stellen fest, dass Sie nicht alle Unterlagen dabei haben? Damit dies nicht vorkommt, haben wir zusammengefasst, welche Unterlagen Sie für die Zulassung oder für die Ummeldung eines Fahrzeugs zwingend benötigen – und welche Dinge Sie zudem beachten sollten.
Welche Unterlagen werden bei der Zulassungsstelle benötigt?
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I (nur bei einem Gebrauchtwagen)
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Belege über eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (nur bei einem Gebrauchtwagen und wenn das Auto älter als drei Jahre ist)
- Personalausweis oder Reisepass plus Meldebestätigung
Welche Zulassungsstelle ist zuständig?
Für die Zulassung eines neuen oder gebrauchten Autos müssen Sie Ihre zuständige Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen. Die Adresse sowie die Öffnungszeiten können Sie über die jeweilige Webseite Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises ermitteln.
Muss ich das Auto persönlich zulassen?
Nein! Die Zulassung kann ebenso von einer dritten Person vorgenommen werden. Denken Sie jedoch daran, dass hierfür eine entsprechend ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht erforderlich ist. Gerne können Sie die Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges aus unserem Download-Bereich verwenden.
Zu den oben bereits genannten Dokumenten für die Zulassung, sind dann folgende, weitere Dokumente erforderlich:
- vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht
- Ihr eigener Personalausweis
- Personalausweis des Bevollmächtigten
Wozu benötige ich eine Versicherungsbestätigungs-nummer (eVB-Nummer) und wo erhalte ich diese?
Die eVB-Nummer ist die Bescheinigung darüber, dass Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug besteht. Wo früher noch eine sogenannte Doppelkarte für die Kfz-Zulassung benötigt wurde, können Sie heute bequem eine kurze Nummer vorlegen. Die eVB-Nummer erhalten Sie je nach Versicherer direkt nach dem Vertragsabschluss entweder per SMS auf Ihr Mobiltelefon oder per E-Mail.
Benötigen Sie eine eVB-Nummer, um einen Halterwechsel vorzunehmen, können Sie diese bei Ihrem Versicherer anfordern. Bei uns erhalten Sie eine neue eVB-Nummer problemlos über unser Kontaktformular. Weitere Infos rund um das Thema eVB-Nummer haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Was ist bei einer Ummeldung aufgrund Umzug oder Halterwechsel zu beachten?
Umzug, Kisten schleppen, Zulassungsstelle aufsuchen! Leider bleibt Ihnen nach einem Umzug auch der Gang zur Zulassungsstelle nicht erspart, denn Ihr Auto muss zwingend umgemeldet werden. Es wird zudem unterschieden, ob es sich bei der Ummeldung um eine Ummeldung mit oder ohne Halterwechsel handelt.
Bei einem Umzug innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks wird die zuständige Zulassungsstelle die neue Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen.
Ziehen Sie in eine andere Stadt, Gemeinde oder in einen anderen Landkreis, so wechseln Sie auch den Zulassungsbezirk. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie die Zulassungsstelle Ihres neuen Wohnortes aufsuchen. Auch in diesem Fall wird die Zulassungsstelle die neue Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen.
Immerhin ist es seit 2015 erlaubt, dass Sie Ihr altes Kfz-Kennzeichen behalten. Es ist daher problemlos möglich z.B. auch nach einem Umzug nach Berlin weiterhin Münchner „Flagge“ zu zeigen. Obendrein sparen Sie sich die Kosten für neue Kfz-Schilder.
Mit welchen Kosten kann ich rechnen, wenn ich mein Auto ummelde?
Da die Preise für die Ummeldung variieren, empfiehlt es sich, vor dem Gang zur Zulassungsstelle, die Preise dort telefonisch zu erfragen oder diese auf der jeweiligen Internetseite zu recherchieren.
Als Anhaltspunkt rechnen Sie für eine Ummeldung ohne Halterwechsel mit ca. 26 Euro, für eine Ummeldung mit Halterwechsel mit ca. 29 Euro.
Wie funktioniert die Abmeldung eines Fahrzeugs?
Sollten Sie Ihr Auto z.B. aufgrund eines länger andauernden Auslandsaufenthaltes abmelden wollen, müssen Sie auch in diesem Fall die Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen. Für eine Abmeldung müssen Sie die nachstehenden Unterlagen parat halten:
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I (nur bei Gebrauchtwagen)
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Ihre Nummernschilder
Ist ein Auto abgemeldet, so gilt diese Abmeldung für maximal sieben Jahre. Während dieses Zeitraums gilt das Auto als stillgelegt. Nach dieser Zeit fordern die Behörden einen Verwertungsnachweis für das Auto an. Die erneute Zulassung eines abgemeldeten Autos ist ohne Probleme möglich.
Kann ich ein Auto auch abmelden, ohne die Kfz-Zulassungsstelle aufzusuchen?
Ja! Diese Möglichkeit gibt es seit dem 01.01.2015 – seitdem kann eine Abmeldung auch Online vorgenommen werden. Zusätzlich können Sie sich Ihr bisheriges Kennzeichen gleich für eine spätere Wiederzulassung reservieren lassen. Sie sparen sich dadurch den lästigen Gang zur Kfz-Zulassungsstelle, müssen jedoch folgende Punkte beachten:
- Voraussetzung: Die Zulassung Ihres Autos muss nach dem 01.01.2015 erfolgt sein, um eine Online-Abmeldung durchführen zu können.
- Sie benötigen den 7-stelligen Sicherheitscode, der sich auf der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet.
- Sie benötigen Ihr Kfz-Kennzeichen und zusätzlich den 3-stelligen Code auf der Rückseite der Stempelplakette.
- Sie müssen den neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie ein Ausweislesegerät und die zugehörige Ausweis-App besitzen.
- Für die Zahlung der Gebühren ist eine Kredit- oder Girokarte erforderlich.
- Falls Ihr Fahrzeug mit einem Wechselkennzeichen ausgestattet ist, ist eine Online-Abmeldung nicht möglich.
- Falls Ihr Fahrzeug bereits verschrottet ist oder zur Verschrottung ansteht, ist eine Online-Abmeldung ebenfalls nicht möglich.
Die Abmeldung können Sie über das zentrale Fahrzeug-Zulassungsportal vornehmen.
Für die Abmeldung gibt es auch ein detailliertes Anwenderhandbuch – hier sind weitere Infos zur Verwendung der beiden oben genannten Sicherheitscodes vermerkt.
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