Familienhaftpflicht
Die günstige Familienhaftpflicht-Versicherung: ab 18,86 Euro pro Jahr.
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Familienhaftpflichtversicherung - Schutz für Kind und Kegel
Kaffeeflecken auf dem hellen Sofa, Omas Lieblingsvase in tausend Scherben oder das nagelneue Smartphone kaputt. Ein Malheur ist schnell passiert. Eine Familienhaftpflichtversicherung schützt die gesamte Familie vor finanziellen Schäden durch kleine oder große Desaster im privaten Umfeld, sprich: im Alltag.
Konkret heißt das: Wenn Sie oder ein Familienangehöriger einer anderen Person einen Schaden zufügen, hat diese einen Anspruch auf Schadenersatz. Im Fall einer Schadenersatzforderung - egal ob Personen-, Sach- oder Vermögensschaden - springt die Familienhaftpflicht ein und übernimmt die Kosten.
Die Tarife der Familienhaftpflichtversicherung der BavariaDirekt sind besonders familienfreundlich. Als Direktversicherer der Sparkassen Finanzgruppe können wir effizient kalkulieren, stellen alle Services digtal bereit und bieten den Schutz einer großen Unternehmensfamilie. Die Familienhaftpflicht-Tarife können Sie direkt im Rechner abschließen. Geben Sie bei der Berechnung bzw. beim Abschluss der Police alle Personen an, die Sie mitversichern möchten.
Familienhaftpflicht der BavariaDirekt
Die Familienhaftpflichtversicherung der BavariaDirekt können Sie in drei individuellen Tarifen abschließen und die Optionen sowie Preise zuvor unverbindlich berechnen.
Familien-Preise
Die Familienversicherung erhalten Sie schon ab 18,86 Euro pro Jahr.
Schutz für deliktunfähige Kinder
Schuldunfähige Kinder sind im Schutz eingeschlossen.
Pflegebedürftige Angehörige
Schutz für Pflegebedürftige, die nach der Betreuung zuhause in eine Eirnichtung müssen.
Weltweiter Schutz
Je nach Tarif gilt der Schutz unbegrenzt in Europa oder weltweit.
Leistungen & Tarife
Komfort S | Komfort M | Komfort L | |
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Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | € 10 Mio. | € 30 Mio. | € 50 Mio. (max. € 30 Mio. für Personenschäden) |
Auch bei grober Fahrlässigkeit | |||
Cyber-Grunddeckung und Internetschutz | |||
Schäden durch Gebrauch von Fahrrädern und E-Bikes | |||
Smartphonereparatur | |||
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Gemietete und geliehene Sachen auch Shareconomy | € 10.000 | € 100.000 | € 500.000 |
Versicherungsschutz im Ausland (europaweit) | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
Versicherungsschutz im Ausland (weltweit) | 24 Monate | unbegrenzt | unbegrenzt |
Deliktunfähige Personen | € 10.000 | € 100.000 | unbegrenzt |
Pflegebedürftige Angehörige | optional | optional | |
Austauschschüler und Au-Pair bis 12 Monate | optional | optional | |
Mitversicherung eines alleinstehenden Elternteils | optional | optional | |
Schlüsselverlust | € 200.000 | € 200.000 | |
Schadenersatzausfalldeckung | inkl. Vorsatz | ||
Rechtsschutzversicherung bei Schadenersatzausfall | |||
Drohnen bis 250g Startgewicht | |||
Nebenberufliche Tätigkeiten | |||
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | |||
Best-Bedingungszusage | |||
Neuwertentschädigung | € 2.500 | ||
Schäden Dritter beim Be- und Entladen von Kfz | € 3.000 | ||
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Vorteile unserer Familienhaftpflicht
Die Familienhaftpflicht der BavariaDirekt geht auf die Bedürfnisse von Familien ein. Zu den Vorteilen unserer Familienhaftpflichtversicherung zählen unter anderem der unkomplizierte Online-Abschluss sowie unser 24-Stunden-Service. Weitere Vorteile sind:
- individuelle Auswahl aus drei Tarifen
- eine Police für alle
- Partner und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind mitversichert
- Schutz für Kinder in der Ausbildung
- Schutz für pflegebedürftige Angehörige
- wir decken Schäden bis zu 50 Millionen Euro (Sach- und Vermögensschäden)
- wir regulieren Schäden, wenn Sie fremdes Eigentum verlieren
- der Schutz gilt auch im Ausland
- wir regulieren auch bei grober Fahrlässigkeit
- familienfreundlicher Service der BavariaDirekt
Eine Familienhaftpflicht lohnt sich nicht nur für Familien. Auch für unverheiratete Paare oder Alleinerziehende kann die Familienversicherung sinnvoll sein.
Familienhaftpflichtversicherung und Ansprüche Dritter
Die Familienhaftpflichtversicherung gleicht Schadenersatz-Ansprüche für die ganze Familie aus. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Sie - manche sprechen auch von einer Schadenersatzforderung - entsteht, wenn Sie oder ein Familienmitglied einem Dritten einen Schaden zufügt. Das können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein.
