Nutzungsausfallentschädigung
Nutzungsentschädigung - Ihr Recht auf Schadenersatz.
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Nutzungsausfallentschädigung – Cash wenn das Auto ausfällt
Wer nach einem unverschuldeten Unfall sein Auto nicht mehr nutzen kann, weil es repariert werden muss, der hat Anspruch auf die sogenannten Nutzungsausfallentschädigung in Form von Geld. Der Anspruch ist im Schadenersatzrecht, Paragraph 249 des BGB geregelt. Laut BGB muss für eine Nutzungsentschädigung ein Vermögensschaden vorliegen und der „Gegenstand“ (in unserem Fall das Auto) muss von zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung sein. Was bei einem Pkw eigentlich immer der Fall ist. Die Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung übernimmt in der Regel die Kfz-Versicherung des Schädigers. Bei einer Teilschuld wird die Nutzungsausfällentschädigung anteilig gezahlt.
Bedingungen für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei einem Pkw sind: Sie müssen auf einen Mietwagen verzichten und das Auto muss unmittelbar nach dem Unfall, in die Werkstatt gebracht oder zumindest ein Termin gemacht werden.
Exkurs: Die Nutzungsausfallentschädigung gibt es auch für andere Güter, beispielsweise für bewohnte Wohnungen oder Häuser.
Nutzungsausfällentschädigung – Voraussetzungen für die Auszahlung
Um die Nutzungsausfallentschädigung beantragen zu können, muss das Fahrzeug so schwer beschädigt sein, dass es in die Werkstatt muss oder es ist nicht mehr verkehrssicher (betriebssicher) ist, so dass es ebenfalls in die Werkstatt muss.
Für die Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung muss der sogenannte Nutzungswille bekundet werden. Das bedeutet, dass Sie im Antrag offziell und schriftlich erklären müssen, dass Sie das Auto auch tatsächlich nutzen möchten, weil Sie damit beispielsweise täglich zur Arbeit fahren.
Weiterhin muss für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung die Nutzungsmöglichkeit bestehen. Die besagt, dass Sie auch wirklich in der Lage sind, das Auto zu fahren und nicht mit einem gebrochenen Arm zuhause oder im Krankenhaus liegen. Auch die Nutzungsmöglichkeit müssen Sie im Antrag auf Nutzungsausfallentschädigung schriftlich bekunden.
Weiterhin müssen Sie ausdrücklich auf einen Mietwagen verzichten. Der Mietwagen wird zunächst immer angeboten.
Teilschuld und Zweitwagennutzung
Auch wenn Sie eine Teilschuld am Unfall haben, erhalten Sie die Nutzungsausfallentschädigung, dann allerdings um Ihren Schuldanteil gekürzt. Für den Fall, dass Sie sich statt der Auszahlung der Nutzungsausfallentschädigung für einen Mietwagen entscheiden, müssen Sie im Fall einer Teilschuld einen Teil der Mietwagenkosten selbst zahlen
Übrigens können Sie für die Dauer des Fahrzeugausfalls auch einen Mix aus Mietwagennutzung und Auszahlung geltend machen.
Wenn Sie einen Zweitwagen haben, den Sie fahren können, haben Sie keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Ausgenommen, der Zweitwagen wird regelmäßig von einem Familienmitglied gebraucht und ist nicht „verfügbar“ oder Sie können den Zweitwagen nicht im selben Umfang wie den Erstwagen nutzen. Das trifft beispielsweise zu, wenn Sie täglich Ihre drei Kinder zur Schule oder zum Kindergarten fahren müssen, der Zweitwagen aber viel zu klein ist.
Für "Freizeitfahrzeuge" wie Camper, Oldtimer oder Youngtimer erhalten Sie keine Nutzungsausfallentschädigung - da diese Fahrzeuge als Freizeitfahrzeuge gelten. Etwas komplizierter ist es bei Motorrädern. Als Motorradfahrer haben Sie unter bestimmten Umständen auch einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, beispielsweise dann, wenn Sie auf das Motorrad angewiesen sind und es Ihr einziges Fahrzeug ist. Im Einzelfall entscheiden die Gerichte darüber.
