Feuerversicherung
Ihr Schutz vor einem Brandschaden – alle wichtigen Informationen.
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Feuerversicherung – Schutz vor hohen Kosten durch Brandschäden
Versehentlich den Herd angelassen oder die Kerze nicht ganz gelöscht. Ein Brand entwickelt sich schneller als man denkt. Laut Statistik brennt in Deutschland alle zwei bis drei Minuten eine Wohnung oder ein Haus. Das ist sowohl für die öffentliche Sicherheit als auch für Privatpersonen ein Problem, denn Brandschäden sind fast immer verheerend, folgenschwer und teuer. Eine Feuerversicherung schützt zwar nicht vor Brand, aber sie schützt Werte und rettet im schlimmsten Fall Ihr Vermögen.
Zu den häufigsten Brandursachen zählen Elektrizität (z.B. durch überlastete Mehrfachsteckdosen), menschliches Fehlverhalten (z.B. Topf auf dem Herd vergessen), Überhitzung, Brandstiftung oder Arbeit mit Feuer (z.B. Schweißen).
Feuerversicherung – die wichtigsten Fakten
Die Feuerversicherung, auch Brandversicherung genannt, schützt Ihr Vermögen vor großen finaziellen Verlusten durch Brände und Brandschäden. Versichert sind je nach Tarif Wertsachen, Schmuck, Edelsteine, Briefmarken, Münzen und Bargeld – immer bis zur vertraglich vereinbarten Summe.
Hausrat- oder Wohngebäude
Welche Feuerversicherung für Sie passt, hängt vom Objekt ab.
Online-Schadenmeldung
Bei der BavariaDirekt können Sie einen Brandschaden online melden.
Grobe Fahrlässigkeit
Brandschäden durch grobe Fahrlässigkeit sind mitversichert.
Brandschäden durch Zigarettenglut
Diese Leistung ist nur im Tarif Komfort L enthalten.
Feuerversicherung – für Wohnung oder Gebäude
Feuerversicherungen sind entweder Teil der Wohngebäudeversicherung oder der Hausratversicherung. Anders gesagt, wenn Sie eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließen, sind Brandschäden bis zur vertraglich vereinbarten Summe für das versicherte Objekt gedeckt. Bei der Wahl des Versicherungsschutzes kommt es also darauf an, ob Sie Ihren Hausrat oder ein Gebäude versichern möchten.
Diese Risiken deckt die Feuerversicherung
Schauen Sie sich beim Abschluss einer Brandversicherung genau an, welche Brandrisiken mit welcher Deckungssumme versichert sind.
Im Hausratschutz sind Brandschäden durch Nutzwärme, Überspannung, Blitzschlag Implosion oder Explosion in den meisten Tarifen enthalten. Anders verhält es sich bei Schäden durch Zigarettenglut oder einem Schmorschaden – diese Risiken sind oft nur in bestimmten Tarifen gedeckt; in den Hausrattarifen der BavariaDirekt beispielsweise nur im Tarif Komfort L.
Beim Abschluss einer Feuerversicherung über die Wohngebäudepolice sind die gleichen Risiken versichert. Zudem sind Feuerschäden durch Brandstiftung gedeckt. Neben den Brandschäden am versicherten Objekt enthält der Wohngebäudeschutz auch Schäden an Nebengebäuden wie Garagen oder Schuppen und Objekten, die fest mit dem betreffenden Gebäude verbunden sind (z.B. Heizungen, Wärmepumpen oder Böden).
Welche Leistungen eine Feuerversicherung enthält und welche Risiken gedeckt sind, steht in den Vertragsbedingungen.
Leistungen der BavariaDirekt bei Brandschäden
Komfort S | Komfort MUnsere Empfehlung | Komfort L | |
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Erstattung | 75 % | 90 % | 100 % |
Folgeschäden durch Überspannung | |||
Überspannungsschäden an Elektrogeräten | |||
Nutzwärmeschäden | |||
Implosion / Explosion | |||
Mehr Details einblenden | |||
Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgängerschäden) | |||
Schäden durch Verpuffung | |||
Tiefkühl-/Gefriergut, Schäden durch Stromausfall | |||
Rauch und Rußschäden | |||
Kurzschluss und Stromschwankungen | bis max. 2.000 € | bis max. 3.000 € | |
Schäden durch Zigarettenglut | |||
Sengschäden & Schmorschäden | |||
Grobe Fahrlässigkeit | |||
Weniger Details einblenden | |||
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Deckung von Folgekosten
Die Feuer- oder Brandversicherung als Teil der Hausratversicherung deckt auch die Folgekosten – das sind Kosten, die als Folge eines Brandes anfallen. Bei der BavariaDirekt sind das unter anderem Schäden durch Löschwasser, Kosten für Aufräumarbeiten, Reparaturkosten, Hotelkosten bis maximal 200 Tagen, Umzugskosten, Lagerkosten oder Sachverständigenkosten.
