Kfz-Versicherung kündigen
Kündigung der Kfz-Versicherung – alle Informationen
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Kfz-Versicherung kündigen – regulär oder Sonderkündigung
Wenn Sie die Kfz-Versicherung kündigen möchten, kann das mehrere Gründe haben. Entweder Sie melden das Auto ab, Sie wollen das Fahrzeug wechseln oder Sie wollen die Kfz-Versicherung wechseln.
Neben der regulären Kündigung der Kfz-Versicherung zur vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist gibt es auch die sogenannte Sonderkündigung.
Kündigung der Kfz-Versicherung – die Fristen einhalten
Die reguläre Kündigung der Kfz-Versicherung (man spricht auch von der „ordentlichen“ Kündigung zur Hauptfälligkeit) ist mit einer Frist von einem Monat möglich. Stichtag für den überwiegenden Teil der Kfz-Kündigungen ist der 30. November, da die meisten Verträge bis zum 31. Dezember laufen – mit einer Hauptfälligkeit zum 1. Januar.
Als Hauptfälligkeit wird das Startdatum des neues Versicherungsjahres bezeichnet. Wie der Name Hauptfälligkeit schon sagt, wird dann der Kfz-Beitrag fällig. Haben Sie bis zur Hauptfälligkeit nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Sonderkündigung der Kfz-Versicherung und Fristen
In einigen Fällen können Sie Ihr Recht auf Sonderkündigung in Anspruch nehmen. Es gilt bei den meisten Versicherungsunternehmen und auch bei der BavariaDirekt im Fall
- einer Schadenmeldung,
- bei einer Beitragserhöhung (generell bzw. Änderung von Regional- der Typklasse) oder
- bei Fahrzeugwechsel.
Die Frist für die Sonderkündigung beträgt 4 Wochen nach erfüllter Schadenregulierung oder ab dem Tag der Mitteilung der Beitragserhöhung.
Fristen zur Kündigung
Die unterjährige Hauptfälligkeit
Wenn Sie Ihren Kfz-Vertrag mitten im Jahr abgeschlossen haben (man spricht von der unterjährigen Laufzeit), gilt ebenso die einmonatige Kündigungsfrist. Das heißt: Endet der Vertrag zum 30. Juni (Hauptfälligkeit wäre in diesem Fall der 1. Juli), muss die schriftliche Kündigung spätestens zum 31. Mai beim Ihrem Kfz-Versicherer vorliegen.
Als Kunde der BavariaDirekt finden Sie das Datum der Hauptfälligkeit (Beginn des neues Versicherungsjahres) auf Ihrem Versicherungsschein unter Meine BavariaDirekt.
Sonderkündigung
Auch für das Sonderkündigungsrecht gilt eine Frist von einem Monat. Vom Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung kann sowohl der Versicherte als auch das Versicherungsunternehmen selbst Gebrauch machen – es kann bei Fahrzeugwechsel, einer Beitragserhöhung oder im Schadenfall zum Einsatz kommen.
Monatliche Kündigungsfrist bei der BavariaDirekt
Bei der BavariaDirekt ist die reguläre Kündigung der Kfz-Versicherung mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende möglich. Bei anderen Versicherungen kann die Kündigungsfrist 3 Monate betragen. Größtenteils ist bei der BavariaDirekt Kfz-Versicherung als Hauptfälligkeit der 01. Januar vereinbart. Damit der Vertrag fristgerecht gekündigt werden kann, muss die Kündigung bis zum 30. November schriftlich bei uns eingehen.
Login für Kunden
Unter Meine BavariaDirekt finden Sie alle Vertragsdaten und die Hauptfälligkeit im Überblick.
Sparen beim Kfz-Tarif
In unserem Online-Rechner können Sie Ihren individuellen Tarif ermitteln und unkompliziert abschließen.
Autoversicherung kündigen – immer schriftlich
Egal, welchem Anbieter Sie den Schutz Ihres Kfz anvertraut haben, die Kündigung der Kfz-Versicherung muss immer schriftlich erfolgen. Bei der BavariaDirekt können Sie den Vertrag per Post, E-Mail oder Fax kündigen.
Für die E-Mail reicht Textform: das heißt, die Kündigung ist auch ohne eigenhändige Unterschrift gültig. Bei Kündigung per Post ist wichtig zu wissen, dass nicht der Poststempel entscheidet, sondern das Datum des Posteingangs beim Versicherer. Für die Kündigung per Post empfehlen wir Ihnen das gute alte Einschreiben.
Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachnamen
- Ihre Adresse
- das Datum
- die Adresse des Versicherungsunternehmens
- Ihre Versicherungsnummer
- das amtliche Fahrzeugkennzeichen
- Ihre Unterschrift
Mustervorlage Kfz-Kündigung
Um Ihnen die Kündigung Ihrer Autoversicherung so einfach wie möglich zu machen, können Sie unser Musterschreiben herunterladen und ausdrucken. Einfach die offenen Felder mit Ihren Daten ergänzen und an Ihren bisherigen Versicherer senden.
Achten Sie darauf, dass Sie nach Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom Versicherungsunternehmen erhalten.
Sie mussten einen Schaden melden? Egal ob großes Malheur oder kleiner Schaden – bei den meisten Versicherern und auch bei der BavariaDirekt können Sie in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht nutzen. Die Frist für die Sonderkündigung im Schadenfall beträgt 4 Wochen und beginnt, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung durch die Versicherung beendet sind.
Wenn Sie ein Auto bei der Zulassungsstelle abmelden, müssen Sie die Kfz-Versicherung nicht kündigen. Die Zulassungsstelle meldet dem Kfz-Versicherer, dass das Auto abgemeldet wurde. Ihre Versicherung erlischt automatisch und überschüssige Versicherungsbeiträge werden vom Versicherer zurückerstattet. Wenn Sie ein neues Auto kaufen bzw. anmelden möchten, benötigen Sie dafür eine neue Kfz-Versicherung.
Werden die Beiträge Ihrer Kfz-Versicherung erhöht – egal aus welchem Grund, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Nachdem Ihnen der Versicherer die Beitragserhöhung mitgeteilt hat, können Sie die Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung schriftlich kündigen.
Gründe für eine Erhöhung Ihres Kfz-Tarifs können sein
- ein gemeldeter Schaden
- Änderung der Regionalklasse
- Änderung der Typklasse
- generelle Beitragserhöhungen (z.B. steigende Unfallstatistik oder steigende Reparaturkosten)
Sollten Sie neben der Kfz-Versicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, können Sie theoretisch nur den Teil der Versicherung kündigen für den die Beitragserhöhung gilt. Dennoch ermöglichen einige Versicherungen aus Kulanzgründen die Kündigung beider Verträge.
Änderung der Regionalklasse
Die Regionalklasse ist eine Kennzahl über die Unfall- und Schadenswahrscheinlichkeit einer Region, dem sogenannten Zulassungsbezirk. Sie wird einmal pro Jahr ermittelt. Neben anderen Merkmalen dient sie einem Versicherungsunternehmen zur Kalkulation der Kfz-Tarife. Eine Region, in der sich überdurchschnittlich häufig Unfälle ereignen, hat eine höhere Regionalklasse. Eine hohe Regionalklasse bedeutet aber nicht automatisch einen hohen Tarif, da weitere Faktoren in die Berechnung einfließen. Für die Kfz-Haftpflicht gibt es insgesamt 12 Regionalklassen und für Voll- und Teilkasko jeweils 9 bzw. 16 Regionalklassen.
Änderung der Typklasse
Die Typklasse gibt an, wie häufig ein bestimmtes Automodell in Unfälle verwickelt ist. Je seltener ein bestimmtes Automodell in der Unfallstatistik auftaucht, desto niedriger ist die Typklasse und desto besser für den Kfz-Tarif. Die Klasse wird jedes Jahr aufs Neue ermittelt, dennoch kann Ihre Typklasse die gleiche bleiben. Die Typklasse ist nicht zu verwechseln mit dem Fahrzeugtyp.
Kfz-Versicherung kündigen – so machen Sie alles richtig
Wenn Sie die Kfz-Versicherung kündigen möchten, werden Sie Ihre Gründe haben: Fahrzeugwechsel, Versicherungswechsel, Umzug, Beitragserhöhung – was auch immer, wichtig ist, dass Sie die Fristen einhalten und die Kündigung schriftlich einreichen. Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden, müssen Sie nicht kündigen – die Zulassungsstelle übernimmt die Formalitäten und meldet Sie bei der Versicherung ab. Mit der Kündigung der Kfz-Versicherung ist häufig eine Ersparnis verbunden. Preise vergleichen lohnt sich. Im Kfz-Tarifrechner der BavariaDirekt können Sie die Kosten in Ruhe durchspielen und die Police direkt online abschließen. Nutzen Sie bei Fragen gern auch unsere Online-Beratung.