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
Grundlage zur Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung ist die EurotaxSchwacke-Tabelle -- sie entstand aufgrund von Berechnungen der Fahrzeugbewerter Sander, Danner, Küppersbusch, Seifert und Kuhn und gilt bereits seit 1966. Die Tabelle besteht aus sogenanten Nutzungsausfallgruppen (A bis L) und dazugehörigen Tagessätzen (23 bis maximal 175 Euro).
Zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung wird jedes Auto, abhängig von Modell und Alter, einer bestimmten "Nutzungsausfallgruppe" zugeordnet. Die Eingruppierung Ihres Autos in eine Kategorie übernimmt ein Kfz-Sachverständiger - Sie selbst können die Tabelle lediglich als Orientierung heranziehen. Die endgültige Zuordnung bleibt dem Fachmann überlassen.
Zur finalen Berechnung wird der Tagessatz mit der Anzahl der Ausfalltage multipliziert.
Nutzungsausfallentschädigung = Tagessatz x Anzahl der Ausfalltage
Beispiel-Tagessätze für Fahrzeugmodelle
Je älter das Fahrzeug, desto geringer die Nutzungsentschädigung
Die Faustregel lautet: je hochwertiger und neuer der Wagen, desto höher der Tagessatz. Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, werden meist eine Gruppe zurückgestuft. Bei Fahrzeugen die älter als 10 Jahre sind, werden lediglich die sogenannten Vorhaltekosten erstattet. Das sind die Kosten, die entstehen, damit Sie Ihr Fahrzeug fahren können (z.B. Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung).
Wie lange wird der Nutzungsausfall gezahlt?
Sie erhalten die Nutzungsausfallentschädigung, solange Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist – theoretisch ab dem Zeitpunkt des Unfalls. Geschädigte haben jedoch die Pflicht, sich schnell um einen Termin bzw. eine Begutachtung zu kümmern. Hier spricht man von der Schadenminderungspflicht. Die Reparatur muss also tatsächlich erfolgen – folglich muss auch eine Rechnung vorliegen. Eine Regulierung von geschätzten Werten oder Pauschalen ist nicht möglich. Sollte ich Reparatur länger dauern als geplant, kann die Versicherung einen Reparaturablaufplan von der Werkstatt verlangen und die Verzögerung zu klären.
Nutzungsausfall bei einem Totalschaden
Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall ein Totalschaden, wird es in der EurotaxSchwacke-Tabelle der Nutzungsausfallgruppe mit dem Wert zugeordnet, den es vor dem Unfall hatte. Die Nutzungsausfallentschädigung erhalten Sie bei einem Totalschaden in etwa für die Zeit, die Sie für den Kauf eines neuen Autos benötigen. Laut Gerichtsurteilen beträgt diese Dauer zwischen 14 und 26 Tagen.
Nutzungsausfallentschädigung beantragen
Die Nutzungsausfallentschädigung müssen Sie bei der Kfz-Versicherung des Unfallgegners beantragen. Ein formlos formulierter Antrag per Postbrief oder E-Mail ist ausreichend. In komplizierten Fällen, können Sie den Antrag auch über einen Anwalt für Verkehrsrecht stellen – der hat allerdings seinen Preis, wenn Sie keine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung haben.
Folgende Angaben sollte der Antrag enthalten:
- Name, Geburtsdatum, Adresse (Antragsteller)
- Daten zum Fahrzeug (Alter, Marke, Ausstattung, Kennzeichen)
- Datum des Unfalls
- Höhe der Nutzungsausfallentschädigung (hierfür müssen Sie immer einen Gutachter befragen, eine eigenmächtige Bewertung ist nicht möglich)
- Erklärung des Nutzungswillens (Erklärung, dass Sie das Fahrzeug brauchen)
- Erklärung der Nutzungsmöglichkeit (Erklärung, dass Sie in der Lage sind ein Auto fahren)
- Angaben zur Bankverbindung
Nutzungsausfällentschädigung – Trostpreis nach einem Unfall
Eine Nutzungsausfallentschädigung ist eine Form der Entschädigung bzw. von Schadenersatz, wenn Ihr Auto bei einem unverschuldeten Unfall so stark beschädigt wurde, dass es in die Werkstatt muss und Sie es vorübergehend nicht nutzen können oder wenn es sich um einen Totalschaden handelt. Der Gesetzgeber sieht diese Form des Schadenersatzes ausdrücklich vor. Autofahrer sollten die Nutzungsausfallentschädigung daher nicht ausschlagen – auch wenn Unfall und Ärger damit nicht rückgängig gemacht werden können.