Die Familienhaftpflicht springt ein, wenn Personen durch eine Handlung verletzt werden oder zu Schaden kommen. Man spricht auch vom Schaden an Leib und Leben. Grundlage hierfür ist das BGB. Es besagt, dass jeder Mensch, dessen körperliche Gesundheit durch eine andere Person eingeschränkt wurde, Anspruch auf Wiederherstellung der Gesundheit hat. Ein Beispiel: Sie (oder ein Angehöriger Ihrer Familie) sind mit dem Fahrrad unterwegs und stoßen versehentlich mit einem anderen Fahrrad zusammen, weil Sie einem Hund ausweichen mussten. In diesem Fall hat der Verletzte hat Anspruch auf Schadensersatz und die Familienhaftpflicht gleicht den Schaden aus.
Von einem Sachschaden ist die Rede, wenn private Sachgegenstände oder Gegenstände, die laut Mietvertrag zu einem gemieteten Objekt gehören, kaputt gehen, beschädigt werden oder verloren gehen. Im konkreten Fall der Familienhaftpflicht heißt das: die Versicherung reguliert den Schaden (Kosten für Reparatur oder Ersatz), den Sie oder ein Familienangehöriger einem Dritten zufügen. Ein klassischer Sachschaden ist beispielsweise der unvermeidliche Rotweinfleck auf dem Sofa der Großeltern oder von Freunden.
Von einem Vermögensschaden spricht man, wenn jemand einen finanziellen Nachteil erleidet. Ein Vermögensschaden entsteht meist als Folge eines Sach- oder Personenschadens. Ein Beispiel: Sie streifen auf der Rolltreppe im Untergeschoss der U-Bahn eine Person so unglücklich, dass diese hinfällt und sich verletzt. Diese war aber gerade auf dem Weg zum Flughafen und verpasst jetzt ihren Flug. Der Schaden, der durch Flugstorno oder Umbuchung entsteht, ist ein sogenannter Vermögensschaden. Auch Vermögensschäden gleicht die Familienhaftpflicht aus.
Familienhaftpflicht - für Kinder und deliktunfähige Personen
Die Familienhaftpflichtversicherung reguliert auch Schadenersatzansprüche durch Missgeschicke von Kindern und deliktunfähigen Personen. Von deliktunfähigen oder schuldunfähigen Personen spricht man, wenn eine Person, die Konsequenzen ihres Handeln nicht abschätzen kann. Deliktunfähig sind minderjährige Kinder bis zu einem bestimmten Alter, aber auch Personen mit geistiger Einschränkung.
Haftung für Kinder – entspannte Eltern
Juristisch gesehen gelten Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres als deliktunfähig und können nicht haftbar gemacht werden. Für Schadenersatzansprüche, die sich im Straßenverkehr ereignen, liegt die Altersgrenze sogar bei 10 Jahren. Das heißt: Stellen Kinder in dieser Zeit etwas an, sind sie für den Schaden nicht verantwortlich und der oder die Geschädigte bleibt auf dem Schaden sitzen.
Hier ist die Crux: Denn die meisten Unfälle ereignen sich im familiären Umfeld oder bei Freunden. Aufgrund der persönlichen Beziehung sowie der moralischen Verantwortung wird im Fall eines Schadens kaum eine Mutter oder ein Vater sagen: "Sorry, der Paul ist ja noch klein, die zerbrochene Scheibe müsst ihr jetzt leider selbst zahlen." Stattdessen werden die Eltern den Schaden bereitwillig übernehmen. Und hier kommt die Familienhaftpflicht der BavariaDirekt ins Spiel. Denn wir regulieren Schäden durch deliktunfähige Kinder – in der Regel prüfen wir dabei nicht, ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Familienhaftpflicht für Kinder über 18 Jahre
Unter den Schutz der Familienhaftpflicht der BavariaDirekt fallen alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Kinder, die ein Studium oder eine Ausbildung beginnen, auch wenn sie nicht mehr zuhause wohnen. Ebenso gilt der Haftpflichtschutz für Kinder, die nach Schule, Studium oder Berufsausbildung arbeitslos sind – allerdings nur für maximal für ein Jahr. Auch wer auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet, bleibt familienversichert.
Haftpflichtschutz für pflegebedürftige Angehörige – auch in der Pflegeeinrichtung
Auch pflegebedürftige Familienmitglieder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben, können Sie in der Familienhaftpflichtversicherung mitversichern. Bei der BavariaDirekt bleibt der Versicherungsschutz durch die Privathaftpflicht auch bestehen, wenn die betreuten Personen eines Tages in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden müssen. Die Option finden Sie in unserem Online-Rechner unter dem Menüpunkt: Rabatte und Zusatzleistungen, "weiterer Personenkreis". Im Tarif L ist dieser Schutz bereits enthalten.
We are family - wer darf alles in die Familienhaftpflicht?