Versicherungswechsel: Erst kündigen oder erst neuen Vertrag abschließen?
Wir empfehlen Ihnen, erst den neuen Vertrag abzuschließen und dann zu kündigen. Nicht, dass Sie am Ende ohne Kfz-Versicherung dastehen. Beim Wechsel der Kfz-Versicherung können Sie laut aktueller Marktanalysen bis zu 40 Prozent des Beitrages sparen.
Kfz-Beitrag sparen mit Werkstattbindung
Mit der „Werkstattbindung“ können Sie beim Beitrag für die Kfz-Versicherung sparen. Werkstattbindung bedeutet, dass Sie Ihr Auto im Fall eines Schadens nur in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren lassen können. Bei unseren Partnerunternehmen handelt es sich ausschließlich um Dekra-geprüfte und TÜV-zertifizierte Werkstätten.
Kündigung mit Aboalarm
Sie wollen Ihre Kfz-Versicherung kündigen, haben aber keine Lust auf Papierkram. Dann nutzen Sie Aboalarm. Der Online-Dienstleister übernimmt Ihre Vertragskündigungen vom Anschreiben bis zum Versand der Kündigung – und zwar rechtswirksam. Sie müssen lediglich Aboalarm-Kunde sein oder werden, sich mit der Kundenummer anmelden und die Kündigung anstoßen. Weiterer Pluspunkt: Aboalarm übernimmt auf Wunsch auch Erinnerungen an fällige Kündigungsfristen.
50 Euro für jede erfolgreiche Kundenwerbung
Wenn Sie unsere Kfz-Versicherung weiterempfehlen, können Sie für jede erfolgreiche Kundenwerbung 50 Euro Prämie verdienen. Das gilt auch für die Werbung unserer Haftpflicht- und der Hausratversicherung. Einfach Link verschicken und Daumen drücken.
Häufige Fragen und Antworten zur Kündigung der Kfz-Versicherung
Geld bekommen Sie nur bei einer Sonderkündigung zurück. Abgerechnet wird auf den Tag genau ab dem Datum, ab dem der Versicherungsschutz nicht mehr gilt. Falls Sie eine neue Versicherung abschließen möchten und auf der Suche sind, können Sie die Tarife der BavariaDirekt im Online-Rechner durchspielen.
Nein, ein Umzug ist kein Kündigungsgrund. Ihr laufender Vertrag wird gegebenenfalls angepasst. Bei der BavariaDirekt können Sie Ihren individuellen Kfz-Tarif über den Online-Rechner ermitteln.
Ihre Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) behalten Sie beim Wechsel der Autoversicherung. Bei der neuen Versicherung werden Sie wieder mit diesen SF-Klassen eingestuft. Es gilt jedoch die Rabatt-Tabelle des jeweiligen Kfz-Versicherers.
Tod oder Erbe sind kein Grund für eine Sonderkündigung der Autoversicherung. Die Kfz-Versicherung für ein Auto läuft weiter und Sie müssen den Vertrag zum nächstmöglichen Termin schriftlich kündigen.
Sie können Ihre Kündigung innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen rückgängig machen.
Bei einer Kündigung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat müssen Sie die Kfz-Versicherung einen Monat vor Vertragsende kündigen. Das heißt, endet Ihr Vertrag am 31. Dezember, so müssen Sie die Kfz-Versicherung spätestens bis zum 30.November kündigen. Anders gesagt: Bei einer Hauptfälligkeit zum 1. Januar, müssen Sie die Versicherung zum 30. November kündigen. Das Kündigungsschreiben datieren Sie auf den Tag an dem Sie es schreiben. Die Kfz-Tarife der BavariaDirekt können Sie bequem online berechnen.
Ihre Kfz-Versicherung müssen Sie spätestens einen Monat vor Vertragsende kündigen. Einen Vertrag, der bis zum 31. Dezember läuft, müssen Sie spätestens zum 30. November kündigen bzw. bis 30. November muss die Kündigung bei der Versicherung angekommen sein. Bei einer Kündigung per Post gilt der Poststempel.
Bei der BavariaDirekt können Sie die Kfz-Versicherung auch per E-Mail kündigen. Es reicht die Textform, das bedeutet, dass Sie nicht handschriftlich unterzeichnen müssen.
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