Wichtig: Um die Nutzungsausfällentschädigung auch tatsächlich zu erhalten, muss Ihr Antrag neben den Fahrzeug- und Unfalldaten unbedingt die folgenden Erklärungen enthalten:
- des Nutzungswillens (ausdrückliche Bekundung, dass Sie das Auto auch wirklich fahren möchten bzw. es brauchen)
- der Nutzungsmöglichkeit (ausdrückliche Bekundung, dass Sie ohne Einschränkungen fahren können)
Wichtig ist weiterhin, dass Ihr Auto auch wirklich in einer Werkstatt repariert wird. Falls Sie auf die Idee kommen, das Auto nicht reparieren zu lassen und dennoch die Nutzungsausfallentschädigung zu beantragen, müssen wir Sie enttäuschen. Akzeptiert werden nur Anträge mit echter Rechnung und detailliertem Nachweis aller Reparaturleistungen und -kosten.
Kfz-Versicherung der BavariaDirekt – preisstark und kundenfreundlich
Als Direktversicherer der Sparkassen Finanzgruppe und mit dem Rückhalt einer soliden Finanzfamilie kann die BavariaDirekt besonders günstige Tarife anbieten. Seit Jahren besticht unsere Kfz-Versicherung neben den Leistungen vor allem durch ihre marktstarke und kundenfreundliche Preisgestaltung. 24-Stunden-Service und Zuverlässigkeit im Schadenfall verstehen sich für uns von selbst. Die günstige Kfz-Versicherung können Sie unkompliziert und direkt über unseren Online-Rechner abschließen und die Tarife zuvor unverbindlich vergleichen.
Sparen mit der Werkstattbindung
Die Kosten der Kfz-Versicherung können Sie über verschiedene Faktoren minimieren. Neben dem Selbstbehalt und der Schadenfreiheitsklasse können Sie mit der Option „Werkstattbindung“ sparen. Wenn Sie sich bei der Kfz-Versicherung der BavariaDirekt für die Werkstattbindung entscheiden, verzichten Sie auf die freie Werkstattwahl und können Ihr Auto im Schadenfall nur in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren lassen. Alle Partnerwerkstätten sind DEKRA zertifiziert. Zudem sind wir Ihnen bei der Werkstattsuche in der Nähe Ihres Wohnortes behilflich.
Verkehrsrechtsschutz - schon abgeschlossen?
Sie müssen Ihren Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung rechtlich durchsetzen? In diesem Fall müssen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren und den Fall besprechen. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung erhalten Sie die Kosten für Beratung und alle Folgekosten erstattet. Bei der BavariaDirekt können Sie den leistungsstarken und dennoch günstigen Verkehrsrechtsschutz der ÖRAG unkompliziert online berechnen und abschließen. Ebenso wie die BavariaDirekt gehört die ÖRAG Rechtsschutz-Aktiengesellschaft zur Familie der Sparkassen Finanzgruppe.
Wertminderung nach einem Unfall
Nach einem Unfall ist ein Auto in der Regel weniger wert als zuvor. Man spricht von der sogenannten Wertminderung des Fahrzeuges und daher auch von einem Unfallwagen. Wenn Sie einen Unfallwagen weiterverkaufen möchten, sind Sie beispielsweise verpflichtet, den Käufer auf die Schäden hinzuweisen. Bei einem unverschuldeten Unfall erhalten Sie die Wertminderung in Form von Geld von der gegnerischen Kfz-Versicherung. Wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben, erhalten Sie die Wertminderung nur, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben und auch nur dann, wenn es vertraglich festgelegt ist. Alle Hintergründe zum Wertverlust lesen Sie im Magazin-Beitrag "Wertminderung nach einem Unfall".