Die Familienhaftpflicht der BavariaDirekt schließt nicht aus sondern ein. Unser Familienbegriff ist weit gefasst. Das heißt, nicht nur die leiblichen Kinder oder Großeltern gehören dazu, sondern auch Schwiegereltern, Stief- oder Adoptivkinder. Folgende Personen können Teil der Familienhaftpflicht sein:
- Ehe- und Lebenspartner in eingetragener Lebensgemeinschaft
- leibliche Kinder und Enkelkinder
- leibliche Kinder, die ein Erststudium oder die erste Berufsausbildung absolvieren
- leibliche Kinder, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren
- behinderte Kinder, die in einer Pflegeeinrichtung leben
- Stiefkinder, Adoptiv- oder Pflegekinder
- Schwiegereltern und Großeltern, die mit dem Hauptversicherten zusammenleben
- Geschwister, die mit dem Hauptversicherten zusammenleben
- minderjährige Austauschschüler oder Au-pairs, die im Haushalt des Hauptversicherten leben
- pflegebedürftige Angehörige, die zuhause betreut werden
- pflegebedürfte Angehörige, die nach der Betreuung im gemeinsamen Haushalt in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden müssen
Alle Personen, die Teil der Familienhaftpflicht sein sollen, müssen in der Police eingetragen sein. Je mehr Personen Sie versichern möchten, desto höher sollte die Deckungssumme sein. Die entsprechenden Optionen können Sie im Online-Rechner auswählen.
Trennung! Was passiert mit der Familienhaftplicht?
Bedauerlicherweise gehen manche Paare nach einer Zeit wieder getrennte Wege. Bei einer Trennung mit Kindern empfehlen wir, die Familienhaftpflicht auf das Elternteil zu übertragen, bei dem die Kinder hauptsächlich leben. Der andere Partner sollte eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.
Die Familienhaftpflicht der BavariaDirekt - stark und familienfreundlich
Eine Familienhaftpflicht sollte für jede Familie zum Standard werden. Zu groß ist die Gefahr, dass Ihren Kindern oder auch Ihnen selbst ein Malheur passiert und Sie finanziell auf dem Schaden sitzenbleiben, der je nach „Schwere“ bis in die Hundertausende gehen kann. Das gilt vor allem für Familien mit Kindern, aber auch für unverheiratete Paare oder Alleinerziehende.
Die Familienhaftpflichtversicherung der BavariaDirekt begleitet sie zuverlässig durch Ihren Alltag, schützt Ihre Finanzen und schont Ihre Nerven. Im Schadenfall sind wir 24 Stunden erreichbar und zudem können Sie einen Schaden auch online einreichen. Wählen Sie aus unseren drei Tarifen „Komfort S“, „Komfort M“ und „Komfort L“ die Familienhaftpflicht aus, die am besten zu Ihrer Familie passt.
Häufige Fragen und Antworten zur Familienhaftpflicht
Die Familienhaftpflicht der BavariaDirekt können Sie für die ganze Familie abschließen. Mitversichern können Sie den Partner, die leiblichen Kinder, Stiefkinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, aber auch Schwiegereltern, Großeltern sowie pflegebedürftige Angehörige. Geben Sie bei der Berechnung die Personen an, die Sie mitversichern möchten.
Sofern es sich um das erste Studium handelt, sind studierende Kinder in der Familienhaftpflicht der BavariaDirekt mitversichert, auch wenn sie nicht mehr zuhause leben. Einzige Voraussetzung: die Kinder sind noch nicht verheiratet.
Wenn Ihr Kind eine Ausbildung beginnt, kann es weiterhin in der Familienhaftpflicht der BavariaDirekt versichert bleiben, auch wenn es nicht mehr bei Ihnen lebt. Allerdings muss es sich um die erste Ausbildung handeln. Beim Beginn einer zweiten Ausbildung oder bei Eheschließung muss das Kind eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.
Bei der BavariaDirekt sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Familienhaftpflicht mitversichert. Und auch darüber hinaus, sofern sie ein Erststudium oder eine Erstausbildung absolvieren und nicht verheiratet sind. Mit dem Start in ein Zweitstudium oder eine Zweitausbildung sowie im Fall einer Eheschließung endet die Familienhaftpflichtversicherung für Kinder.
Die Kosten einer Familienhaftpflichtversicherung hängen vom Versicherungsanbieter und den individuellen familiären Bedürfnissen ab. Bei der BavariaDirekt erhalten Sie den günstigen Basis-Tarif bereits am 18,86 Euro pro Jahr.
Wenn sich Paare oder Familien trennen, muss die Familienhaftpflicht auf einen der ehemaligen Partner übertragen werden. Der andere muss eine separate Privathaftpflichtversicherung abschließen. Paare mit Kindern übertragen die Familienversicherung idealerweise auf den Elternteil, bei dem die Kinder mehrheitlich leben.
Wenn ein Kind oder ein Familienangehöriger einen Schaden im eigenen Zuhause verursacht, ist das kein Fall für die Familienhaftpflicht. Denn die Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen von Dritten. Den Schutz am eigenen Besitz sichert die Hausratversicherung ab. Sie deckt unter anderem Schäden durch Sturm, Brand, Blitzschlag, Leitungswasser sowie durch Einbruch oder Diebstahl.