Auslandskrankenversicherung – Schutz bei Reisefieber

In einen Seeigel getreten, den Magen verdorben oder beim Kitesurfen unglücklich auf dem Wasser gelandet – noch ehe man bis Drei zählen kann, findet man sich im Wartezimmer einer Arztpraxis wieder. Die Auslandskrankenversicherung, auch Reisekrankenversicherung genannt, sorgt dafür, dass sich auf die gesundheitlichen Sorgen nicht auch noch finanzielle türmen.

Wie der Name schon sagt, schützt eine Auslandskrankenversicherung vor finanziellen Einbußen durch Krankheit im Ausland. Auch wenn Sie immer vom Besten ausgehen, reisen Sie mit einer Auslandskrankenversicherung gut. Denn Kosten durch Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte im Ausland sind ebenso wenig kalkulierbar wie die Wahrscheinlichkeit einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls.

Die Vorteile der Reisekrankenversicherung von UKV und BavariaDirekt

  • 100 Prozent Erstattung für ambulante sowie stationäre Behandlungen und Medikamente
  • Kein Selbstbehalt: Sie zahlen für beanspruchte Leistungen keinen Eigenanteil
  • Weltweiter Schutz bis zu 56 Tagen pro Reise
  • Schutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb des Vertragsjahres
  • Inklusive Krankentransport vor Ort oder Krankenrücktransport - wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar auch für eine Begleitperson
  • Zahnarztbesuche inklusive
  • Alternative Heilmethoden inklusive
  • Freie Arztwahl
  • Im Todesfall kommen wir auch für die Bestattung im Ausland oder die Überführung an den ständigen Wohnsitz auf

Starker Schutz von BavariaDirekt und UKV

Die UKV ist eine der großen privaten Krankenversicherungen in Deutschland. Sie zählt ebenso wie die BavariaDirekt zur Sparkassen Finanzgruppe und zur Familie der Versicherungskammer Bayern. Den günstigen Auslandskrankentarif von BavariaDirekt und UKV können Sie online berechnen und direkt online abschließen.

 

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Wir erstatten
Ambulante und stationäre Behandlungen sowie erforderliche Arzneimittel
100%
Heilmittel und Hilfsmittel
100%
Schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Prothesen und provisorischen Zahnersatz
100%
Medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder Arzt - auch bei medizinisch notwendigem Hubschraubertransport
100%
Medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in Höhe der Mehraufwendungen
100%
Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall
100%
Leistungen für Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker
100%
Alternative Heilmethoden
100%
Mitaufnahme einer Begleitperson für Minderjährige
100%
Bergungskosten bis max. 2.500 Euro
-
Angebot berechnen

Auslandskrankenversicherung – bei Krankheiten und Unfällen

Der Auslandskrankenschutz gilt sowohl für Erkrankungen als auch für Unfälle auf Reisen oder während Auslandsaufenthalten. Niemand kann sicher sein, dass immer alles glatt läuft, und im Ernstfall sind Sie bei Krankheit oder einem Unfall froh, wenn Sie ohne lange zu überlegen, schnell einen Arzt oder eine Klinik aufsuchen können und den Behandlungen zustimmen zu können, unabhängig davon, was sie kosten. Der private Reisekrankenschutz kann für Erwachsene und Kinder abgeschlossen werden.

Unsere Zusatzleistungen:

  • Auf Anfrage nennen wir Ihnen Ärzte und Krankenhäuser im Ausland
  • Wenn medizinisch notwendig und vertretbar organisieren wir einen Rücktransport aus dem Ausland
  • Wenn nötig übernehmen wir die Organisation der Notfallbetreuung von minderjährigen Kindern vor Ort
  • Wir erteilen medizinische Auskünfte und Ratschläge vor und während Auslandsreisen

Auslandskrankenschutz bei Reisen innerhalb der EU

Innerhalb der EU gilt das sogenannte Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und in Großbritannien (trotz Brexit) einen Anspruch auf unentgeltliche medizinische Versorgung.