Brand durch grobe Fahrlässigkeit – zahlt die Versicherung?
Der Schutz einer Feuerversicherung gilt meist auch wenn grobe Fahrlässigkeit die Brandursache ist. Grob fahrlässig handelt jemand, der seine Sorgfaltspflicht außer Acht lässt. Im entsprechenden Schadenfall haben Versicherer theoretisch das Recht, die Leistungen zu kürzen. Die gute Nachricht: Sowohl in der Hausrat- als auch der Wohngebäudeversicherung ist grobe Fahrlässigkeit in den meisten Tarifen mitversichert. Das heißt, im Brandfall übernimmt die Versicherung den Schaden.
Beispiele für einen Brand durch grobe Fahrlässigkeit:
- Sie lassen Sie den Gasherd unbeaufsichtigt, ein Topf schmort an und das danebenliegende Geschirrtuch fängt Feuer.
- Sie zünden eine Kerze an und öffnen das Fenster. Sie verlassen den Raum. Durch einen Windstoß entzündet sich der Vorhang an der Kerze und die Wohnung beginnt zu brennen.
Feuerversicherung – für wen sinnvoll
Eine Feuerversicherung ist vor allem für Immobilienbesitzer und Vermieter sinnvoll – denn je höher der Wert des eigenen Vermögens, desto schützenswerter ist dieser. Aber auch für Mieter ist eine Versicherung gegen Brand mehr als nur sinnvoll. Wir erinnern uns, menschliches Fehlverhalten zählt zu den häufigsten Brandursachen. Weiterhin ist eine Feuerversicherung für Bauherren sinnvoll, um das geplante Projekt bzw. die Investition zu schützen.
Feuerversicherung – wer zahlt, wenn die Nachbarwohnung brennt
Sollte ein Brand in der Nachbarwohnung oder im Nachbarhaus einen Schaden in Ihrer Wohnung anrichten – egal ob Sach-, Personen- oder Vermögensschaden, zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Brandverursachers den Schaden. Daher ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für jeden sinnvoll – denn auch im Fall, dass bei Ihnen ein Brand ausbricht und auf benachbarte Wohnungen übergeht, werden die Schäden übernommen und Ihre Finanzen sind geschützt.
Erste Schritte im Brandfall
Wenn es brennt, lautet die Faustregel: Rückzug und damit der Schutz des Lebens ist wichtiger als die Bekämpfung des Brandes. Sollte es möglich sein, den Entstehungsbrand gefahrenlos zu löschen, bevor sich dieser weiter ausbreitet, sollten Sie beherzt handeln.
Checkliste
- Bleiben Sie möglichst ruhig, rufen Sie sofort die 112 und machen Sie exakte Angaben zum Unfallort und zum Brand.
- Falls möglich, über einen Brandmelder den Alarm auslösen.
- Unternehmen Sie selbst erste Löschversuche mit Wasser, einer Löschdecke oder einem Feuerlöscher, sofern das gefahrenlos möglich ist.
- Achtung: brennendes Fett nie mit Wasser löschen, sondern mit einem Deckel darüber ersticken.
- Sollten Löschversuche unmöglich sein, verlassen Sie den Brandort so schnell wie möglich und schließen Sie Fenster und Türen.
- Keine Aufzüge benutzen.
- Vergessen Sie nicht, andere Personen zu alarmieren oder in Sicherheit zu bringen.
- Wenn Sie das Haus nicht verlassen können, begeben Sie sich in das Zimmer, das am weitesten vom Brand entfernt ist und warten Sie dort auf die Feuerwehr.
- Möglichst keinen Rauch einatmen.
- Wenn Zeit ist, Türschlitze mit feuchten Tüchern abdichten.
Feuerversicherung: Brandschaden melden
Dokumentieren Sie den Brandschaden, wenn das Feuer gelöscht ist und melden Sie den Schaden unverzüglich der Versicherung. Dazu sind Sie in der Regel sogar vertraglich verpflichtet. Machen Sie möglichst detaillierte Fotos vom Brandort und den beschädigten Gegenständen und reichen Sie die Schadenmeldung mit folgenden Angaben ein:
- Name, Adresse des Geschädigten
- Name, Adresse des Schadenverursachers
- Versicherungsnummer
- Telefonnummer und E-Mail
- Ort und Zeitpunkt des Schadens
- Beschreibung des Hergangs
- Evtl. Rechnungen von Reparaturen oder Sachverständigen etc.