Fragen und Antworten zur Nutzungsausfallentschädigung
Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine Schadenersatzzahlung, die Ihnen zusteht, wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall fahruntauglich ist und repariert werden muss, so dass Sie es für die Dauer der Reparatur nicht nutzen können. Die Nutzungsausfallentschädigung zahlt die Kfz-Versicherung des Unfall-Gegners.
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung haben Kfz-Halter, wenn ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrtauglich ist und repariert werden muss. Der Anspruch gilt nur, wenn Sie das Auto auch tatsächlich reparieren lassen, wenn Sie auf das Auto angewiesen sind (Nutzungswille), wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten und wenn Sie auch tatsächlich fahren können (Nutzungsmöglichkeit). Bei einer Teilschuld besteht der Anspruch nur anteilig.
Die Nutzungsausfallentschädigung zahlt die Kfz-Versicherung des Unfall-Verursachers und muss dort schriftlich beantragt werden.
Bei einer Teilschuld an einem Unfall erhalten Sie den Betrag für die Nutzungsausfallentschädigung nur anteilig. Wenn Sie statt der Nutzungsentschädigung einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur nehmen, müssen Sie die Mietwagenkosten anteilig zahlen.
Die Nutzungsausfallentschädigung müssen Sie als Geschädigter bei der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers schriftlich beantragen.
Die Einteilung Ihres Autos in eine der sogenannten Nutzungsausfallgruppen in der EurotaxSchwacke-Tabelle (Grundlage für die Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung) übernimmt ein Kfz-Sachverständiger. Sie können die Tabelle lediglich zur Orientierung nutzen, die finale Entscheidung wird jedoch immer von „offizieller Stelle“ getroffen. Die Tabelle selbst ist nach Nutzungsausfallgruppen (Automodellen) und dazugehörigen Tagessätzen gegliedert. Als Faustregel gilt: je neuer und hochwertiger Ihr Auto, desto höher der Tagessatz für die Nutzungsentschädigung.
Auch bei einem Totalschaden erhalten Sie die Nutzungsausfallentschädigung – laut Rechtsprechung so lange, wie es dauern würde, einen Neuwagen zu kaufen (zwischen 14 und 26 Tagen). Bei der Ermittlung des Tagessatzes aus der EurotaxSchwacke-Tabelle wird Ihr Auto im Zustand vor dem Unfall bewertet.
Zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung wird Ihr Auto zunächst einer Nutzungsausfallgruppe innerhalb der EurotaxSchwacke-Tabelle (erstellt 1966 von einer Gruppe von Kfz-Sachverständigen) zugeordnet. Diese Eingruppierung übernimmt ein Kfz-Bewerter. Jeder Nutzungsausfallgruppe ist ein bestimmter Tagessatz zugeordnet. Der Tagessatz multipliziert mit den Tagen, die das Auto in der Werktstatt und damit nicht verfügbar ist, ergibt den Betrag der Nutzungsausfallentschädigung.
Die Nutzungsausfallentschädigung wird für die Dauer der Reparatur gezahlt – aber in der Regel nicht länger als 14 Tage. Im Einzelfall kann die Zahlung verlängert werden – bei Verzögerungen hat die Versicherung das Recht, einen detaillierten Reparaturplan von der Werkstatt zu verlangen.
Die Höhe der Nutzungsentschädigung ist abhängig vom Modell und Alter Ihres Fahrzeugs. Denn je nach Fahrzeugtyp und Alter wird Ihr Auto einer bestimmten Nutzungsausfallgruppe innerhalb der EurotaxSchwacke-Tabelle zugeordnet. Die Eingruppierung übernimmt in jedem Fall ein Kfz-Sachverständiger. Jede Nutzungsausfallgruppe hat einen fest definierten Tagessatz. Der Tagessatz multipliziert mit der Anzahl der Ausfalltage ergibt die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung.
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