Da jedoch lediglich die staatlichen Standardsätze und die Versicherungsbedingungen des Gastlandes gelten, ist der EU-Krankenschutz begrenzt. Denn in Ländern mit weniger gut entwickelten Gesundheitssystemen bedeutet die Grundversorgung nicht unbedingt die beste Versorgung. Das heißt, auf den Kosten für Behandlungen, die über die Grundversorgung hinausgehen oder in Privatpraxen, bleiben Sie ohne Reisekrankenversicherung sitzen. Auch für einen Rücktransport kommen die gesetzlichen Kassen nicht auf. Zudem verlangen die Kassen bei Erstattungen oftmals Verwaltungskosten. Eine Auslandskrankenversicherung ist daher auch für Reisen innerhalb Europas unbedingt empfehlenswert.

Günstige Preise Icon
100 Prozent Erstattung

Für sämtliche Behandlungen oder Medikamente erstatten wir die Kosten zu 100 Prozent.

Schneller Abschluss Icon
Weltweiter Schutz

Der Auslandskrankenschutz gilt weltweit - ohne Ausnahme.

Schadensfall Icon
Für beliebig viele Reisen

Die Reisekrankenversicherung gilt für beliebig viele Reisen im Vertragsjahr.


Online-Kundenportal Icon
Service und Beratung im Ernstfall

Die Mitarbeiter der Service-Hotline sind täglich 24 Stunden erreichbar und vermitteln auch Ärzte oder Krankenhäuser.



Auslandskrankenschutz - das ist nicht versichert

Nicht jede Behandlung ist ein Fall für die Auslandskrankenversicherung, dazu zählen unter anderem die folgenden Behandlungen:

  • Behandlung von bereits bestehenden Krankheiten, wenn vor Reiseantritt feststand, dass während der Reise eine Therapie notwendig sein wird – das gilt nicht für eine Verschlechterung chronischer Leiden während einer Auslandreise
  • Wenn Sie eine Auslandsreise ausschließlich für eine bestimmte Behandlung antreten
  • Krankheiten oder Unfälle durch Krieg oder innenpolitische Unruhen (ausgenommen sind terroristische Akte) – sollte das Auswärtige Amt währen einer Reise eine Sicherheitswarnung aussprechen, besteht der Reisekrankenschutz bis einschließlich des siebten Tages nach Bekanntgabe
  • Kurbehandlungen oder Rehas im Ausland
  • Behandlungen durch familiäre Angehörige
  • Schwangerschaftsbehandlungen oder geplante Entbindungen
  • Psychotherapeutische Behandlungen

Was tun im Krankheitsfall während einer Auslandsreise?

Wenn Sie unterwegs erkranken oder einen Unfall haben und auf medizinische Versorgung angewiesen sind, kontaktieren Sie umgehend unseren Notrufservice. Die Mitarbeiter sind täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Wir helfen Ihnen auch bei der Vermittlung von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten. Die meisten Behandlungen – vor allem kleinere – müssen Sie zunächst selbst zahlen. Bitte heben Sie alle Rechnungen und Belege auf und reichen Sie diese zur Erstattung bei uns ein. Bei Unsicherheiten können Sie uns jederzeit kontaktieren und sich beraten lassen.

Vergessen Sie weiterhin nicht, sich krankschreiben zu lassen und den Arbeitgeber zu informieren, damit Ihre offiziellen Urlaubstage nicht verfallen. In unserem Magazinbeitrag "Krank im Urlaub" lesen Sie, wie Sie Ihre Urlaubstage retten und was Sie außerdem tun können, um schnell wieder gesund zu werden. 

Doppelter Schutz mit der Reiserücktrittsversicherung

Das Schicksal können Sie nicht ausschalten. Allerdings können Sie die Gefahr hoher Behandlungs- oder Stornokosten abwenden. Daher besteht ein optimaler Reiseschutz aus einem Auslandskrankenschutz und einer Reiserücktrittsversicherung. Für mehrere Reisen lohnt sich die Jahrespolice, für nur eine Reise können Sie eine Einmal-Rücktrittsversicherung abschließen.