- Liste mit allen beschädigten Objekten
- Fotos
Für Brandschäden im Rahmen der Hausratversicherung bietet die BavariaDirekt eine Online-Schadenmeldung.
Besser die Feuerversicherung nie nutzen – so beugen Sie Bränden vor
- Leistungsgrenzen von Steckdosen und elektrischen Geräten beachten
- Keine veralteten elektronischen Geräte nutzen
- LED-Kerzen statt echten
- Nicht in Räumen rauchen
- Leicht brennbare Materialien aus der Nähe von Hitzequellen entfernen (Herd, Kamin, Lampen oder Heizungen)
- Gute Brandschutzausrüstung zuhause aufbewahren
- Führen Sie feuergefährlichen Tätigkeiten wie Schweißen oder Löten nur mit Brandschutzmaßnahmen durch (brennbare Gegenstände aus der Umgebung entfernen)
Feuerversicherung – in der Hausratversicherung der BavariaDirekt inklusive
Die Feuerversicherung für Ihren Hausrat und die Wertsachen ist in der BavariaDirekt Hausratversicherung inklusive. Den günstigen Hausratschutz können Sie über unseren Online-Rechner unverbindlich berechnen und auf Wunsch direkt abschließen. Als Direktversicherer der Sparkassen Finanzgruppe können wir deutlich günstigere Tarife kalkulieren und bieten dennoch Schutz und Service einer zuverlässigen Finanzfamilie.
Fragen und Antworten zur Feuerversicherung
Eine Feuerversicherung schützt Sie vor hohen Kosten im Fall eines Brandes. Der Schutz vor Brandschäden ist entweder Teil der Hausrat- oder der Wohngebäudeversicherung. Geschützt sind Schäden an Hausrat und Wertsachen oder am Gebäude und damit verbunden Teilen. Der Wohngebäudeschutz ist vor allem für Immobilienbesitzer sinnvoll. Wenn Sie selbst einen Brand verursachen und anderen einen Schaden zufügen, schützt die Haftpflichtversicherung vor hohen Schadenersatzforderungen.
Eine Feuerversicherung ist für jeden sinnvoll – als Teil der Haftpflicht für den Fall, dass Sie einen Brand verschulden und als Teil der Hausratversicherung, um den Wert Ihres Vermögens zu schützen. Der Schutz vor Kosten durch Brandschäden als Teil der Wohngebäudeversicherung ist vor allem für Immobilienbesitzer wichtig.
Eine Feuerversicherung ist keine Einzelversicherung. Je nach Schadenursache und den versicherten Objekten ist sie Teil der Hausrat-, der Wohngebäude- oder der Haftpflichtversicherung. Daher richten sich die Kosten einer Feuerversicherung immer nach den Tarifen des gewünschten Versicherungsschutzes.
Im Fall eines Brandes im Nachbarhaus oder der Nachbarwohnung ist die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers zuständig. Sie können Schadenersatz fordern.
Bis Anfang der 1990er Jahre war eine Brandversicherung in einigen Bundesländern Pflicht. Heute gibt es diese Verpflichtung nicht mehr. Allerdings kann es sein, dass Bauherren oder Käufer einer Immobilie, die den Bau oder Kauf mit einem Kredit finanzieren, von der Bank zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung vertraglich verpflichtet werden. So schützt sich die Bank vor Zahlungsausfällen.
Empfehlenswert ist der Abschluss einer Brandversicherung für beide Parteien. Für den Mieter in Form einer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung und für den Fall, dass er selbst den Brand verursacht. Für den Vermieter in Form einer Wohngebäudeversicherung, um Brandschäden am Gebäude zu versichern. Kosten für eine Wohngebäudeversicherung zählen jedoch zu den Betriebskosten und diese sind auf den Mieter umlegbar.
Welche Versicherung bei einem Brandschaden haftet, hängt von der Schadenursache und dem geschädigten Objekt oder Gegenständen ab. Je nachdem kann die Haftpflicht-, die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung zuständig sein. Erstattet werden je nach Vertrag entweder Neuwert, Zeitwert oder der Wiederbeschaffungswert.
Bei der BavariaDirekt können Sie einen Brandschaden über die Haftpflicht- oder die Hausratpolice versichern. Die Tarife können Sie unverbindlich im Online-Rechner der jeweiligen Produktseite durchspielen und den Versicherungsschutz auf Wunsch direkt online abschließen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Brände, die durch Vorsatz entstanden sind. Grobe Fahrlässigkeit hingegen ist bei den meisten Feuerversicherungen gedeckt.