Login Meine BavariaDirekt

Sie sind bereits Kunde bei der BavariaDirekt? Bestehende Versicherungsbedingungen sowie Ihre persönlichen Vertragsdaten finden Sie im persönlichen Login-Bereich unter Meine BavariaDirekt!

Reisetipps im Online-Magazin

Auch unserem Online-Magazin geht es um das schöne Thema Reisen. Lernen Sie die Top-Reiseziele für 2023 kennen und lesen Sie unsere „Roadtipps – wie Sie entspannt mit dem Auto in den Urlaub fahren“.

Gute Reise mit dem Auslandskrankenschutz

Mit der Auslandskrankenversicherung von UKV und BavariaDirekt erhalten Sie alle Kosten für medizinische Behandlungen bei Krankheit oder Unfällen im Ausland zu hundert Prozent erstattet – auch wenn Sie sich von privaten Ärzten oder in privaten Krankenhäusern behandeln lassen. Unsere Reisekrankenversicherung ist zwar kein Schutz vor unerwarteten Erkrankungen oder Unfällen auf Reisen, aber in gewisser Weise trotzdem ein Ticket für eine unbeschwerte Zeit im Ausland. Den günstigen Reisekrankenschutz können Sie bequem online berechnen und abschließen.

Häufige Fragen und Antworten zur Auslandskrankenversicherung

Für jede Auslandsreise ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Egal, ob Sie privat oder beruflich verreisen – denn vor Unfällen oder Krankheiten ist niemand sicher. Der Reisekrankenschutz von UKV und BavariaDirekt übernimmt die Behandlungskosten und Ausgaben für Medikamente zu 100 Prozent – auch wenn Sie sich privatärztlich behandeln lassen.

Eine Auslandskrankenversicherung ist für jede Auslandsreise empfehlenswert. Auch für Reisen innerhalb der EU. Zwar gilt für gesetzlich Krankenversicherte in den Ländern europäischen Union das sogenannte Sozialversicherungsabkommen – jedoch ist hier nur eine medizinische Grundversorgung gedeckt und diese richtet sich immer nach den Standards des Gastlandes. Mit anderen Worten, für eine umfangreiche und gute Behandlung kommen ohne Auslandskrankenversicherung unter Umständen immense Kosten auf Sie zu. 

Ja, auch für Reisen innerhalb der EU ist eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Zwar sichert das Sozialversicherungsabkommen zwischen den EU-Staaten allen gesetzlich Versicherten eine sogenannte Grundversorgung nach den Standards des Gastlandes zu. Aber je nach Güte des dortigen Gesundheitswesens kann diese unzureichend sein oder private Kosten nach sich ziehen. Der Reisekrankenschutz von UKV und BavariaDirekt hingegen übernimmt sämtliche Behandlungskosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland – auch wenn Sie einen private Praxis oder Klinik aufsuchen.

Der Schutz der Auslandskrankenversicherung von BavariaDirekt und UKV besteht ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sollten Sie die Auslandskrankenversicherung während einer Reise abschließen, gilt der Krankenschutz erst bei der nächsten Auslandsreise.

Die Auslandskrankenversicherung der UKV läuft über ein Jahr – für beliebig viele Reisen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und verlängert sich um ein weiteres Jahr, sollte keine Kündigung eingehen.

Die günstige Reisekrankenversicherung von UKV und BavariaDirekt können Sie bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertragsjahres kündigen. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich der Auslandskrankenschutz automatisch um ein weiteres Jahr.

Wie hoch die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung sind, hängt in erster Linie vom Alter ab. Einen günstigen Reisekrankenschutz erhalten Sie bereits für weniger als 15 Euro im Jahr pro Person. Bei der UKV erhöht sich der Jahresbetrag ab einem Alter von 65 Jahren. Berechnen Sie die Kosten für den Reisekrankschutz von UKV und BavariaDirekt bequem online.

Die Reisekrankenversicherung für ein Jahr und beliebige viele Reise von UKV und BavariaDirekt können Sie direkt online abschließen und die Tarife zuvor in unserem Online-Rechner durchspielen.